Privat Diverses Neues Prostitutionsgesetz: Strafe droht auch Kunden von Studios

Über meine Position muss wirklich niemand rätseln!
Ich hab da auch nichts gerätselt.

Viele fürchten die Risiken selbständiger Initiative, das Fehlen eines sozialen Auffangnetzes und die Notwendigkeit, sich dem kalten Wind der nicht immer lauteren Konkurrenz auszusetzen.
das mag wohl so sein .

Für diesen Zugewinn an Sicherheit würde es sie überhaupt nicht stören, weniger zu verdienen sowie Sozialversicherungsbeiträge und regelmäßige Steuern zu entrichten. "Das muss doch eh jeder", sagte eine von ihnen.
und was hält sie davon ab Heli?

Die angestellte SW hätte das Recht sexuellen Kontakt mit einem Kunden abzulehnen, wenn ihr der Sinn nicht danach ist.
Ich fürchte, das wird es niemals geben, andere Arbeitnehmer würden das irgendwann auch fordern, arbeiten nach Lust und Laune. Aber ein Anfang wäre es, all die anderen Dinge in den Postings davor müssten aber auch noch in den Vertrag, und genau deshalb wird es sowas nie geben fürchte ich.
 
manon ja weil 2 eingänge waren und einige kunden den diskreten eingang gewählt haben und das war ein normaler hauseingang ...ja und da gab es neider usw. also wurde es als wohnungs - prostitution angezeigt
obwohl ein fordereingang war und nicht jeder kunde da hinein gehen wollte...will ......ist so und ob sie es dürfen oder nicht sie tun es sorry
 
2 eingänge waren und einige kunden den diskreten eingang gewählt haben und das war ein normaler hauseingang ...ja und da gab es neider usw. also wurde es als wohnungs - prostitution angezeigt
obwohl ein fordereingang war und nicht jeder kunde da hinein gehen wollte...will ......ist so und ob sie es dürfen oder nicht sie tun es sorry
Also ein hochoffizielles Bordell, dann waren die Beamten aber doppelt doof, warum schleichen die sich ein, wo sie doch ehh rein können, noch witziger ist das mit dem als Kunde ausgeben, das wäre strafbar, anbahnen der Prostitution.

ob sie es dürfen oder nicht
natürlich dürfen sie in einem Bordell die Karten kontrollieren, warum auch nicht.
 
manon es war ein eckhaus und 2 strassen die eine den ...die anderen den ...also man wusste es nicht das ,dass zusammengehört ....fakt es wurde von den partein u.einem anderen studio das auch gleich dort war anzeige wegen wohnungsprostituion gemacht und ja sie sind gekommen ...........ja sie machen
stichproben und sie sitzen am längeren arm ......du hast deine meinung und ich hab diese meinung sorry
 
Liebe Manon, eine ehrliche Frage von mir:
Wenn Du in einer Wohnung ordinierst (so wie ich das aus den Berichten entnehmen kann),
wie kann dein Studio dann rechtskonform sein?
 
Dieses legal und illegal Denken ist eine Schwächung der Position aller SexarbeiterInnen
Das gefällt mir sehr gut. Und es schwächt auch die Gäste in deren Selbstverständnis, eine sexuelle Diensleistung in Anspruch zu nehmen. Es gibt einfach keine "illegale Sexualität" unter zustimmenden Erwachsenen (consenting adults). Ausgenommen natürlich Zwang etc...aber dafür gibt es ja schon gesetzliche Regelungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
... Es gibt einfach keine "illegale Sexualität" unter zustimmenden Erwachsenen (consenting adults)...

hervorragend auf den Punkt gebracht :daumen:

das sollten sich die Wiener Stadtpolitiker, die das aktuelle WPG verbrochen haben, mal hinter die Ohren schreiben :!:
 
Es gibt einfach keine "illegale Sexualität" unter zustimmenden Erwachsenen (consenting adults).
Es handelt sich aber hier NICHT um Sex unter Privaten sondern eine Partei bietet kommerziell eine Dienstleistung an und so wie bei allen anderen Geschäftsleuten sollte es keine Anarchie geben.

Die aktuellen Vorschriften sind auch meiner Meinung nach eine deutliche Überreglemtierung bzw. ein ein viel zu strenges Korsett aber ein paar Regeln sollten schon sein.

