Privat Diverses Neues Prostitutionsgesetz: Strafe droht auch Kunden von Studios

Da gibt es mindestens zwei Gründe:
1.) Selbstverständlich darf auch eine Privatperson medizinische Massagen durchführen. "Normale Masseure" dürfen aber nicht vortäuschen, dass sie die Qualifikation für medizinische Massagen erlangt hätten. Für Sexarbeiter hingegen gibt es keine Ausbildung, die zu einer gesetzlich geschützten Qualifikation führt. Daher ist schon daher der Massage-Sexarbeit-Vergleich unpassend.
2.) Weiter darf einem angestellten Masseur die Weisung erteilt werden, wen er wann und wie zu massieren hat. Im Bereich der Sexarbeit ist eine analoge Weisung rechtlich undenkbar (wie ja vom OGH im jüngsten Urteil zur teilweisen Aufhebung der Sittenwidrigkeit betont wurde): Eine solche Weisung wäre eine unzulässige Verletzung des Kernbereich des Privatlebens der Sexarbeiterin. Insofern ist das Privatpersonen-Argument bei Sexarbeit zutreffend, bei "normaler Massage" aber nicht.

danke für Deine detaillierten Ausführungen; somit sollte dieses Thema wohl für alle klar und eindeutig sein.

:hmm: So klar finde ich es noch nicht. Aber Danke Lycisca für deine Ausführungen, die ich immer schätze. Aber was ich nicht verstehe: eine Sexworkerin/ein Sexwoker der/die mit sexuellen Dienstleistungen ihr Geld verdient (die also gewerblich und nicht privat tut), kann doch niemals wie eine Privatperson gesehen werden. Ausnahmen stellen vielleicht die "PfuscherInnen" dar, also die Damen und Herren, die das Ganze als "Hobby" betreiben. Wobei ich mir selbst da nicht wirklich sicher bin.
 
Aber was ich nicht verstehe: eine Sexworkerin/ein Sexwoker der/die mit sexuellen Dienstleistungen ihr Geld verdient (die also gewerblich und nicht privat tut), kann doch niemals wie eine Privatperson gesehen werden.

Eine sexuelle Handlung findet immer in der Intimsphäre eines Menschen statt - völlig unabhängig ob Geld fließt, oder nicht. Und die eigene Intimität muss als besonders schützenswert betrachtet werden. Sexualtität - Intimität - ist Privatsphäre!

Niemand - also auch nicht der Staat - kann/soll/darf Einfluss oder Kontrolle über intime Handlungen, an welcher er/sie selbst nicht beteiligt ist, erlangen, so lange Niemand Schäden davon trägt. Und hier fängt, meines Erachtens der Kern des Problems an. Man behauptet "aus volksgesundheitlichen Gründen" müsste man doch... Dies macht man jedoch nur bei SexarbeiterInnen. Wenn ich zum Beispiel irgendwo mich erblöden würde, eine Zwangsuntersuchung oder Zwangsregistrierung für Personen zu verlangen, die auch "Risikogruppen" - nach Einschätzung des Staates - darstellen, zum Beispiel Personen, welche homosexuelle Praktiken (mannmännlich) durchführen, so würde ich wahrscheinlich gesteinigt werden. Ich hatte zu diesem Thema anlässlich der Aidskonferenz 2010 in Wien (wir hatten einen Stand im global village und ich war auch mehr als 1 Jahr bei den Sitzungen des communitiy forum zur WAC2010 dabei) etliche Diskussionen, bei welchen am Ende der kleinste gemeinsame Nenner war "Sexuelle Handlungen finden in der Intimsphäre statt und sind deshalb nicht regulier- staatlich kontrollier- oder auch sanktionierbar".

Geht es um Gesundheit, so geht es in erster Linie um Übertragung von STD. Viren machen nicht den geringsten Unterschied, ob Geld fließt, oder eben nicht. Also müsste der Staat auch im Privatleben Einfluss nehmen, wenn er tatsächlich die "Volksgesundheit" im Focus hat. Der Vergleich mit anderen Gewerbeausübungen ist insofern unrichtig, da Diese nicht in der Intim- bzw. Privatsphäre (2 oder mehr Personen treffen sich um einverständlich Sex miteinander zu haben) statt finden.

