Die Theorie hört sich so schön an aber die Praxis ist eine andere.
Von der praktischen Seite kann ich das sehr wohl behaupten.
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Ist aber nicht in meinem Interesse der Täter soll für die Therapie selbst aufkommen oder dem Opfer soll diese Therapie-Kosten vom Täter ersetzt bekommen.
Wenn der/die TaeterIn fuer die Therapie eines Opfers aufkommen muss und selbst keine Therapie-, Beratungs- und Wiedereingliederungsmoeglichkeiten (etwa nach einer verbuessten Haftstrafe) bekommt, ist ein Rueckfall deutlich wahrscheinlicher,
damit schadest du also womoeglich zukuenftigen Opfern/der Gesellschaft wirklich.
Sex ist auch eines der Grundbedürfnisse und weil er ja die Strafe abgesessen hat und ein freier Mensch ist kann er ja dieses Bedürfnis nachgehen.
stellen wir ihm eine Wohnung gleich neben einem Kindergarten zur Verfügung vermitteln ihm einen Job als Krankenpfleger auf der Kinderstation.
(das Schild dazudenken)
Ja, Rueckfaelle sind bei schaedlichen Gewohnheiten moeglich - bei Alkohol und Nikotin ist der/die Hauptgeschaedigte die Person selbst, bei (gewalt-)verbrecherischen inneren Zwaengen sind andere die Leidtragenden. So lange er/sie es benoetigt, sollte er/sie Hilfe bekommen - das ist ziemlich unabhaengig von den Opfern. aus oben genannten Gruenden aber nicht weniger wichtig. Wenn eine Person einen Fehler macht, hat die Gesellschaft (aus Gruenden der Abschreckung - nicht aus Rache) eventuell Interesse an einer Strafe, aber in jedem Fall an Praeventivmassnahmen.
Du wirst es mir nicht glauben aber in diesem Punkt is mir der Westenthaler sympathisch wie nie zuvor.
Ja es soll für Pädophile ein Berufsverbot was bestimmte Berufe betrifft verhängt werden.
Oder glaubst wirklich das es förderlich ist das ein Pädophiler als Kinderarzt, Kindergärtner,...usw. arbeitet?
Er hat vielleicht die Strafe abgesessen aber es muss nicht heissen das er von seiner "Neigung" geheilt ist.
Ich halte es fuer unwahrscheinlich, dass eine Person, welche weiss, dass solche Neigungen wieder zu Tage treten koennten, sich nach einem Job umsieht, wo sie mit Kindern zu tun haben wird, ebenso, wie einE "ehemaligEr" AlkoholikerIn oder RaucherIn sich freiwillig in Trinkrunden oder allzu verrauchte Lokale begeben wird. Trotzdem ist ja die Therapie genau dazu da, den Betroffenen den Umgang mit solchen Versuchungen, die Selbstkontrolle wiederzugeben - die Welt ist voller Kinder, und nicht alle sind im Kindergarten (zumindest nicht immer).
meiner meinung nach sollte der verurteilte im knast arbeiten bis er schwarz wird, und genau mit diesem geld sollen dann die therapiekosten für das opfer zu bezahlen sein. aber unseren häftlingen geht es leider viel zu gut im gefängnis. und das brauchst jetzt nicht gleich wieder in frage stellen lieber chris120, mein onkel arbeitet schon seit 25 jahren im grauen haus, also ich spreche hier nicht nur aus vermutungen.
Geh bitte. Zwangsarbeit und Lynchjustiz? Das hatten wir doch schon, und das Resultat ist nicht nur unmenschlich und frei von rechtsstaatlicher Sicherheit, sondern auch ungerecht und kontraproduktiv: Brutalitaet und Grausamkeit im Strafvollzug verschlechtern den Haft- und Wiedereingliederungserfolg. Wie Chris120 schon sagt, das Wegsperren alleine ist ja bereits die schwerste Strafe, welche die Gesellschaft verhaengt - Einschraenkung der Bewegungs-, Arbeits-, Kommunikations-, Bildungsfreiheit, der Sexualitaet, ...
Und komm mir nicht mit den Opfern, da vergleichst du Aepfel mit Birnen, wenn du das zivilrechtliche Schmerzensgeld mit dem Strafrecht vergleichst - sinnvoll waere natuerlich, (teilweise) anstatt der regulaeren Freiheitsstrafe Sozialarbeit zu ermoeglichen, aber das ist auch ein Problem der Logistik.
Wir bewegen uns aber immer weiter von dem (potentiellen!) Wichser im See weg - falls er sich tatsaechlich befriedigt hat, hatte er inzwischen vermutlich seinen Orgasmus und ist weggeschwommen, und wir wissen noch immer nicht, ob er ein Kind, einEn Erwachsenen oder die huebsche Landschaft als Wichsvorlage benutzt hat - wenn ueberhaupt (denn nicht einmal das war ja ganz klar)