Konkrete Beispiele an Hand der Änderungen die girllover hier sehr gut zusammengefasst hat:
  • Zivilitechnikerbestätigung möglicherweise zu viel
  • unterbinden von Bäumchen wechsel-dich Spielchen um Auflagen zu umgehen gut
 
Es handelt sich aber hier NICHT um Sex unter Privaten sondern eine Partei bietet kommerziell eine Dienstleistung an und so wie bei allen anderen Geschäftsleuten sollte es keine Anarchie geben.

trotzdem ist es eine Sache zwischen zwei Privatpersonen -

Natürlich handelt es sich um eine Dienstleistung die angeboten und in Anspruch genommen wird. Wenn SechworkerInnen eine Dienstleistung gewerblich anbieten, manchen sie das als DienstleisterInnen, nicht als Privatpersonen. Dass es hier Regeln geben muss, ist unbestritten. Wie und nach welchen Kriterien die Regeln aufgestellt werden, ist natürlich hinterfrages- und auch bekämpfungswürdig, wie SW-Forum sehr deutlich darlegte.
Dass aber auch der, der die Regeln aufstellt, im Gegenzug auch etwas bieten muss, sei auch unbestritten. Dass vor allem EPU häufig mehr tun müssen, als sie zurückbekommen, ist ein grundsätzliches Ärgernis.

Aber, was ich nicht verstehe, ist, dass bei der Debatte dann plötzlich das zwei "Privatpersonen-Argument" aufkommt. Wieso müsste sich sonst ein/e medizinische/r MasseurIn einer langer Ausbildung, einem Prozedere zur Gewerbeerlangung stellen und für SexworkerInnen würde dann nichts gelten? Wieso TanzlehrerInnen, PflegerInnen, KosmetikerInnen, BeraterInnen?
 
Dass vor allem EPU häufig mehr tun müssen, als sie zurückbekommen, ist ein grundsätzliches Ärgernis.
Ich würde das von EinPersonenUnternhemen auf KleinundMittelUnternehmen ausweiten.
Vielleicht können SWs ja gemeinsam einen internationalen Konzern bilden und §10 KStG ausnutzen :ironie:

Wieso müsste sich sonst ein/e medizinische/r MasseurIn einer langer Ausbildung, einem Prozedere zur Gewerbeerlangung stellen und für SexworkerInnen würde dann nichts gelten? Wieso TanzlehrerInnen, PflegerInnen, KosmetikerInnen, BeraterInnen?
Warum welches Gewerbe reglementiert ist, ist für mich in einigen Fällen auch nicht nachvollziehbar.
Witzig wäre aber ein Befähigungsnachweise für SWs...AMM würde das große Geschäft wittern :haha:
 
Für einen Deckel brauchst aber keine Ausbildung/speziellen Fähigkeiten wie bei den von dir angeführten Beispielen, sondern musst jede Woche eine Untersuchung über dich ergehen lassen.

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Was mich stört ist das von einigen Seiten versucht wird die SWs in 2 Gruppen zu sprengen
Diverse LH und Escort Agenturen Lobbyisten sticheln hier in letzter Zeit ziemlich herum um die unliebsame Konkurrenz ("Massage") Studios loszuwerden.
 
Für einen Deckel brauchst aber keine Ausbildung/speziellen Fähigkeiten wie bei den von dir angeführten Beispielen, sondern musst jede Woche eine Untersuchung über dich ergehen lassen.

Du brauchst auch nicht für jedes Gewerbe eine klassiche Ausbildung. Du musst nachweisen, dass du dem entsprichst, was das Gesetz vorschreibt, wäre als SW also die regelmäßige Untersuchung.
 
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Was mich stört ist das von einigen Seiten versucht wird die SWs in 2 Gruppen zu sprengen
Diverse LH und Escort Agenturen Lobbyisten sticheln hier in letzter Zeit ziemlich herum um die unliebsame Konkurrenz ("Massage") Studios loszuwerden.

das war wohl zu erwarten :cry:
 
Aber, was ich nicht verstehe, ist, dass bei der Debatte dann plötzlich das zwei "Privatpersonen-Argument" aufkommt. Wieso müsste sich sonst ein/e medizinische/r MasseurIn einer langer Ausbildung, einem Prozedere zur Gewerbeerlangung stellen und für SexworkerInnen würde dann nichts gelten?

Da gibt es mindestens zwei Gründe:
1.) Selbstverständlich darf auch eine Privatperson medizinische Massagen durchführen. "Normale Masseure" dürfen aber nicht vortäuschen, dass sie die Qualifikation für medizinische Massagen erlangt hätten. Für Sexarbeiter hingegen gibt es keine Ausbildung, die zu einer gesetzlich geschützten Qualifikation führt. Daher ist schon daher der Massage-Sexarbeit-Vergleich unpassend.
2.) Weiter darf einem angestellten Masseur die Weisung erteilt werden, wen er wann und wie zu massieren hat. Im Bereich der Sexarbeit ist eine analoge Weisung rechtlich undenkbar (wie ja vom OGH im jüngsten Urteil zur teilweisen Aufhebung der Sittenwidrigkeit betont wurde): Eine solche Weisung wäre eine unzulässige Verletzung des Kernbereich des Privatlebens der Sexarbeiterin. Insofern ist das Privatpersonen-Argument bei Sexarbeit zutreffend, bei "normaler Massage" aber nicht.
 
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