Das Geschlecht von Niemanden ist öffentliches Gut! Das Geschlecht von SexarbeiterInnen, wie auch bei jedem anderen Menschen auch, ist Intimsphäre und deshalb besonders schützenswert - und da ich selbst sehr oft mit SexarbeiterInnen darüber spreche, wage ich zu behaupten: Mit allen (Scham-)Gefühlen und sonstigen Eigenschaften behaftet, genauso wie jeder andere Mensch dies empfindet.

christian
 
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Danke für die Ausführungen, Christian. Aber wenn du so argumentierst, müsste dann Prostitution nicht erst wieder verboten werden?

Ich denke mir: entweder ist Prostitution eine Diensteilstung, dann muss den DienstleisterInnen sowohl das geboten und auferlegt werden, was auch anderen DienstleisterInnen auferlegt wird. Und selbstverständlich sollte und müsste es die Möglichkeit zur wirklichen Selbstständigkeit geben, wie in anderen Dienstleistungsbereichen auch.

Oder aber: Sexualität kann/darf niemals Diensteistung sein, dann kann/darf es das Gewerbe auch nicht geben?

Berichtigt mich, wenn ich mich irre. Aber ich habe den Eindruck, dass diese Argumentationslinie nicht hilft, das Prostituion ihren Platz als anerkannte Dienstleistung - mit allen Rechten und Pflichten - bekommt.
 
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Danke für die Ausführungen, Christian. Aber wenn du so argumentierst, müsste dann Prostitution nicht erst wieder verboten werden?

Absolut nicht - Das dem Staat der vorausblickende Eingriff in die Intimsphäre verwehrt ist (und hoffentlich auch bleibt), heißt ja nicht, dass er Etwas deshalb verbieten kann/soll/muss. Macht er ja sonst auch nicht. Er müsste ja sonst (siehe Beispiel in meinem obigen Posting) mannmännliche Erotik auch verbieten. Er soll dort eingreifen, wo Rechte verletzt werden (Beispiel: jede Form der sexuellen Gewalt). Die wissentliche Übertragung von sexuellen Krankheiten ist ohnehin bereits gesetzlich erfasst - und strafbar! Keines Falls darf der Staat selbst (auf unbegründeten Verdacht hin) Rechte verletzen oder Menschen unwürdigen Behandlungen ohne Rechtfertigung unterziehen.

Natürlich muss ein gewerbliches Einkommen versteuert werden - natürlich sind auch andere Rechtsverbindlichkeiten, die auch für andere Gruppen gelten anzuwenden. Ich/wir sehe:down: aber nicht ein, dass steuerlich zum Beispiel eine SexarbeiterIn (Sonderbesteuerung) benachteiligt wird. Gäbe es auf einmal eine Bäckersteuer, würde die Bevölkerung es nicht verstehen (und die Bäcker noch weniger) - dass aber manche Bundesländer über Sexsteuern nachdenken, Eines dies bereits umsetzen will (Kärnten), kann ich wiederum nicht begreifen (klar, die Notwendigkeit Budgetlöcher zu stopfen ist vorhanden - jedoch mit diesen Mitteln???).

Dies ist auch jetzt schon so: Einkommen von SexarbeiterInnen unterliegen der Steuerpflicht. Sie sind ebenfalls sozialversicherungspflichtig - darüber hinaus sehe ich wenig regulierungsanspruch, es sei denn, er wird begründet und beinhaltet keine von vornherein diskriminierende Aussage. Opfer zu schützen, in dem man die Jenigen, die keine Opfer sind, über Gebühr beamtshandelt, wird nicht wirklich funktionieren.

Achtung: Das Alles heißt aber nicht, dass es keine Standards zu erarbeiten gilt! Nur sehe ich hier absolut keine Möglichkeit, dass dies von VolksvertreterInnen ausgeht, die keine Ahnung von der Materie haben und jedes Gespräch mit SexarbeiterInnen (den einzigen ExpertInnen zum Thema) verweigern. Als Beispiel: Die Zuweisung des Auhofes für SexarbeiterInnen welche auf der Straße anbahnen - und gleichzeitig zu negieren, dass SexarbeiterInnen eine Infrastruktur brauchen um sicher arbeiten zu können. Jede SW würde zumindest einmal auf das Fehlen von Toilletten aufmerksam machen.... (Tankstelle und Hotel vor Ort verweigern bisweilen, dass SexarbeiterInnen dort ihre Notdurft verrichten können)

Es ist ein heikles umfassendes Thema - nur das was jetzt zur Zeit abgeht ist äußerst bedenklich.

