Privat Diverses Neues Prostitutionsgesetz: Strafe droht auch Kunden von Studios


wobei ich glaube, daß wenn die GIS kontrolliert, diese Kontrolle nicht spezifisch auf "Asia-Wohnungspuffs" abgestellt sein wird, sondern eben einfach auf Wohnungen generell, und dann und und wann befindet sich halt zufällig eine Asia-Location drunter - gibt deren ja nicht so wenige :haha:
 
Besonders gut wenn der Massagetisch im Eck steht, mit Klumpert vollgeräumt ist und auf eine Höhe für einen 190+ Mann eingestellt ist (wobei manche massieren ja mit Stöckelschuhen :roll: :haha:)

Das der Massagetisch relevant ist, ist mir neu..Kann mir aber gut vorstellen, dass einige daran glauben
 
... Das der Massagetisch relevant ist, ist mir neu..Kann mir aber gut vorstellen, dass einige daran glauben

wie ich vorhin schrieb, ich kenne 2 Fälle, wo dieses Stück Papier (Massage-Berechtigungsschein oder was weiß ich was) plus der Tisch vorgezeigt werden mußte.
Was mir aber nicht unlogisch scheint.
 
Was für ein Massageberechtigungsschein soll das sein?
Bestenfalls Energetiker...

Selbst für den gewerblichen Masseur brauchst einiges an Wischen...
was du alles benötigst um legal Therapien an Schmerzpatienten durchzuführen, sprengt den Rahmen hier
 
Das der Massagetisch relevant ist, ist mir neu..Kann mir aber gut vorstellen, dass einige daran glauben

Stell Dir vor, für dich ist mal was neu, schmunzel. Einfach richtig lesen und enrico hat Recht mit seinen erwähnten zweimal.
Im übrigen ist es einfach von Vorteil einen zu besitzen, egal wo der steht und was darauf liegt, am besten wäre bei Kontrolle ein Mann oder Frau, Po mit einem kleinen Handtuch abgedeckt, so wie bei Massage üblich, der Gast muss auch nicht aufspringen bei Kontrolle, da je nachdem welches Amt kontrolliert, die Zimmer gar nicht betreten werden.
Wir sprechen hier nicht von einer Razzia, sondern von normaler Kontrolle. Macht euch nicht gegenseitig verrückt.
Vor allem sollten nur jene berichten, welche eine erlebt haben oder das zumindest aus direkter Quelle wissen, ok ?
Auch Stöckelschuhe wären nicht verboten ! Gibt es überhaupt keine Vorschriften dafür, wie man massiert.
Der Gast und die Dame sollten gelassen und höflich bleiben, die Beamten sind es meist auch.
 
Mit Ausnahme des Straßenstrichs, der mich aber absolut nicht interessiert, wurde AFAIK noch kein Kunde zu irgendwas verknackt...

"Verknackt" kann man in einem Rechtsstaat nur werden, wenn man eine strafbare Handlung begangen hat! Um den Kunden bestrafen zu können, genügt nicht der im Grunde absurde "Anscheinsbeweis" mit umgekehrter Beweislast des neuen WPG. Dieser richtet sich nur gegen Studios, nicht jedoch gegen den Kunden.

Ich war schon einmal bei so einer Durchsuchung dabei. Ein Beamter in Zivil hat auch meine Daten aufgenommen. Der Beamte durchsuchte auch die Zimmer und es gab absolut keine Hinweise auf sexuelle Handlungen. Alle Personen waren auch vollständig bekleidet. Was dabei rauskommt kann ich noch nicht sagen.
Österreich ist eines der wenigen Länder, in dem es keine generelle Pflicht zur ständigen Mitführung von Ausweispapieren gibt. Ich habe noch nie einen Ausweis in ein Studio mitgenommen. Dies deswegen nicht, weil ich nicht möchte, dass in meinen persönlichen Sachen herumgekramt würde, während ich anderweitig beschäftigt bin.

Wenn man also keinen Ausweis mitführt, kann man ihn folgerichtig auch nicht herzeigen.
Wurden bei der Amtshandlung keine Indizien für unerlaubte sexuelle oder sonstige strafbare Handlungen vorgefunden, wie dies xento schreibt, kann die nachträgliche Identifizierung ("Ausweisung") des Kunden nicht erzwungen werden.
 
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Massageberechtigungsschein

Wer ein Diplom hat, kann das nachweisen.
Wer gewerblich massiert, braucht einen Gewerbeschein, ist damit beim FA gemeldet.
Wer Energetikerschein besitzt darf vieles anbieten, solange er sich an die Regeln hält, ist ein freies Gewerbe.
 
Im übrigen ist es einfach von Vorteil einen (Massagetisch) zu besitzen,
Wem sagst du das..Obwohl ich ganz andere Motive habe ;)

normaler Kontrolle
Was ist eine normale Kontrolle?
Hier werden laufend die verschiedensten Dinge miteinander vermischt.
Hinzu kommt auch, dass oft Asia Studios betroffen sind und die Mama-Sans in den seltensten Fällen ausreichend Deutsch können um sinnvolle/eindeutige Informationen weiterzugeben...

