Privat Diverses Neues Prostitutionsgesetz: Strafe droht auch Kunden von Studios

Nö, vögeln im Hotel war legal und wird auch in Zukunft legal sein. Allenfalls ist der Deckel notwendig, sollte es entgeltlich gewesen sein.

Ja, und vermutlich genau um den Deckel ging es ja bei meinen Beobachtungen rund ums Stadt Bamberg. Der Abschluß der Amtshandlung war dann so, daß vom Gogl die Personalien aufgenommen wurden und er sich dann verabschieden durfte, die SW wurde im Polizeiauto abgeführt.
 
Aber, wie gesagt, sowohl die größter Mehrheit der SWs und auch der Gogln wird nicht in der Lage sein, bzw. sich davor hüten, Strafbescheide bis zum Höchstgericht anzufechten.

Sollte ich beim Verlassen des Orient angehalten werden und meiner Begleitung Prostutution unterstellt werden, dann wird es mir eine Freude sein, diesen Starfbescheid nicht nur anzufechten.:lol:

Allerdings wird der Instanzenweg bereits beim UVS beendet sein.

Und genau damit rechnet sowohl der Gesetzgeber als auch die Exekutive

Das ist eine wirkliche Schweinerei.
 
Nach dem neuen Gesetz reicht der Anschein
Das bezieht sich nur auf die Definition von "Prostitutionslokal": "Die Regeln für Prostitutionslokale gelten bis zum Beweis des Gegenteils auch für Gebäude oder Gebäudeteile, von denen mit Grund vermutet werden kann, dass sie der Anbahnung oder der Ausübung der Prostitution dienen sollen. Insbesondere wird dies auf Grund der äußeren Gestaltung der Räume (wie zB Lichtreklame, bildliche Darstellungen, Bezeichnungen und Schriftzüge) oder weil sich darin eine oder mehrere Personen aufhalten, die ein Verhalten gemäß Abs. 2 setzen oder ein der Prostitutionsausübung zuordenbares äußeres Erscheinungsbild (Bekleidung) aufweisen, zu vermuten sein."

Allenfalls ist der Deckel notwendig, sollte es entgeltlich gewesen sein.
Genau genommen müsste es gewerbsmäßig sein. Entgeltlich ist nicht automatisch gewerbsmäßig.
 
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Ich bleibe dabei, wenn ich im Orient bin, wird kein Polizist der Welt mein Zimmer grundlos stürmen dürfen !!! Diese, so wie jedes andere Hotel sind legal, da kann gevögelt werden von wem will, mit wem will !!!
Wenn ich dann in inniger Umarmung das Hotel verlasse, kann mir kein Poli ans Bein pinkeln, er könnt es versuchen.......:mrgreen:aber das würde ihm nicht bekommen.
Auch in keinem anderen Hotel in dem ich mich aufhalte.

Macht euch nicht immer gegenseitig so Angst.
 
Aber, wie gesagt, sowohl die größter Mehrheit der SWs und auch der Gogln wird nicht in der Lage sein, bzw. sich davor hüten, Strafbescheide bis zum Höchstgericht anzufechten.
Und genau damit rechnet sowohl der Gesetzgeber als auch die Exekutive :mad:


Genau das ist der Punkt. Was nützt es im Recht zu sein, wenn man nicht in der Lage ist, es durchzusetzen? Die wissen ganz genau das sie Narrenfreiheit haben.


Das ist eine wirkliche Schweinerei.

:daumen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das ist der Punkt. Was nützt es im Recht zu sein, wenn man nicht in der Lage ist, es durchzusetzen?

Ich versuchs nochmal,ok ?

Im Hotel haben sie keine Chance !!!!
Wenn ich dann in inniger Umarmung das Hotel verlasse, könnten sie theoretisch, aber wirklich nur theoretisch versuchen meine und seine Personalien zu erfragen, mehr nicht !!! Aber auch dafür müssten sie mir einen Grund nennen.
Jetzt kommt mir nicht mit Sachen wie, ich müsst wissen wie ER heisst oder ähnlichem, ICH muss NICHT wissen, wie der richtige Name meines Seitensprunges/Affaire ist und auch ER muss das nicht von mir wissen, aus.
 
... Was nützt es im Recht zu sein, wenn man nicht in der Lage ist, es durchzusetzen? Die wissen ganz genau das sie Narrenfreiheit haben.




