... Was nützt es im Recht zu sein, wenn man nicht in der Lage ist, es durchzusetzen? Die wissen ganz genau das sie Narrenfreiheit haben.
das muss ich dir leider widersprechen. der
rechtschutz in österreich ist seit 1991 (große reform)
vorbildlich, das kann sich aber der staat nur leisten, weil (privat-zitat eines für dieses fach zuständigen univ.-prov.) "90 % der leute eh zu *** sind den auch zu nützen"
für einen
einspruch gegen eine strafverfügung (=schnellsiede-verfahren bis max. € 363,-) genügt ein mail (kostet somit nicht einmal eine briefmarke, somit
gratis)
für die
berufung gegen den erstinstanzlichen bescheid der rb's genügt wieder ein mail (nochmals
gratis)
gegen einen uvs-bescheid mittels
beschwerde beim verwaltungsgerichtshof oder verfassungsgerichtshof vorzugehen braucht man (nur) die unterschrift eines rechtsanwaltes und es fällt eine geringe gebühr an, mit ein paar hundert euros ist man dort dabei.
bearbeitungszeiten dzt (ich habe mir das bei den fällen nach der alten prost.-regelung angesehen)
- strafverfügung (abgekürztes verfahren) rd 1 monat nach der "tat"
- bescheid von den rb's (=erste instanz) rd 5 monate nach der "tat"
- uvs bescheid benötigt dann weitere 12-14 monate, dh insg 17-19 monate nach der "tat". bis dahin kann euch das nirgens irgenwo amtlich vorgehalten werden, und es muss noch nichts bezahlt werden.
- bei den höchstgerichten kann es dann noch viiiieeeeel länger dauern (das hat sicher keine priorität), eine geldstrafe muss aber schon interimistisch eingezahlt werden.
noch was: beim uvs wird man in der regel vorgeladen, dann bitte wirklich hingehen. ein unentschuldigtes 'nicht-auftauchen' kommt nicht gut an, ansonsten sind die damen und herren sehr nett und WIRKLICH unabhängig und haben mit den unsäglichen rb's absolut nicht zu tun !
garoto