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Der Auftraggeber betreibt eine Vermittlungsagentur für Escort – Begleitservices. Die Dienstleistung des Auftraggebers umfasst die Vermittlung des persönlichen Einsatzes des Auftragnehmers als Escort – Begleitung, als Hostess, oder als Begleitung zur Unterhaltung des Kunden zu geschäftlichen oder privaten Zwecken (z.B. Messen, Galas, Disco, Feste, Urlaub, Dinner, Veranstaltungen, Haus – oder Hotelbesuche etc.). Der Auftraggeber und der Kunde verlangen nicht und der Auftragnehmer bietet keine rechtlich oder sittlich unzulässigen Tätigkeiten an.@Frau QueenEscort klären sie diesen Mann jetzt auf.