Rauchverbot in Nachtclubs

das raucherlebnis das tabak beschert im vergleich zum gesundheitlichen schaden ist den konsum nicht wert.

dies ist nicht diskutabel. aufgrund der suchtwirkung und allgemein mangelnden Fähigkeit die Schäden durch tabak verursacht einzusehen oder ausreichend in Kenntnis zu gelangen vor einsetzen der suchtwirkung, die who und Regierungen überzeugt sind dass gegenmassnahmen

dem prinzip der suchtverbreitung durch passives rauchen sowie der gesellschaftlichen konsumation einhalt zu gebieten gerechtfertigt sind.
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wenn in die Räume überall gummirohre sind die luft hinaussaugen, könnte rauchen wieder möglich sein.

Zigarette in rauchbehältnis mit gummirohr und eines zum hineinpusten
 
gesundheitliche schäden sind mit gültigkeit von staatlichen krankenversicherungen einhergehend,

jegliche Krankheit ist durch Zuführung von Schadstoffen und Schwächung des immunsystems gefördert oder erst ermöglicht.

auch jemand der, die unversichert ist, daher nicht versicherte schädigen solle dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
mehrere personen sind in direkter Nähe und rauchen.

die rauchsubstanz hat keinerlei effekt auf Förderung des beisammenseins,

die ergänzende situation ist die person die der sucht gemäss oder um personen oder der Gesellschaft näher zu werden um den Gegenstand des konsumes bittet.

alkohol als substanz im vergleich das zusammensein der Gesellschaft fördert, die Schäden stehen im vergleich zu wirkungen.

daher bsp cannabis mit alkohol einherginge,

tabak jedoch nicht und gesundheitlich betrachtet eine Zigarette selbstvergiftung bedeutet und jegliche Aufregung, panik oder unsicherheit dämpfen soll und zwar mit reduktion von sauerstoffaufnahme, weiters mit blutverlust.

es gibt mittlerweile soweit ich weiss sehr effektive mittel gegen den widersprüchlichen pseudosuchteffekt durch zigarettenrauch.

die lunge versucht sich zu regenerieren, dies wird missverstanden als Rauch Anforderung durch die lunge.

daher moderne mittel die lunge wie schmerzmittel belegen und dieser Effekt der lungenwahrnehmung verhindert.bewusstes zuführen ist nicht zu verhindern, bliebe somit nur die Nikotinsucht.

rauchen ist eine lust. der rauch berührt uns von innen.auch gefällt es uns wenn rauch uns von aussen berührt.. viele Männer schätzen daher die Nähe von attraktiven frauen mit fähigem popo..
 
Bin auch gegen Öffnungszeitenregelungen
Jugendschutz ist kein Eingriff in die Rechte des Wirt sondern in die Rechte Minderjähriger
Arbeitnehmerschutz gibt's in jeder Branceh - wird auch übertrieben und "gold plating" betrieben bytheway ...
und schützt vorwiegend vor Unfällen = uneinsehbaren Gefahren.
Rauchen ist trifft den Arbeitnehmer ja nicht unvorbereitet.
Der/die weiß ja, dass dort geraucht wird.

Köstlich wie krampfhaft nach neuen Argumenten gesucht wird, sobald andere entkräftet sind
und man argumentativ nicht mehr dagegen ankommt :D

Ich suche überhaupt nicht, brauche ich auch nicht. Nur weil eben krampfhaft argumentiert wird, warum etwas blöd ist.... aber das war bei vielen Dingen zu Beginn so. Wenn ich da an die Ersteinführung der Autobahnvignette denke - und heute, alles easy.

Tatsächlich kenne ich eine Menge Wirte die mit den Jugendschutzbestimmungen ein Problem haben - nicht weil sie Alkohol an Jugendliche verkaufen wollen, sondern weil sie ein Problem damit haben, dass diese teilweise angetrunken bei ihnen aufkreuzen und sie dann belegen müssen, dass sie ihnen nichts verkauft haben.
 
Hi,



aber zu Wirt A gehen doch die ganzen Nichtraucher, die sich jetzt nicht in ein Lokal trauen weil dort geraucht werden könnte.

