Mietrecht bzw. keine Rechte...

ich war nicht beim Konsumentenschutz.
Viele Anwälte, quelle Schlichtungsstelle Wohnen - Muthgasse, sagte mir das Anwälte das auf das konsumentenschutzgesetz beziehen. Das ist aber falsch den das kommt hier nicht zu tragen. nur ABGB irgendein Paragraph und MRG.

Mietervereinigung ist nett ja: sind cirka 40 einschreibgebühr, 42 oder 52 jährliche Beitrittsgebühr und sollte man in den nächsten 6 Monaten ein Verfahren haben dann geht der Selbstbehalt auf + 220,-- ;-)
um die 300er kannst dir gleich einen Anwalt nehmen. ;-)

wobei wir wieder beim Thema sind, wer meine anderen Beiträge zur DEckung von Rechtschutz usw,....kennt.
gut, nachdem ich ja wegen dem "schleppen" noch ein nettes Gespräch vor mir habe kann man ja gleich über die Vertretung in dem Fall "ausmalen" auch sprechen.

Wahnsinn...........weiss noch nicht genau was ich machen werde....eines ist klar . ich werde es berichten damit es für andere, die auch das problem haben, vielleicht etwas "Durchsichtiger" wird.
 
da haben wirs schonwieder...

7500€ miete im jahr...
ich bin mir sicher, da hast steuern und BETRIEBSKOSTEN auch gleich mit dazugerechnet.
dazu noch, der ist eh reich, solls der doch zahlen...
aber nicht mitrechnen, was der dann einem normalen niedergelassenen maler zahlen muß fürs ausmalen.
da sind die echten mieteinnahmen für 2 jahre gleich wieder ausgegebn, daher, vermieten ist nur was für masochisten...

@tom
mündige bürger schliessen einen vertrag, und eine partei (NUR DER MIETER) muß sich nicht daran halten... und das soll gut sein...

ich setz mich zu dir ins taxi, lass mich wohin fahren, und wenn ich dort bin, spricht eine anwältin (beim der ma50 sind hauptsächlich frauen, die im klassenkampf hängengeblieben sind) mit dir über den preis. weil, du bist nicht so gefahren wie du solltest, dein taxi ist schmutzig und du schielst die ganze zeit nebenbei aufs handy mit dem erotikforum.
sowas wie handschlagqualität, vertragstreue und rechtsempfinden... gibts leider heutzutage nicht mehr

darf er die Kaution für Beschädigungen nicht verwenden
BLÖDSINN!!! Genau dafür ist die Kaution da.
 
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das "nicht" ist ein Schreibfehler von mir.
Naürlich darf er die Kaution für Beschädigungen verwenden. Das Ausbleichen der Wandfarbe ist aber keine Beschädigung sondern eine normale Abnützung die bei 4 - 5 Jahren Mietdauer MEHR als abgegolten ist.

Der Vergleich mim Taxi hinkt vollkommen. Und die Unterstellung der "hängengebliebenen Frauen" ist mehr als unter der Gürtellinie. :cry:
Mein Vermieter ist REICH. Das ist keine Annahme sondern Faktum. Ihr würdet ihn vermutlich kennen.

Die Idee ist / war das der Mieter die Wohnung nicht bekommt wenn er der Bedinung nicht nachkommt, Unterschrift, welche im Vertrag abgebildet ist ( zb. ausmalen)
dh. er muss quasi die Verpflichtung eingehen um die Wohnung zu bekommen.
Das hat man hinterher "aufgeweicht" .......finde ich vollkommen ok.
Ich zahle bei einem Mietwagen auch keine Servicekosten (vergleich Therme) oder andere Sachen......

eigentlich komplett lächerlich das man das Gesetz nicht transparent gestaltet hat.
Warum sollte ich als Vermieter immer den Mieter punkto ausmalen bemühen? ist es nicht viel leichter immer den neuen es selber machen zu lassen? Da gibt es die ganze Diskussion nicht.

Denn duch die Miete KAUFE ich mir eine Abnützung. Den ganzen sch........, wo sich im Endeffekt keiner mehr auskennt, haben wir den schwarzen zu verdanken.
 
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Nochmal zum Ausgangspunkt zurück ... eine Denkanregung

ich lebe auch in einer Genossenschaftwohnung mit 4 Parteien pro Haus. Der Genossenschaft ist alles recht, solange alle 4 (!) Parteien damit einverstanden sind. Die einfache Mehrheit von 3 Parteien reicht nicht, aber wenn alle 4 einverstanden sind und kein Gesetz verletzt wird ist denen alles recht.

So haben - mit allseitigem Einverständnis - z.B. die beiden im 1. Stock das Dach darüber ausgebaut, das eigentlich als sog. "Trockenboden" verwendet wurde. Egal, hat eh keiner seine Wäsche dort aufgehängt. Im Gegenzug haben die beiden im Erdgeschoss die ehemalige Gemeinschaftswaschküche und das ehem. Gemeinschaftsbad im Keller quasi als 2. Kellerabteil dazubekommen, es hat ja eh jeder eine Waschnaschine bzw. ein Bad in der Wohnung - diese Räume wurden vor Jahrzehnten zum letzten mal widmungsgemäß und als verwendet.

