Mich würde interessieren wie man dieses Problem in den Griff bekommt, weil was nützt das wenn man die SW voll an das gesellschaftliche Leben anbindet mit allen Rechten und Pflichten, wenn das in Deutschland nur ungefähr 2000 SW nutzen, die in einem Bordell fix angestellt sind und wo das Bordell in die Pensionsversicherung, Krankenversicherung einzahlt. Dann kann man auch im Krankenstand gehen, verdient aber ca 1/3 bis die Hälfte von den Anderen. Das schnelle Geld ist halt immer verlockender!
Ich selbst kann mich mit dem Gedanken der "angestellten SexarbeiterIn" nicht besonders anfreunden - ich sehe hier alleine durch die Weisungsgebundenheit durch den Arbeitgeber massive Probleme auftauchen. Aber mit unserer Forderung "Arbeitsverträge" eingehen bzw. auch einklagen zu können zielen wir ohnehin gar nicht so sehr in diese Richtung. Es geht uns viel mehr darum, generell eine Rechtsgrundlage für Sexarbeit (nicht nur für SexarbeiterInnen, sondern auch für BetreiberInnen und in Folge auch für Kunden) möglich zu machen. Das ist zur Zeit - durch die "Sittenwidrigkeit" nicht gegeben.
Wir wünschen eine Gesetzgebung die nachvollziehbar, erfüllbar und meinetwegen auch exekutierbar ist. Jetzt ist es eine Geschichte mit Pflichten (SexarbeiterInnen sind steuerpflichtig und müssen auch bei der SVA gemeldet sein) aber ohne Rechte.
Jasmin hat es in dem Beitrag recht drastisch formuliert: "Der Staat fordert einen Teil unserer Einnahmen - aber verweigert uns Rechte" - der Staat ist einem Zuhälter ähnlich...
Nach derzeitigem Recht ist zum Beispiel folgende Geschichte möglich: Eine SexarbeiterIn wird von einem Zuhälter ausgebeutet. Er wird verurteilt. Die SW hat kein Recht ihren vom Zuhälter rechtswidrig einbehaltenen Lohn einzuklaren, da ihr Verdienst aus einer sittenwidrigen Tätigkeit stammt.
Ein weiteres Beispiel: Anlässlich der Fachtagung Prostitution 2007 in Wien und bei einer Podiumsdiskussion in Baden hatte ich Gespräche mit einer GewerkschaftsvertreterIn welche durchaus Interesse zeigte Formverträge auszuarbeiten. Da die Tätigkeit jedoch sittenwidrig ist, ist eine gewerkschaftliche Vertretung nicht möglich... Wir wollen Mindeststandards - wir wollen einen "kleinsten gemeinsamen Nenner" - das sind Grundrechte, die in jedem Beruf in Österreich selbstverständlich sind. Somit sollten sie auch für die Frauen und Männer in der Sexarbeit selbstverständlich sein.
Ob die SexarbeiterInnen dann weiterhin selbstständig arbeiten wird oder lieber als Angestellte, dass wird dann, so wie in Deutschland, jede SexarbeiterIn selbst entscheiden müssen. Sie soll aber das Recht der freien Entscheidung erhalten - es soll ihr nicht auf Grund eines Richterspruches aus dem Jahre 1989 vorenthalten bleiben.
Liebe Grüße und Danke fürs Lob!
Christian