Und wir reden immer noch über Bars, Nachtlokale, die teilweise nicht vor 22 Uhr aufsperren, und wo man vielleicht die Bierdeckel essen kann. Von mir aus einen Toast oder eine Kleinigkeit, und die könnten die, die nicht im Rauch essen wollen vor der Türe im Freien essen.





Geh bitte, das kannst Du nicht ernsthaft glauben! Selbst ein Kettenraucher hat bestenfalls (!) ein höheres Risiko an irgendwas zu erkranken! Ein Passivraucher kann per Definition kein höheres Risiko haben.

Die Gesundheit "erheblich beeinträchtigen" ist durchs Rauchen nicht möglich! Wenn Du an einer dicht befahrenen Straße wohnst oder öfter mal grillst, ist das genauso ungesund!

In Österreich sterben ca, 80.000 Menschen im Jahr, davon unter 20.000 an Krebs. Selbst wenn Raucher ein doppelt so hohes Risiko hätten (was nur bei wenigen Krebsarten der Fall ist) könnte man die Anzahl der Krebstoten maximal um 7.000 reduzieren. die sterben halt ein paar Jahre später eines natürlichen Todes.


Daher nochmal zum Mitschreiben: Rauchen ist keine erhebliche Gesundheitsgefährdung für Nichtraucher!

LG Tom

Wenn du das glauben willst, wird es dir niemand ausreden können. Vielleicht sind deine Infos auch einfach alt. 1999 hat man tatsächlich noch spekuliert, ob es einen Zusammenhang zwischen Passivrauchen und diversen Erkrankungen gibt.

Das hier ist sicher einfach schlecht recherchiert: Österreich: Rund 1000 Tote durch Passivrauchen jährlich - derStandard.at

Und das hier auch:

Passivrauchen und gesundheitliche Folgen

Weiters gibt es in Deutschland erste Untersuchungen, die einen Rückgang der Erkrankungen durch Passivrauchen seit der Einführung der öffentlichen Rauchverbote bestätigen:

Immer weniger Tote durch Passivrauchen in Deutschland
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaub, Du hast den Begriff "öffentlicher Raum" mißverstanden.
Ein Wirtshaus ist im Besitz oder in der alleinigen Verfügungsgewalt des Inhabers/Mieters/Pächters.
Das ist kein Gerichts- oder Amtsgebäude und auch kein Bahnhof, etc.

Deine Meinung hin oder her, hier ein Gerichtsentscheid dazu: RIS - Rechtssätze und Entscheidungstext für 2011/11/0215 - Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Ich zitiere daraus:

Rechtssatz
Das Argument, Gastgewerbebetriebe seien zufolge § 13a TabakG 1995 keine Räume eines öffentlichen Ortes, was umso mehr für Wettbüros gelten müsse, ist, wie sich schon aus § 13 Abs. 1 TabakG 1995

(arg.: "soweit ... § 13a nicht anderes bestimmen") ergibt, schon

im Ansatz unzutreffend: So hat der VwGH im E vom 10. Jänner 2012, 2009/11/0198, darauf hingewiesen, dass auch ein Gastronomiebetrieb Teil eines öffentlichen Ortes im Sinne des § 13 Abs. 1 TabakG 1995 ist.
 
Hi,



Du irrst mein Lieber!

Der entscheidende Aspekt ist:

dass auch ein Gastronomiebetrieb Teil eines öffentlichen Ortes im Sinne des § 13 Abs. 1 TabakG 1995 ist.

Verstehst Du da? Ein Gastronomiebetrieb ist per se kein öffentlicher Ort, weshalb es nötig ist, expressis verbis darauf hinzuweisen, dass er es im Sinne des TabakG ist.


LG Tom
 
Hi,




Du irrst mein Lieber!

Der entscheidende Aspekt ist:



Verstehst Du da? Ein Gastronomiebetrieb ist per se kein öffentlicher Ort, weshalb es nötig ist, expressis verbis darauf hinzuweisen, dass er es im Sinne des TabakG ist.