:daumen:

das muss ich dir leider widersprechen. der rechtschutz in österreich ist seit 1991 (große reform) vorbildlich, das kann sich aber der staat nur leisten, weil (privat-zitat eines für dieses fach zuständigen univ.-prov.) "90 % der leute eh zu *** sind den auch zu nützen"

für einen einspruch gegen eine strafverfügung (=schnellsiede-verfahren bis max. € 363,-) genügt ein mail (kostet somit nicht einmal eine briefmarke, somit gratis)

für die berufung gegen den erstinstanzlichen bescheid der rb's genügt wieder ein mail (nochmals gratis)

gegen einen uvs-bescheid mittels beschwerde beim verwaltungsgerichtshof oder verfassungsgerichtshof vorzugehen braucht man (nur) die unterschrift eines rechtsanwaltes und es fällt eine geringe gebühr an, mit ein paar hundert euros ist man dort dabei.

bearbeitungszeiten dzt (ich habe mir das bei den fällen nach der alten prost.-regelung angesehen)
- strafverfügung (abgekürztes verfahren) rd 1 monat nach der "tat"
- bescheid von den rb's (=erste instanz) rd 5 monate nach der "tat"
- uvs bescheid benötigt dann weitere 12-14 monate, dh insg 17-19 monate nach der "tat". bis dahin kann euch das nirgens irgenwo amtlich vorgehalten werden, und es muss noch nichts bezahlt werden.
- bei den höchstgerichten kann es dann noch viiiieeeeel länger dauern (das hat sicher keine priorität), eine geldstrafe muss aber schon interimistisch eingezahlt werden.

noch was: beim uvs wird man in der regel vorgeladen, dann bitte wirklich hingehen. ein unentschuldigtes 'nicht-auftauchen' kommt nicht gut an, ansonsten sind die damen und herren sehr nett und WIRKLICH unabhängig und haben mit den unsäglichen rb's absolut nicht zu tun !

garoto
 
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Ich koennte mir vorstellen, dass ein paar Drachen sich zusammenraffen und gemeinsam ein groesseres Haus kaufen und dort werken. Oder ist der Konkurrenzgeist so gross, dass sowas nicht gehen kann?
 
Das Problem wären eher die Namen....
Wer will schon Mimi#8 oder Sisi#5 sein :undweg:
 
Das Problem wär wohl eher, sie müssten sich ordnungsgemäss anmelden, Deckel vorweisen und Steuern zahlen, schmunzel
 
Meine Herren,

mehr Optimismus bitte!
Ihr schreibt über weite Strecken so, als ginge es um Kopf und Kragen ;)

Tatsächlich ist die Faktenlage jedoch folgende:
  • Die Beweislastumkehr gilt nur, wenn es darum geht, ein konkretes Lokal, das einen bestimmten Anschein erweckt, als Prostitutionslokal zu qualifizieren
  • Dass ein konkreter Kunde tatsächlich "unzulässigerweise" gevögelt hätte, muss nach wie vor bewiesen werden und es genügt keinesfalls ein bloßes "Vermuten"...
Wenn alle im vorauseilenden Gehorsam den Kopf hängen lassen, können die frei werdenden Lokale gleich in therapeuthische Praxen umfunktioniert werden. In solchen sind Bodenmatratzen nicht unbedingt verboten. Man wird dann halt im weißen Mantel empfangen und verabschiedet... :haha:
 
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  • ... Dass ein konkreter Kunde tatsächlich "unzulässigerweise" gevögelt hätte, muss nach wie vor bewiesen werden und es genügt keinesfalls ein bloßes "Vermuten"...

in diesem Punkt täuscht Du Dich definitiv. Nach dem neuen WPG genügt "der Anschein" - leider.
 
in diesem Punkt täuscht Du Dich definitiv. Nach dem neuen WPG genügt "der Anschein" - leider.

Nö, nur für die Bestrafung des Puffs und nicht, um auch den Kunden bestrafen zu können.
Letzterem muss ein strafbares Verhalten nachgewiesen werden. Die bloße Vermutung reicht nicht aus.
 
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Nö, nur für die Bestrafung des Puffs und nicht, um auch den Kunden zu bestrafen

ja eh, das hab ich auch so gemeint (und mich vielleicht unzureichend klar ausgedrückt). Aber am Ende lauft's ja trotzdem darauf hinaus, daß eine solche Location dann über kurz oder lang geschlossen wird :cry:
 
ja eh, das hab ich auch so gemeint (und mich vielleicht unzureichend klar ausgedrückt). Aber am Ende lauft's ja trotzdem darauf hinaus, daß eine solche Location dann über kurz oder lang geschlossen wird :cry:

Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe!

Ansonsten ist es aber so: Geschlossen kann nur ein unzulässiges Puff werden.
Eine therapeutische Praxis, in der ein freies Gewerbe ausgeübt wird, kann nach Lust und Laune werken.
Weißer Mantel, Massageliegen, Massagefutons auf dem Boden, Öl, entspannende Musik etc. erwecken keinesfalls den Anschein eines "Prostitutionslokals" und zwar selbst dann nicht, wenn ausnahmsweise jemand beim "Sexeln" erwischt würde. Schließlich gibt es ja - mit Ausnahme des Bettes - keine typischen Örtlichkeiten zur Ausübung des GV.
 
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Dein Wort in Gottes Ohr :!:

Beim Chef selber bin ich mir nicht ganz sicher.
Aber der hl. Nikolaus bringt nicht nur Nüsse, sondern ist auch der offizielle Schutzpatron der SW ;)
 
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