Liebe Grüße

christian
 
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Niemand - also auch nicht der Staat - kann/soll/darf Einfluss oder Kontrolle über intime Handlungen, an welcher er/sie selbst nicht beteiligt ist, erlangen, so lange Niemand Schäden davon trägt.

genau das ist der Kern der ganzen Sache; und unsere Sch...-Stadtregierung maßt sich so etwas an :mad:
 
entweder ist Prostitution eine Diensteilstung, dann muss den DienstleisterInnen sowohl das geboten und auferlegt werden, was auch anderen DienstleisterInnen auferlegt wird

Sexarbeit ist keine Tätigkeit "wie jede andere". Als Beispiel, dass es nicht gleiche Rechte und Pflichten wie sonst auch geben kann: Eine arbeitssuchende ehemalige Friseuse wird eine angebotene Tätigkeit in ihrem erlernten Beruf nicht ohne Sanktionen durch AMS ablehnen können. Eine arbeitssuchende Sexarbeiterin (die sich freiwillig arbeitslosenversichert hat) wird jedoch wegen der Privatheit des Sexuallebens niemals verpflichtet sein, weiterhin in der Sexarbeit tätig zu sein, auch wenn sie sonst keinen Job finden sollte. Sie hat umgekehrt auch kein Recht auf eine solche Vermittlertätigkeit - weil damit der Staat in das Privatleben der am AMS angestellten Arbeitsvermittler eingreift (siehe arbeitsrechtliche Urteile in Deutschland).

Ein solcher Unterschied ist aber kein Hindernis, die Rahmenbedingungen der Sexarbeit zu verbessern, z.B. durch Entkriminalisierung, wie z.B. in Neuseeland und teilweise auch in Deutschland. Nur in diesem Aspekt, dass Sexarbeiter nicht mehr diskriminiert weden sollen, ist die Forderung zu verstehen, dass Sexarbeit eine Tätigkeit "wie jede andere" werden soll.
 
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Ein solcher Unterschied ist aber kein Hindernis, die Rahmenbedingungen der Sexarbeit zu verbessern, z.B. durch Entkriminalisierung...

genau so ist es; und was Rot-Grün mit diesem Gesetz gemacht hat, ist genau das Gegenteil: Prostitution in Wien wird weitestgehend kriminalisiert. Und zwar nicht einmal alleine durch eine "verbotene" sexuelle Handlung, sondern u.a. auch schon durch eine z.B. nicht existierende Scheißhaus-Entlüftung, durch eine vielleicht um 2cm zu niedrige Fluchttüre, usw.
 
Eine arbeitssuchende Sexarbeiterin (die sich freiwillig arbeitslosenversichert hat) wird jedoch wegen der Privatheit des Sexuallebens niemals verpflichtet sein, weiterhin in der Sexarbeit tätig zu sein

Ein schönes Beispiel dafür, dass niemand zur Prostitution gezwungen werden darf. Ob es auch taugt, um zu zeigen, dass niemand von der Prostitution abgehalten werden darf? :hmm:

Prostitution in Wien wird weitestgehend kriminalisiert. ... durch eine z.B. nicht existierende Scheißhaus-Entlüftung, durch eine vielleicht um 2cm zu niedrige Fluchttüre, usw.

Gemäß diesem Argument würde auch die Gastronomie weitestgehend kriminalisiert. Und auch jede andere Dienstleistung, sowie der Handel, die Medizin, die Kultur, ...
 
Gemäß diesem Argument würde auch die Gastronomie weitestgehend kriminalisiert. ...

siehst, genau das ist der Unterschied: wenn beim Wirten die Fluchttüre nicht ganz paßt, wird wohl nicht auf der Stelle und sofort behördlich geschlossen, mit Strafen von mehreren tausend Euro.
 
Gemäß diesem Argument würde auch die Gastronomie weitestgehend kriminalisiert. Und auch jede andere Dienstleistung, sowie der Handel, die Medizin, die Kultur, ...

