Puff in unmittelbarer Nähe von ...

Sehe ich ähnlich...
Was mich mehr aufregt Kinder betreffend, sind Sex Shops mit ihren Auslagen.
Es ist nicht notwendig das Kinder mit solchen Dingen konfrontiert werden.
Sei es diverse Spielsachen...Oder auch extravagante Dessous und Leder- Latex Artikel die vom Aussehen her, erklärungsbedarf mitbringen wenn Kinderchen nachfragen.

Und unter anderen ein rotes Licht im SZ.....*hüstel*.... hat doch etwas :fies:

:unsicher: Naja, dann musst ihnen auch vor jedem Palmers-Plakat die Augen zuhalten :schulterzuck: und die Kronenzeitung verstecken, san ma scho in Arabien?
 
Doch. Sie müssen sich an die Gewerbeordnung und die in der Betriebsanlagengenehmigung beschriebenen Auflagen halten, zudem bzgl. ihrer Schaufenster einschlägige Vorschriften bzgl. Werbung beachten (z.B. keine Pornobilder öffentlich ausstellen). Wenn sie Pornos verkaufen, gelten für Sex-Shops zudem das Pornographiegesetz und diverse andere strafrechtliche Normen (daher z.B. kein Zugang für Unter-18jährige), außerdem darf der "öffentliche Anstand" nicht verletzt werden, etc.

:D........:lalala: Auch mit 15 verlangte keiner von mir einen Ausweis.......


Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.
 
Betriebsanlagengenehmigung

beim Sexshop :roll:
ihrer Schaufenster einschlägige Vorschriften bzgl. Werbung beachten (z.B. keine Pornobilder öffentlich ausstellen)
:roll: die DVD s dürfen aber in der Auslage liegen

das Pornographiegesetz u
das denn ? :verwirrt: Der Begriff „Pornografie“ bleibt auch nach dem Studium des Gesetzestextes und der dazu ergangenen Judikatur unscharf. Den Begriff „Pornographie“ selbst kennt das Gesetz gar nicht und die verwendeten Gesetzesbegriffe, wie insb. „Unzucht“ und „Anstößigkeit“, lassen einen (mindestens ebenso) großen Interpretationsspielraum zu, der von den Gerichten noch durch Beurteilungskriterien gefüllt wird, die sich als nicht viel weniger unscharf erweisen als die Gesetzesbegriffe selbst.
https://www.google.de/url?sa=t&rct=...-1.pdf&usg=AFQjCNGX_N8CfDR5WGOmECQGOtetPdc6sg
 
Im Prinzip ja. Außer wenn Eröffnung 2015 oder später, und Fläche < 200m2.

Betriebsanlagen - vereinfachtes Genehmigungsverfahren

:roll: die DVD s dürfen aber in der Auslage liegen
Das ist wohl eher nicht erlaubt, aber wo kein Kläger, da kein Richter.

das denn ? :verwirrt: Der Begriff „Pornografie“ bleibt auch nach dem Studium des Gesetzestextes und der dazu ergangenen Judikatur unscharf. Den Begriff „Pornographie“ selbst kennt das Gesetz gar nicht und die verwendeten Gesetzesbegriffe, wie insb. „Unzucht“ und „Anstößigkeit“, lassen einen (mindestens ebenso) großen Interpretationsspielraum zu, der von den Gerichten noch durch Beurteilungskriterien gefüllt wird, die sich als nicht viel weniger unscharf erweisen als die Gesetzesbegriffe selbst.
https://www.google.de/url?sa=t&rct=...-1.pdf&usg=AFQjCNGX_N8CfDR5WGOmECQGOtetPdc6sg
Ja, und? Habe ich irgendwas über die Qualität des Gesetzes geschrieben? Graupner hat eh Recht mit seinem Beitrag (auch wenn dieser schon 16 Jahre alt ist ;)). Ändert aber nichts an der Existenz des Gesetzes.

Auch bspw. der Begriff der "Anstandsverletzung" nach Wr. Landes-Sicherheitsgesetz ist äußerst unbestimmt. Trotzdem wird der Paragraph tagtäglich angewendet.
 
Ich finde die Aufregung auch übertrieben.
Wäre ja ned die erste Blashüttn in der Linzerstraße.
Bis vor ein paar Jahren gab's einen Straßenstrich auch.

Kindergarten und Volksschule - deren Kids werden sich kaum da hin verirren.

Auch vom Gefährdungspotential sehe ich das unkritisch.
Kann mir nicht vorstellen, dass es hohe Schnittmengen zwischen
kranken Pädophilen und den eher harmlosen Puff-Gehern gibt.

Einzig die Parkplatzsituation könnte noch angespannter werden.
Allerdings ergeben sich da auch Chancen - länger als 1h parken die ihre Karre eh nicht -
somit kommt Bewegung rein ;)
 
wir haben hier im Nachbarort einen Puff. 200 Seelendorf. Wenn man nicht genau wüsste, dass es einer ist, würde man es gar nicht bemerken.
Nicht mal Rotlicht scheint da Nachts durch die Fenster.
Ich glaube, heutzutage sollte man da aufgeschlossener mit umgehen.
Ein Straßenstrich ist sicher wesentlich schlimmer und einschneidender für ein Wohngebiet, als ein Haus, wo sich Leute wegen Sex treffen. ;)
Ich Treff mich auch jeden tag mit meiner Frau im Wohngebiet und stellt euch vor wie haben da ab und zu auch sex , als Bezahlung bekommt sie Ritter-Sport-Nuss , Ab und zu schaut der geile Nachbar oder Nachbarin durch ihre Gardine , ist mir wurst wenn's ihnen Spass macht , mich macht's geil. Ich kanns nicht ändern unsere Wohnung befindet sich nun mal in einem Wohngebiet
 
..und anscheinend gibt es (zumindest momentan) nicht einmal eine rote beleuchtung. in unmittelbarer nähe zu einer schule soll es so etwas nicht geben? und dann fahren sie die linzer straße stadteinwärts nach hause wo ein puff neben dem anderen steht?? wo ist der unterschied? wo der erklärungsnotstand? wo das problem?
 
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