Will sagen - gerade bei Genossenschaften kann ein Beschluss eines ganzen Hauses durchaus helfen. Besonders die beiden Räume in eurem Keller (Bunker und nocheiner) könnten ja auch gemeinschaftlich angemietet (ev. sogar um einen symbolischen Euro) und gemeinschaftlich als Depot für euer Zeugs verwendet werden.

Hoffe, geholfen zu haben ...

megazaertlich
 
Im Falle des Ausmalens hat das wenig mit über den Tisch ziehen zu tun.

Doch. Eine dem Gesetz widersprechende Regelung ist m.E. ein Versuch jemand über den Tisch zu ziehen. Erst ist es das ausmalen, welches still und heimlich mit irgend welchen Klauseln wieder eingeführt wird, dann die Reparatur, der Ersatz einer kaputten Therme bis dann irgend wann viell. einmal Usus wäre, abgenützte Böden und Fenster zu ersetzen.

Wenn ein Mieter zusagt, dass er beim Ausziehen die Wohnung ausmalt, dann sollte er das auch einhalten müssen.

Warum sollte er überhaupt zusagen, wenn's dem geltenen Recht widerspricht? Wenn ich heute beim Vertreter an der Wohnungstür etwas kaufe, kann der tausendmal eine Klausel im Vertrag haben, welche des KSchG. ausschaltet, trotzdem kann er sich nicht über geltendes Recht setzen. Und genausowenig kann ein Vermieter etwas fordern, was dem geltenden Recht widerspricht. Kaum ein Mieter wird einer solchen Vereinbarung zustimmen, ohne das nicht irgend ein Zwang dahinter stand (ansonsten bekommt man die Wohnung nicht, etc.)

Er hätte das ja nicht zusagen brauchen

Wenn jemand eine Wohnung möchte/braucht sagt er unter diesem Zwang viell. zu etwas ja, nichts desto trotz ist es eine sittenwidrige Vereinbarung die keine Gültigkeit haben kann oder darf. Und die Mieter, die aus Freude am ausmalen selbiges tun und daher mit solchen Vereinbarungen einverstanden sind, kannst vermutlich auf zwei Fingern abzählen.

oder die Wohnung überhaupt nicht anmieten brauchen.

Könnte man genausogut sagen, der Vermieter braucht ja nicht vermieten, wenn er nicht gewillt ist sich an die Gesetzeslage zu halten.


@tom
mündige bürger schliessen einen vertrag, und eine partei (NUR DER MIETER) muß sich nicht daran halten... und das soll gut sein...

Nein. Aber wenn eine der beteiligten Partein meint, Teile des Vertrags so zu gestalten, das diese nicht dem geltenden Recht entsprechen find ich's gut.

ich setz mich zu dir ins taxi, lass mich wohin fahren,

Damit haben wir beide bereits einen Vertrag geschlossen, der exakt regelt wer von uns beiden was zu tun hat. Ich muss dich, in einem sauberen Taxi ohne zu telefonieren (und noch einiges mehr) und wenn du keine anderen Wünsche äusserst, am kürzesten (günstigsten) Weg zu dem von dir gewünschten Ziel bringen. Und das auf Strecken welche in Wien exakt vorgegeben sind. Du musst, wenn ich meinen Part dem Gesetz entsprechend erfüllt habe, zahlen. Alles zum nachlesen in der Taxibetriebsordnung.

und wenn ich dort bin, spricht eine anwältin (beim der ma50 sind hauptsächlich frauen, die im klassenkampf hängengeblieben sind) mit dir über den preis. weil, du bist nicht so gefahren wie du solltest

Dann ist sie im Recht und hat Anspruch auf Preisminderung.

dein taxi ist schmutzig und du schielst die ganze zeit nebenbei aufs handy mit dem erotikforum.

Dann ist sie detto im Recht.

sowas wie handschlagqualität, vertragstreue und rechtsempfinden... gibts leider heutzutage nicht mehr

Bei mir schon. Mein Vermieter würde mir sicher es ausmalen anhängen. Braucht er aber gar nicht, weil ich's ohnehin selber weiß das meine Farbgestaltung im Wohnzimmer vermutlich jeden Nachmieter es Auge einhaut, darum mach ich's beim Auszug einfach. Würde er mir aus irgend einem Grund die Therme, einen abgenutzten Bodenbelag oder was auch immer anhängen würde ich mich dagegen wehren.
 
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Eine dem Gesetz widersprechende Regelung ist m.E. ein Versuch jemand über den Tisch zu ziehen. Erst ist es das ausmalen, welches still und heimlich mit irgend welchen Klauseln wieder eingeführt wird,
Die Verpflichtung des Ausmalens ist aber nicht im Nachhinein still und heimlich eingeführt worden, sondern entsprach jahrzehntelang der Praxis. Erst ein OGH Urteil hat anders entschieden. M.E. ist der Vertrauensgrundsatz verletzt, wenn der Mieter dem Vermieter eine Zusage macht an die er sich dann nicht zu halten braucht.


