Privat Diverses Neues Prostitutionsgesetz: Strafe droht auch Kunden von Studios

Hat schon Fälle gegeben, wo SW und Gogl beim Verlassen des Stundenhotels abgefangen wurden.

zwei oder dreimal war ich Zeuge (Gott sei Dank nicht Beteiligter) für genau diesen Vorgang beim ehemaligen Hotel Stadt Bamberg -
fallweise saßen die RBs auf der gegenüberliegenden Straßenseite am Fensterplatz vom Kaffeehaus, um von dort den Hoteleingang zu beobachten. Sodann für sie ein leichtes Spiel, einige Zeit später sich die beiden beim Hinausgehen zu schnappen.
 
Hat schon Fälle gegeben, wo SW und Gogl beim Verlassen des Stundenhotels abgefangen wurden.

Moment !!!! Sie müssten denen ja Prostitution nachweisen, kaum möglich und gesetzlich überhaupt nicht erlaubt sowas, was lasst ihr euch noch einreden?
 
Für welches vergehen denn bitte?

Gibt zwei Möglichkeiten : Die Dame ist schon einschlägig aufgefallen, dann wird sie schwer abstreiten können, was sie jetzt mit dem betreffenden Herrn für eine Stunde am Zimmer gemacht hat.
2.Möglichkeit - eine Nicht-Professionelle, die nur aus z.b. Bratislava anreist , um sich die Haushaltskassa aufzubessern. Die wird innerhalb von Sekunden so eingeschüchtert, daß sie auch zugibt, des Teufels Grossmutter zu sein.

Klar ist das rechtlich butterweich, aber weisst Du noch nicht, daß der Balkan in Purkersdorf anfängt? Und es hat nicht jede Sw einen Anwalt auf Abruf verfügbar.
 
so sicher wär' ich mir da aber nicht, daß die RBs "durch die Finger geschaut" haben.

Ablauf: Polizei sieht Mädel (möglicherweise bereits amtsbekannt) mit Kunde ins (als Stundenhotel bekanntes) Hotel gehen, eine halbe Stunde später wieder rauskommen.
Anhaltung; kurze Einvernahme der Portierin, mit Auskunft: beide waren für genau diese halbe Stunde am Zimmer.

Noch dazu, wo die Polizei die SW vielleicht schon länger beobachtet, und das bereits der zweite oder dritte Zimmergang an diesem Nachmittag war; Kontrolle der SW: sie hat keinen Deckel.
Okay, man mag jetzt einwenden: kein Erwischen "in flagranti" - wobei, hätten die RBs das tun wollen, dies sicher leicht möglich gewesen wäre.
Nachdem die RBs aber während der "Tat" nicht eingeschritten sind, bin ich mir sicher, daß die andere, sozusagen weniger brutale Vorgangsweise für die RBs wohl zum selben Resultat geführt hat.
Oder meint Ihr wirklich, der UVS hätte der SW und dem Gogl geglaubt, wenn sie vorgebracht hätten, am Zimmer nur "Karten gespielt" zu haben?
 
Gibt zwei Möglichkeiten : Die Dame ist schon einschlägig aufgefallen, dann wird sie schwer abstreiten können, was sie jetzt mit dem betreffenden Herrn für eine Stunde am Zimmer gemacht hat.

Sie muss nix abstreiten, das Vergehen muss ihr nachgewiesen werden. Und ein einschlägiges "auffallen" ist da eindeutig zu wenig. Auch SW - egal ob legal oder illegal - haben das Recht privat zu vögeln.
 
kein Erwischen "in flagranti" - wobei, hätten die RBs das tun wollen, dies sicher leicht möglich gewesen wäre.

meinst wirklich die hätten das Zimmer gestürmt ? Wohl kaum, denn das weiss der Hotelbetreiber zu verhindern
 
meinst wirklich die hätten das Zimmer gestürmt ? Wohl kaum, denn das weiss der Hotelbetreiber zu verhindern

also die "Mutterln", die dort zeitweise an der "Rezeption" gesessen sind, konnten nicht mal einer Fliege was zu leide tun; und schon gar nicht RBs stoppen :mrgreen:
 
