Da zuvor mehrmals von einer "Massage-Konzession" die Rede war, bat mich eine im EF recht aktive Dame, an dieser Stelle hierzu einige Klarstellungen vorzunehmen. Das tue ich hiermit.
In Österreich ist für die Anwendung von "Massagen" KEINE behördliche Konzession erforderlich. Das ist vielmehr ein sog. reglementiertes Gewerbe, bei dessen Anmeldung ein Befähigungsnachweis erbracht und idR auch eine gewisse Berufserfahrung nachgewiesen werden muss. "Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit", z.B. durch "aufeinander abgestimmte sanfte Griffe" udgl. (Aromatherapie, Lomi, Energethiker also die meisten der hier erörterten "Massagestudios") sind sog. freie Gewerbe, d.h. zu deren Ausübung bedarf es keines Befähigungsnachweises, sondern es genügt bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen (Eigenberechtigung, EU-Angehörigkeit, Fehlen von Ausschlussgründen wie z.B. Vorstrafen) die bloße Anmeldung.
Für Ausländerinnen gibt es ein Zweiklassensystem:
a) EWR-Raum - die "Gleichwertigkeit" der Ausbildungsnachweise unterliegt der EWR-Anerkennungsverordnung
b) Drittstaaten - es bedarf einer speziellen zwischenstaatlichen Vereinbarung
Eine Konzession ist etwas ganz anderes, nämlich die behördliche Bewilligung zum Betrieb einer bewilligungspflichtigen Tätigkeit (z.B. Apotheke, Spielcasino).
Im größten Teil der Welt muss dem Stempelgeber dafür ein unterschiedlich hohes Schmiergeld gezahlt werden. Wie es damit in Österreich ist, weiß ich nicht.
Nach den Enthüllungen der letzten Monate schließe ich aber nichts aus...
Die Polente überprüft somit ganz bestimmt keine "Massagekonzessionen". Dies auch dann nicht, wenn unkundige Beamte ihre Nachschau so bezeichnen sollten. Allenfalls wird kontrolliert, ob die Damen überhaupt irgendeinen "Stempel" haben bzw. über eine gültige Aufenthaltsbewilligung verfügen.
Ich bin aber auch der Meinung, dass derartige "Kontrollen" in erster Linie der Informationsbeschaffung dienen, um für ein späteres Durchgreifen gerüstet zu sein.