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Nochmal ich halte es nicht für besonders sinnvoll wenn hier Laien über juristische Spitzfindigkeiten und die (richtige) Interpretation von Gesetzestexten und deren Handhabung in der Praxis diskutieren und gewagte Hypothesen aufstellen. ...
Du hast nicht unrecht; genau deshalb habe ich vor weiter oben gemeint, daß sich, sobald es einen Fall gibt, die Betroffenen sich dagegen mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren, sodaß es irgendwann zu einer höchstgerichtlichen (und da lasse ich offen, ob VfGH, VwGH, OG, oder im Extremfall sogar EuGH) Klärung kommt.
Denn was diese ominöse Beweislast-Umkehr-Bestimmung im WPG betrifft, bin ich mir nicht wirklich sicher, ob die hält. Beweislastumkehr an sich, egal bezüglich welcher Materie, ist rechtsstaatlich gesehen schon ein ziemlicher Grenzgang. Sowas erinnert natürlich an totalitäre Regime. Aber vielleicht sind wir mit Rot-Grün in Wien eh nicht mehr weit davon entfernt (und ich denke dabei nicht an das WPG)