Es gibt keinen einzigen anderen Berufszweig, bei dem ich meine Berechtigung bei der Polizei beantragen muss - und soweit es mir bekannt ist, kann die Polizei nur wenn es um Sexarbeit geht sich Zutritt zu Wohnungen ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl verschaffen, wenn nicht Gefahr im Verzug ist. Es reicht die Annahme dass Prostitution ausgeübt wird (Verwaltungsdelikt!) um zu jeder Zeit jede Wohnung betreten zu können.

Es gibt noch mehr Beispiele, aber ich denke die beiden Genannten zeigen bereits auf, dass es sich um eine Art von globaler Kriminalisierung handelt, die dazu verwendet wird um pauschale Sonderbefugnisse zu erhalten.

christian
 
wie muss ich mir das vorstellen, schlagen die dann die Tür ein ?

wenns't Pech hast: JA ! Ich kann mir nicht vorstellen, daß die auf irgenein Good-Will seitens der beschuldigten Partei(en) zum Türe-Öffnen (oder auch nicht) angewiesen sind.
 
Die chinesischen Wohnungpuffs werden durch den WPG überhaupt nicht betroffen.
Das Gesetz ist gegen die sichtbare Prostitution gerichtet.
Wohnungsprostitution ist nicht sichtbar, wird als tolerierbar eingestuft.
In einem Massagestudio gilt die Unschuldsvermutung. Wenn nicht bewiesen ist,
dass dort Sex gemacht wird, gibt es keine Sanktionen.
Und „in flagranti“ geht ja nicht so einfach.
Zumal in vielen Studios eine interne Alarmanlage installiert ist, d.h. wenn Polizeibesuch
nähert ( z.B.. über Türspion sichtbar, die kommen ja immer zu zweit), dann werden alle Verrichtungszimmer ducht eine Lampe alarmiert . Bis die Polizei das Zimmer erreicht, sind alle artig gekleidet und plaudern entspannt.
Sowas habe ich vor ein paar Monaten in einem Studio in Brigittenau erlebt,
und konnte wirklich die Segnungen des Systems schätzen wissen.
(Das Mächen hat sofort in einen weissen Kittel geschlüpft, ich artig in Handtuch… )
Und ausserdem, glaubt Ihr, dass die Stadt ab 1. Nov für tausende SWs plötzlich
Arbeitlosengeld zahlen will?. Und auch das starke China-Lobby kann und will
sicherlich bei der Sache mitmischen. Und…und…und…
 
Aber damit räumst Du ja ein, dass die Ausübung nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht - oder versteh' ich was falsch?
 
ich hätts gern genauer, wo genau steht das zum nachlesen, das die meine Tür einschlagen dürfen, dankeschön.

ich glaub's Dir, Manon, daß Du's gerne genauer hättest. Vielleicht kann Dir das ja jemand beantworten, der das neue WPG von vorne bis hinten gelesen hat; ich selbst hab's mir nicht angetan, für diesen Schmarrn von Gesetz eine ausgedehnte Leseübung zu absolvieren. Mir schon das gereicht, was allgemein publik und bekannt wurde :mad:
 
hab ich, kann es aber nirgends finden und das macht mich unruhig, verstehst ? Ich MUSS mich damit beschäftigen und auseinandersetzen, es betrifft mich ja. ;)

Tut mir wirklich leid, daß ich Dir einen entsprechenden exakten Text im Gesetz nicht nennen kann bzw. sich ein solcher nicht findet.
Nur denke ich, aufgrund der Konsequenz und Strenge, die dieses Gesetz ja "auszeichnet", sich Polizisten nicht wegen einer nicht geöffneten Türe abwimmeln lassen werden. Von irgendwo her werden's wohl das Recht haben, bei Nicht-Öffnen entsprechende Gewalt anzuwenden.

Allerdings würde ich hoffen, unrecht zu haben. Manon, ich weiß, das hilft Dir jetzt nicht wirklich weiter, sorry :roll:
 
in meine eigentumswohnung kommt kein mensch wenn ich nicht will hinein ! und wenn es der bp ist ist das vollkommen wurst! du musst nur wenn gefahr in verzug (da nur wenn es um menschenleben geht) jemand hineinlassen! da fährt die eisenbahn darüber ! ist gesetzlich gedeckt! schönen abend noch l.g.
 
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