Gibt zwei Möglichkeiten : Die Dame ist schon einschlägig aufgefallen, dann wird sie schwer abstreiten können, was sie jetzt mit dem betreffenden Herrn für eine Stunde am Zimmer gemacht hat.

spielt keine Rolle, sie muss gar nichts abstreiten, sie war privat vögeln mit ihm, sie muss auch gar nicht beweisen, bulsara hat es schon richtig geschrieben
 
Noch gilt nicht die Beweislastumkehr. ;)

wenn ich mich erinnere, dann sieht's aber zumindest im neuen WPG ganz anders aus: dort ist nämlich offenbar des öfteren vom "Anschein", der zur Annahme der Straftat führt, die Rede - und dieser Anschein reicht schon. Da braucht niemand mehr wem was beweisen.
Scheinbar haben's aus dem alten Gesetz gelernt und das neue jetzt wesentlich "wasserdichter" gemacht.
 
also die "Mutterln", die dort zeitweise an der "Rezeption" gesessen sind, konnten nicht mal einer Fliege was zu leide tun; und schon gar nicht RBs stoppen :mrgreen:

sprich mal mit dem bezaubernden langhaarigen Herren vom Orient.................er würde niemals zulassen, das die Polizei an meiner Zimmertür rüttelt wenn ich dort bin, übrigens recht oft, schmunzel.
 
spielt keine Rolle, sie muss gar nichts abstreiten, sie war privat vögeln mit ihm, sie muss auch gar nicht beweisen, bulsara hat es schon richtig geschrieben

da muß ich Dich korrigieren: die Masche mit dem "privat vögeln" hat auch nach dem alten Gesetz schon lange nichts mehr genützt.
Ja, vielleicht wäre die Strafe vorm Höchstgericht gekippt worden, aber wer geht denn schon bis dort hin? 99% der SWs sicher nicht, kostet das doch Anwaltshonorare, Durchhaltevermögen und Nerven; und daß wußten bzw. wissen die RBs natürlich ganz genau.
 
Scheinbar haben's aus dem alten Gesetz gelernt und das neue jetzt wesentlich "wasserdichter" gemacht.

Das muss erst mal vor dem Höchstgericht halten. ;)

Und meines Wissens gilt die Beweislastumkehr nur in (offensichtlichen) Prostitutionslokalen. Und selbst dann ist das Verlassen eines solchen Lokals wohl keine ausreichende Grundlage eine Verwaltungsstrafe zu verhängen.
 
welche Straftat liegt denn vor Enrico?

z.B. Wohnungsprostitution, welche sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen Gesetz verboten ist.
Der Unterschied nun ist: nach dem alten Gesetz mußten sie die "Delinquenten" tatsächlich in flagranti erwischen. Nach dem neuen Gesetz reicht der Anschein (und man kann sicher sein, der Begriff "Anschein" wird wohl sehr eng ausgelegt werden) :cry:
 
z.B. Wohnungsprostitution, welche sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen Gesetz verboten ist.

Nö, vögeln im Hotel war legal und wird auch in Zukunft legal sein. Allenfalls ist der Deckel notwendig, sollte es entgeltlich gewesen sein.
 
Das muss erst mal vor dem Höchstgericht halten. ;)

Und meines Wissens gilt die Beweislastumkehr nur in (offensichtlichen) Prostitutionslokalen. Und selbst dann ist das Verlassen eines solchen Lokals wohl keine ausreichende Grundlage eine Verwaltungsstrafe zu verhängen.

Nur das Verlassen vermutlich nicht; wohl aber die Kombination aus Betreten, eine bestimmte Zeit drinnen zu verharren, und es dann wieder zu verlassen.

Aber, wie gesagt, sowohl die größter Mehrheit der SWs und auch der Gogln wird nicht in der Lage sein, bzw. sich davor hüten, Strafbescheide bis zum Höchstgericht anzufechten.
Und genau damit rechnet sowohl der Gesetzgeber als auch die Exekutive :mad:
 
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