Ohne Serive

Das klingt so als wäre das Hauptrisiko nur im diagnostischen Fenster. Wenn sie allerdings Analverkehr ohne anbietet ist es denkbar egal zu welcher Zeit sie getestet wird, weil das eine Hochrisikoangelegenheit hat. Bei Vaginalverkehr und Oralsex mag das zutreffen.

Das Risiko hängt von der Viruslast ab und die ist im diagnostischen Fenster extrem hoch.

Du hast zwei Bereiche, in der die meisten Infektionen geschehen: Das diagnostische Fenster oder wenn du selber an einer STD erkrankt bist.

Ob Vaginal- oder Analverkehr ist zweitrangig. Beim insertiven Analverkehr hast du ein Infektionsrisiko von 0,7%, beim insertiven Vaginalverkehr ein Infektionsrisiko von 0,5% pro Episode ungeschützten Kontaktes.

Diese Werte sind allerdings nur statistische Durchschnittswerte, im diagnostischen Fenster liegen sie um ein vielfaches höher, im anschliessenden Zeitraum wenn das Immunsystem auf die Infektion reagiert und die Viruslast sinkt, deutlich geringer.
 
Das Risiko hängt von der Viruslast ab und die ist im diagnostischen Fenster extrem hoch.

Du hast zwei Bereiche, in der die meisten Infektionen geschehen: Das diagnostische Fenster oder wenn du selber an einer STD erkrankt bist.

Ob Vaginal- oder Analverkehr ist zweitrangig. Beim insertiven Analverkehr hast du ein Infektionsrisiko von 0,7%, beim insertiven Vaginalverkehr ein Infektionsrisiko von 0,5% pro Episode ungeschützten Kontaktes.

Diese Werte sind allerdings nur statistische Durchschnittswerte, im diagnostischen Fenster liegen sie um ein vielfaches höher, im anschliessenden Zeitraum wenn das Immunsystem auf die Infektion reagiert und die Viruslast sinkt, deutlich geringer.

Du scheinst Mediziner zu sein! Trotzdem erscheint mir das Risiko von 0.5% zu 0.7% doch sehr gering, wo doch Analsex ohne als Hochrisikoverhalten eingeschätzt wird. Kannst du mir sagen wo du die Zahlen her hast? Danke!
 
Du scheinst Mediziner zu sein! Trotzdem erscheint mir das Risiko von 0.5% zu 0.7% doch sehr gering, wo doch Analsex ohne als Hochrisikoverhalten eingeschätzt wird. Kannst du mir sagen wo du die Zahlen her hast? Danke!

Ich habe vom insertiven Verkehr gesprochen, beim rezeptiven Verkehr liegt das Risiko bei 0,1% bzw. 0,5%, das heisst rezeptiver Analverkehr ist fünfmal gefährlicher als rezeptiver Vaginalverkehr.

Die Zahlen sind aktuelle wissenschaftliche Erkentnisse, nachzulesen ua bei der seriösen schweizer Einrichtung: Infektiologie St. Gallen.
 
Danke Bulsara! :daumen:

Allerdings was ich dort auf der Seite sehe gefällt mir gar nicht. Erste Resistenzen der Schweinegrippe gegen Tamiflu.

Tripper kaum noch zu behandeln, aufgrund von Antibiotika Resistenzen.

Bulsara ich habe Angst. :oops:
 
Allerdings was ich dort auf der Seite sehe gefällt mir gar nicht. Erste Resistenzen der Schweinegrippe gegen Tamiflu.

Tripper kaum noch zu behandeln, aufgrund von Antibiotika Resistenzen.

Bulsara ich habe Angst. :oops:

Kein Grund sich zu fürchten, das ist der Gesundheit abträglicher als die Krankheit selbst. ;)

Die "Schweinegrippe" verläuft bis dato sehr milde, eine Mutation des Virus ist natürlich nicht auszuschliessen, aber diese Gefahr droht uns bei allen Grippeviren laufend. Abgesehen davon wird in absehbarer Zeit ein Impfstoff zur Verfügung stehen.

Tripper ist im allgemeinen recht gut zu behandeln, Resistenzen sind bei allen bakteriellen Infektionen (wie der Tripper eine ist) ein Thema, aber es besteht kein Grund zur Beunruhigung, im Gegensatz zu den viralen Erkrankungen (HIV, Hepatitis) die viel schwerer in den Griff zu bekommen sind.
 
Mich würde interessieren wie man dieses Problem in den Griff bekommt, weil was nützt das wenn man die SW voll an das gesellschaftliche Leben anbindet mit allen Rechten und Pflichten, wenn das in Deutschland nur ungefähr 2000 SW nutzen, die in einem Bordell fix angestellt sind und wo das Bordell in die Pensionsversicherung, Krankenversicherung einzahlt. Dann kann man auch im Krankenstand gehen, verdient aber ca 1/3 bis die Hälfte von den Anderen. Das schnelle Geld ist halt immer verlockender!

