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Aber bei Stadtwahlen sind ja EU-Bürger auch stimmberechtigt, wäre also nur logisch, wenn sie bei solchen Abstimmungen, die ihren direkten Lebensraum betreffen, es auch wären, meine ich.
Was verstehst du unter Stadtwahlen? Bei den Gemeinderatswahlen sind nicht - österreichische EU - Bürger nicht wahlberechtigt.
Aktive Wahlberechtigung
Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind
alle österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger,
die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, und
grundsätzlich ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben.
Ich glaube, bei den Bezirksvertretungswahlen ist das anders, aber ich will jetzt nicht googeln.