Wenn jemand eine Wohnung möchte/braucht sagt er unter diesem Zwang viell.
Wenn jemand ein Taxi braucht sagt er auch viel. Was kann der Vermieter dafür, dass der Mieter in Zwang ist? Es hat ihn ja der Vermieter nicht gezwungen die Wohnung samt Verpflichtung zum Ausmalen zu übernehmen.
 
Wenn jemand eine Wohnung möchte/braucht sagt er unter diesem Zwang viell.

was mir schon passiert ist:
mieter kommt, schaut sich die wohnung an, unterschreibt, zahlt kaution an...
ich schicke alle anderen interessenten weg.
er ruft 2 tage später an, hat andere wohnung gefunden, er will die nicht.
will sein geld zurück.
war schon bei AK, die hat ihm gesagt, er soll sagen, wir haben ihn genötigt schnell zu unterschreiben.
wie ists ausgegangen:
ich hab noch einen halben tag arbeit gehabt, die wohnung endgültig zu vergebn und er hat die volle summe zurückbekommen.
 
Die Verpflichtung des Ausmalens ist aber nicht im Nachhinein still und heimlich eingeführt worden, sondern entsprach jahrzehntelang der Praxis.

Ja und? Hexenverbrennung war auch lang 'ne Praxis ... ;)

Erst ein OGH Urteil hat anders entschieden. M.E. ist der Vertrauensgrundsatz verletzt, wenn der Mieter dem Vermieter eine Zusage macht an die er sich dann nicht zu halten braucht.

Dann könnte man genauso argumentieren, das 1975, bei der Einführung der 40 Std. die Arbeitgeber über'n Tisch 'zogen worden sind und selbige nur für neu eing'stellte gelten hätt dürfen, aber ned für die bereits Beschäftigten ... ;)

Es hat ihn ja der Vermieter nicht gezwungen die Wohnung samt Verpflichtung zum Ausmalen zu übernehmen.

Und wenn'st es noch tausenmal schreibst wird's ned richtiger. Geltendes Gesetz gilt für ALLE - auch für'n Vermieter. Und damit ich wieder mal ein nachträgliches "mea culpa" anbringen kann, falls mir danach ist, im Taxlerjargon: Wenn er seine g'schissenen Wohnungen ned zu Preisen anbringt, in denen seine gesetzlichen Verpflichtungen bereits einkalkuliert san, dann soll er's halt bleiben lassen. Zwingt eahm ja keiner an auf Hausherr zu machen und dann ständig drüber zu suddern, wie böse und schlecht die Welt ist.

Und z'weng ... Vermieter zahlt Profi-Malerbetrieb/Profi-Handwerker. Ist als Scherzal g'meint nehm ich mal an. Wenn's ned grad 'ne Genossenschaft ist, hat fast jeder Hausherr 'ne Pfuschertruppe bei der Hand, verlangt aber dann vom Mieter Apothekerpreise für den Pfusch.
 
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du träumer...
die ma50 will als erstes rechnungen sehen, und wennst keine hast, ist der fall ganz schnell erledigt.

aber es ist auch kein wunder, bei mieten kann man nur mit linken geld verdienen, bzw sein geld nicht verlieren.
nirgendwo anders wird derartig in den markt eingegriffen...
 
Ja, ja, ist schon gut ... :trost:

Und die Pfuscherpartie aus mein Stammbeisl, die seit gut 20 Jahr für jede Menge Hausverwaltungen arbeitet, gibt's in Wahrheit ned ... :haha:

Solltest viell. deine Sig. viell. ändern ...

Wo ein Arzt wohnt Mieter wohnen, jammern ständig die Vermieter Kranke.
;)

nirgendwo anders wird derartig in den markt eingegriffen...

Wen wundert's ... ??? Da war halt ein grosser Handlungsbedarf, weil in der Vergangenheit am meisten Schindluder trieben wurde, bzw. immer noch wird. Irgendwelche Löcher in Ruinen, die die Bezeichung Haus ned verdienen zu Horrerpreisen, null Instandhaltung usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
aber es ist auch kein wunder, bei mieten kann man nur mit linken geld verdienen, bzw sein geld nicht verlieren.
nirgendwo anders wird derartig in den markt eingegriffen...

Mir scheint´s du bist ein Hausherr :mrgreen:

Aber du hast schon recht, eine frei finanzierte Wohnung zu vermieten ist nachweislich ein Verlustgeschäft.
 
Irgendwelche Löcher in Ruinen, die die Bezeichung Haus ned verdienen zu Horrerpreisen, null Instandhaltung usw.
Es braucht ja niemand in die Löcher einzuziehen und Horrorpreise bezahlen.

Besonders wuchern aber auch Mieter, wenn es darum geht, beim Ausziehen ihre Investitionen abgelöst zu bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es braucht ja niemand in die Löcher einzuziehen und Horrorpreise bezahlen.

Besonders wuchern aber auch Mieter, wenn es darum geht, beim Ausziehen ihre Investitionen abgelöst zu bekommen.

:daumen: Ist doch gang und gäbe: erst einziehen und dann schauen, wo man dem bösen Vermieter was anhängen kann.
 
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