Was ich schon alles an Raubersgeschichten von Mädels/Betreiberinnen gehört habe...
€5000 Strafe weil Masseurin (angeblich) HE gemacht hat - die hat mir dann den Wisch gezeigt Strafe wegen nicht ordnungsgemäß angemeldeter Masseurin...
 
... Um den Kunden bestrafen zu können, genügt nicht der im Grunde absurde "Anscheinsbeweis" mit umgekehrter Beweislast des neuen WPG. Dieser richtet sich nur gegen Studios, nicht jedoch gegen den Kunden....

Helikon, da wär' ich mir nicht so sicher :roll: Nachdem das neue WPG ja speziell auch darauf abstellt, nicht nur illegale Anbieterinnen zu belangen, sondern ebenso deren Kunden, befürchte ich sehr wohl, daß die Sache mit der umgekehrten Beweislast auch den Kunden treffen kann.
 
...befürchte ich sehr wohl, daß die Sache mit der umgekehrten Beweislast auch den Kunden treffen kann.
In einer politisch aufgehetzten Atmosphäre ist Vieles vorstellbar.
Aber spätestens die Berufungsinstanz stellt die Sache ins rechte Lot.
 
In einer politisch aufgehetzten Atmosphäre ist Vieles vorstellbar.
Aber spätestens die Berufungsinstanz stellt die Sache ins rechte Lot.

das versteh ich jetzt trotzden nicht: wenn im neuen WPG klar drin steht, daß sich auch der Freier strafbar macht, was will dann die Berufungsinstanz "ins rechte Lot" stellen?
 
Der Freierin/dem Freier (so die amtlich korrekte Sprachregelung) muss konkret nachgewiesen werden, dass sie/er eine strafbare Handlung gesetzt hat. Sie/er muss also "verbotenermaßen" geschnackselt haben und zwar in einem "unerlaubten" Puff. Um die Strafe verhängen zu können, genügt kein oberflächlich zugedeckter nackter Hintern, wie er in jedem normalen Massagestudio üblich ist. Der bloße Anschein ist zu wenig, es bedarf eines Beweises, den die Behörde erbringen muss.

Das Stdudio kann hingegen anhand eines bloßen Anscheinsbeweises mit umgekehrter Beweislast bestraft werden: Finden also dort z.B. "Hasendefilierungen" statt und/oder liegen andere angeblich "typische" Merkmale eines Puffs vor, muss das Studio beweisen, dass "alles in Ordnung" ist. Dies ist natürlich schwierig, in manchen Fällen nahezu unmöglich.

Wird in so einem Fall (ohne Erwischen "auf frischer Tat", also anhand des bloßen Anscheinsbeweises) auch der Kunde bestraft, würde die Berufungsinstanz den Strafbescheid jedenfalls "kassieren".
Voraussetzung dafür: Der Kunde bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat und die Dame gibt nicht an, dass sie am Kunden sexuelle Handlungen (auch die bloße HE fällt darunter) vollzog und er sie duldete.

Die Höchststrafe für die Freierin/den Freier beträgt übrigens 500 EUR.
 
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... Wird in so einem Fall (ohne Erwischen "auf frischer Tat", also anhand des bloßen Anscheinsbeweises) auch der Kunde bestraft, würde die Berufungsinstanz den Strafbescheid jedenfalls "kassieren".
Voraussetzung dafür: Der Kunde bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat und die Dame gibt nicht an, dass sie am Kunden sexuelle Handlungen (auch die bloße HE fällt darunter) vollzog und er sie duldete.

na denn - da bin ich ja gespannt, was bei einer solchen Berufung rauskommt. Viell. haben wir ja Glück und erfahren es.

Und natürlich rechnet die "Gegenseite" mit der Unterlassung von Berufungen etc., da in vielen Fällen (typisch: verheiratet oder lieert mit gemeinsamen Wohnsitz) der Freier darauf verzichten wird, mehrmals hintereinander (das erste mal kann er es eh nicht verhindern) eingeschriebene behördliche Briefe nach Hause geschickt zu bekommen.
In der Praxis wird das dann heissen: die 1. Instanz wird auf alle Fälle mal strafen, selbst auf die Gefahr hin, daß bei einer allfälligen Berufung die Strafe aufgehoben wird (was der 1. Instanz ja nicht wirklich weh tut, sondern ihr eher wurscht sein wird).
 
Sehr interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die "grüne Handschrift" im Wiener Prostitutionsgesetz obrigkeitliche Maßnahmen gutheißt, die sie in anderem Zusammenhang vehement bekämpft.
Man lese § 15 WPG: Es genügt der begründete Verdacht, dass unzulässige Prostitution "angebahnt" werden könnte und man ist verpflichtet, jedes Rollkommando - ohne Hausdurchsuchungsbefehl! - in die Wohnung zu lassen.

All das ist lächerlich, wenn man weiß, dass bereits eine HE als verbotene sexuelle Handlung eingestuft werden kann.

Was die Grünen hier gegen unbescholtene Freier ausdrücklich erlauben, bekämpfen sie auf anderen Gebieten massiv und mobilisieren dagegen sogar die Straße.
Man denke an den jahrzehntelangen Zirkus, den sie gegen die Abschiebung eindeutig kriminell gewordener Ausländer aufführen.
 
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