LG Tom

Ja, von 1995. Er wird als öffentlicher Raum gesehen. Was also soll die Diskussion? Im Sinne welchen Gesetzes sollen wir ihn denn betrachten, bei dieser ganzen Chose hier?
 
Hi,

Ja, von 1995. Er wird als öffentlicher Raum gesehen. Was also soll die Diskussion? Im Sinne welchen Gesetzes sollen wir ihn denn betrachten, bei dieser ganzen Chose hier?

im korrekten Sinn. Es ist kein öffentlicher Raum! Auf öffentlichem Raum hat der Staat die Verfügungsgewalt. Ein Gastronomiebetrieb ist Privatbesitz (wenn er nicht in Staatsbesitz ist). Daher sind die Eingriffsrechte des Staates extrem limitiert.

In öffentlichem Raum hat der Staat das Hausrecht, er kann zwar nicht willkürlich aber doch recht autonom Entscheidungen treffen.

Auf Privatbesitz kann der Staat nur sehr eingeschränkt Vorschriften machen.

Und genau das wurde hier ausgesagt: Rauchverbot in Nachtclubs

LG Tom
 
Ja, von 1995. Er wird als öffentlicher Raum gesehen. Was also soll die Diskussion? Im Sinne welchen Gesetzes sollen wir ihn denn betrachten, bei dieser ganzen Chose hier?

Trotzdem gilt dort noch das Hausrecht, du hast kein automatisches Anrecht dort zu sein oder muss dich der Besitzer in deine Bar lassen noch musst du die Bar, außer völlig freiwillig, besuchen.
Gilt für Vereine noch mehr, trotzdem sind die auch betroffen.
 
Gleich vorweg - ich bin Raucher. Nur, was hier an "Argumenten" gegen das Rauchverbot daherfantasiert wird ist teilweise schon sehr lächerlich.
Die NR gehen in den Raucherbereich weil es dort angenehmer ist ?
Geh bitte, das ist meist nur bei Gruppen so wo Raucher und NR zusammen sind. Dann gehen die NR in den Raucherbereich, weil die Raucher nicht dazu bereit sind ein paar Stunden im NR Bereich zu bleiben.
Ich war schon in vielen Ländern in denen in der Gastro nicht geraucht werden darf in Lokalen, man überlebt das und ich muss selbst zugeben, dass es nicht uangenehm ist wenn die Luft nicht verraucht ist.
Es gibt in den meisten Ländern Ausnahmen, dass in irgendwelchen kleinen Spelunken geraucht werden darf - meist sind das aber Lokale in die ich nicht freiwillig gehen würde.
Könnte auch in Österreich so gehandhabt werden, aber auf das kommts auch nicht an.
Schwierig wird es nur bei Bordellen, Swingerclubs, etc.
Ich möchte auch nicht aus dem SC auf die Strasse zum Rauchen.
Und bei Bordellen wird es schwer für die leicht bekleideten Damen, aber auch für die Herren, es gibt sicher genug die da nicht oft vor der Bordelltüre stehen wollen.
Wird aber auch auszuhalten sein.

Ich wage jetzt eine Prophezeiung, und mir ist dabei durchaus bewusst, dass ich mich damit sehr weit aus dem Fenster lehne, aber dennoch:
Der propagierte Untergang des Abendlandes aufgrund des österreichischen Rauchverbotes in Lokalen wird nicht eintreten.
 
kann sein die regierung bemerkte, dass das antikannabisgesetz dermassen effektiv ist, dass zu befürchten ist dass viele Jugendliche nie und nie nehr in Kontakt mit kannabis kommen können,

da anders als früher zwar

aufgrund der äusserst legeren handhabung der exekutive und justiz was private zucht ohne vertrieb der ernte betrifft, kannabis privat vorhanden ist, jedoch nicht mehr weitergegeben wird

spätestens seit legalisierung von cbd Blüten nun auch der hausferne konsum mittels dem cbd ersatz gedeckt ist.

