Gar net sooo blöd der Gedanke. Und interessant, dass er aus OÖ kommt.
Anders als zB in OÖ, sind Peepshows zB im WPG nicht ausdrücklich erwähnt. Und wenn ich mir die Definition von Prostitution genau anschau, seh ich nicht zwingend, dass die reine, berührungslose (ich meine Berührungen zwischen Darsteller(in) und Besucher(in)) Zurschaustellung (ohne Gloryhole, ohne
sich öffnende Solokabine, ohne Verrichtungszimmer) unter Prostitution fällt.
Davon gehen übrigens auch die Oberösterreicher nicht aus. Peepshows können eine irgendwie vereinfachte Bewilligung erhalten, wenn ...
Da die Aufzählung der Vergnügungsbetriebe in der NotMV aber eine exemplarische ist, werden wohl auch Peepshows, die nicht zur Ausübung der Prostitution dienen, dem Betretungsverbot unterliegen.
Frage an den Fragesteller: Gibt's bei Euch de facto solche No-touch-Peepshows?
Und: Was sagt unser OÖ-Experte dazu, wenn eine solche Peepshow in der Krone wirbt?