ich weiß, dass du sie nicht belästigt hast.
aber (wenn mich mein gedächtnis jetzt nicht täuscht), hast du erwähnt, dass du sie in begleitung zufällig privat angetroffen hast. und dachtest (bzw. denkst nun erneut) darüber nach, sie darauf anzusprechen. scheinbar hat die diskussion damals also auch keine erleuchtung gebracht. eine sexworkerin öffentlich auf ihre arbeit hinweisen ist imho belästigung. und vermutlich wird es sie auch so empfinden. da du aber nicht weißt, ob es ihr recht ist oder nicht, solltest du davon ausgehen, dass es ihr nicht recht ist.
was es mich angeht? ach, keine ahnung. nicht mehr, als wenn ich wo anders mitbekomme, dass eine person eine andere belästigt.
aber auch nicht weniger.
(sollte ich mich da in der geschichte jetzt aber täuschen, dann war das mein fehler und ich entschuldige mich natürlich.)