da der mensch über thc rezeptoren verfügt, thc konsum diesem seitens der Schöpfung befähigt wurde bzw ausgeübt und sinn macht es, da thc kannabis ein natürliches beruhigungsmittel ist.

bsp der Höhlenmensch sicherer war in der Höhle allerdings ihm dort langweiliger als draussen umherzulaufen.

im rahmen des zigaretten Verbotes viele nun sich dem möglichen Stress bewusst sein werden häufig hinaus gehen zu müssen und nach Möglichkeiten suchen nicht so häufig zu müssen und sich als kettenraucher zu outen.

darum möglicherweise viele nun statt den ersatzstoff cbd, was ziemlich wirkungslos ist im Vergleich, zu konsumieren auf das effektive thc zurückgreifen werden um die zeit im lokal durchzustehen und somit vielen die sonst unmöglich je Kontakt mit thc haben könnten diesen ermöglichen.

die zuführung von alkohol und tabak nämlich eine art von kannabiskonsum darstellt, da due rauch konsumation erfolgt, und per Alkohol die dämpfung bzw Rausch.

das rauchverbot wird das mitnehmen von Getränken aus dem lokal erschweren, bzw verhindern. die notzigarette draussen zwar psychisch wohlbekommen jedoch nicht in einklang mit alkohol, sondern getrennt, psychisch differenziert und somit kein kannabis ersatz mehr.
 
zur diskussion um öffentlicher raum.

hierzu jemand sprechen müsste glaub mit Rechtswissen, da ich annehme dass es darum geht ob der lokalbetreiber spontan das lokal schliessen und als privatraum nutzen, bsp für spontane renovierungs, Umgestaltungsmassnahmen oder putzerei bzw sexueller vorfall nicht für die öffentlichkeit geeignet usw(bsp superpornsklavin hat sich selbst befreit und verursacht bei Gästen spontane orgasmusanfälle, medizinischer Notfall usw.

Gästen würde somit freistehen das lokal zu verlassen.
 
das rauchverbot wird das mitnehmen von Getränken aus dem lokal erschweren, bzw verhindern. die notzigarette draussen zwar psychisch wohlbekommen jedoch nicht in einklang mit alkohol, sondern getrennt, psychisch differenziert und somit kein kannabis ersatz mehr.

nicht das Rauchverbot verhindert das, sondern andere verwaltungsrechtliche Bestimmungen verbieten dem Wird, das zu erlauben.
 
Gleich vorweg - ich bin Raucher. Nur, was hier an "Argumenten" gegen das Rauchverbot daherfantasiert wird ist teilweise schon sehr lächerlich.
Die NR gehen in den Raucherbereich weil es dort angenehmer ist ?
Geh bitte, das ist meist nur bei Gruppen so wo Raucher und NR zusammen sind. Dann gehen die NR in den Raucherbereich, weil die Raucher nicht dazu bereit sind ein paar Stunden im NR Bereich zu bleiben.
Ich war schon in vielen Ländern in denen in der Gastro nicht geraucht werden darf in Lokalen, man überlebt das und ich muss selbst zugeben, dass es nicht uangenehm ist wenn die Luft nicht verraucht ist.
Es gibt in den meisten Ländern Ausnahmen, dass in irgendwelchen kleinen Spelunken geraucht werden darf - meist sind das aber Lokale in die ich nicht freiwillig gehen würde.
Könnte auch in Österreich so gehandhabt werden, aber auf das kommts auch nicht an.
Schwierig wird es nur bei Bordellen, Swingerclubs, etc.
Ich möchte auch nicht aus dem SC auf die Strasse zum Rauchen.
Und bei Bordellen wird es schwer für die leicht bekleideten Damen, aber auch für die Herren, es gibt sicher genug die da nicht oft vor der Bordelltüre stehen wollen.
Wird aber auch auszuhalten sein.

Ich wage jetzt eine Prophezeiung, und mir ist dabei durchaus bewusst, dass ich mich damit sehr weit aus dem Fenster lehne, aber dennoch:
Der propagierte Untergang des Abendlandes aufgrund des österreichischen Rauchverbotes in Lokalen wird nicht eintreten.
 
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