Ich selbst kann mich mit dem Gedanken der "angestellten SexarbeiterIn" nicht besonders anfreunden - ich sehe hier alleine durch die Weisungsgebundenheit durch den Arbeitgeber massive Probleme auftauchen. Aber mit unserer Forderung "Arbeitsverträge" eingehen bzw. auch einklagen zu können zielen wir ohnehin gar nicht so sehr in diese Richtung. Es geht uns viel mehr darum, generell eine Rechtsgrundlage für Sexarbeit (nicht nur für SexarbeiterInnen, sondern auch für BetreiberInnen und in Folge auch für Kunden) möglich zu machen. Das ist zur Zeit - durch die "Sittenwidrigkeit" nicht gegeben.

Wir wünschen eine Gesetzgebung die nachvollziehbar, erfüllbar und meinetwegen auch exekutierbar ist. Jetzt ist es eine Geschichte mit Pflichten (SexarbeiterInnen sind steuerpflichtig und müssen auch bei der SVA gemeldet sein) aber ohne Rechte.

Jasmin hat es in dem Beitrag recht drastisch formuliert: "Der Staat fordert einen Teil unserer Einnahmen - aber verweigert uns Rechte" - der Staat ist einem Zuhälter ähnlich...

Nach derzeitigem Recht ist zum Beispiel folgende Geschichte möglich: Eine SexarbeiterIn wird von einem Zuhälter ausgebeutet. Er wird verurteilt. Die SW hat kein Recht ihren vom Zuhälter rechtswidrig einbehaltenen Lohn einzuklaren, da ihr Verdienst aus einer sittenwidrigen Tätigkeit stammt.

Ein weiteres Beispiel: Anlässlich der Fachtagung Prostitution 2007 in Wien und bei einer Podiumsdiskussion in Baden hatte ich Gespräche mit einer GewerkschaftsvertreterIn welche durchaus Interesse zeigte Formverträge auszuarbeiten. Da die Tätigkeit jedoch sittenwidrig ist, ist eine gewerkschaftliche Vertretung nicht möglich... Wir wollen Mindeststandards - wir wollen einen "kleinsten gemeinsamen Nenner" - das sind Grundrechte, die in jedem Beruf in Österreich selbstverständlich sind. Somit sollten sie auch für die Frauen und Männer in der Sexarbeit selbstverständlich sein.

Ob die SexarbeiterInnen dann weiterhin selbstständig arbeiten wird oder lieber als Angestellte, dass wird dann, so wie in Deutschland, jede SexarbeiterIn selbst entscheiden müssen. Sie soll aber das Recht der freien Entscheidung erhalten - es soll ihr nicht auf Grund eines Richterspruches aus dem Jahre 1989 vorenthalten bleiben.

Liebe Grüße und Danke fürs Lob!

Christian
 
Nach derzeitigem Recht ist zum Beispiel folgende Geschichte möglich: Eine SexarbeiterIn wird von einem Zuhälter ausgebeutet. Er wird verurteilt. Die SW hat kein Recht ihren vom Zuhälter rechtswidrig einbehaltenen Lohn einzuklaren, da ihr Verdienst aus einer sittenwidrigen Tätigkeit stammt.

Also da bin ich schon sprachlos. Das heißt das Geld verbleibt beim Zuhälter und obwohl er verurteilt wird, hat er ja doch in der Hinsicht recht bekommen. Unfassbar!

Ich wünsche euch viel Erfolg, und gute Zähne, den so wie es aussieht, werdet ihr viel in Granit beissen müssen.

Allerdings sollten die SW endlich Rechte zugesprochen bekommen, die sie im 21. Jhd verdient haben. Ich bin allerdings pessimistisch...

Lg

@Bulsara: Danke für die Erkenntnisse. Mich würde echt interessieren was du beruflich machst....;-)
 
Da meine Frage im Hostessenbereich gelöscht wurde und mir gesagt wurde ich solls doch im Gesundheitsforum posten....

An alle die auch ohne Kondom mit einer käuflichen Dame sex haben.
Laßt ihr euch vorher die Kontroll-/Gesundenkarte zeigen?

lg

nein ...
 
Die 9 Minuten Zeit sollte man sich nehmen - vielleicht wird dann ein wenig verständlicher, warum die Kontrollkarte nicht wirklich das Thema sein kann (Beachtet vor Allem die Aussage der LeiterIn der Kölner STD-Ambulanz! Sie kennt beide Szenarien - auch Deutschland hatte früher den Bockschein - nur wurde er dort 2001 abgeschafft - und die Ergebnisse sprechen für sich)

Sendung ORF Report über Zwangsregistrierung und Sittenwidrigkeit

Liebe Grüße

Christian
 


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