Rauchverbot in Nachtclubs

Blödsinn! Dass ein Totalverbot kommen sollte ist ein Novum gewesen, keiner hat damit gerechnet.

Sollen wir uns den Gesetzgebungsprozess gemeinsam anschauen? Spätestens 2015 wussten alle, dass 2018 das Totalverbot kommt. Bevor dieses dann im Mai in Kraft treten konnte, wurde es von Strache im April schnell gekübelt. Die Überraschung traf also die Nichtraucher. Mit der letzten Novelle wurde nur die Aufhebung des Verbots beschlossen, dass bereits 2018 kommen hätte sollen. Wenmn überhaupt, haben die Wirte jetzt also 1,5 Jahre mehr Zeit gehabt...
 
In Deutschland darf man drinnen qualmen wo Eintritt ab 18 j. ist, und keine Speisen verzehrt werden.
Denke da wird es für Clubs, Puffs, etc Schlupflöcher geben.

Rauchen ist in allen Räumen verboten, die der "Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung oder Einnahme von Speisen oder Getränken" dienen, bzw. in den in Gastronomiebetrieben "den Gästen zur Verfügung stehenden Bereichen".

Wenn es sich also 1.) nicht um einen Gastronomiebtrieb handelt, und 2.) in dem Raum nichts gegessen oder getrunken wird, wird man vermutlich rauchen dürfen.
 
Gesetze hin oder her, einige befürworten alles .....:verwirrt: , sprechen alles gut, leben von paragraphen, echte gutmenschen eben.:up:

So wie einige nichtraucher denken und wie sich hier tolerant geben , bin ich ja froh das ihnen die gaststätten nun besonnen sind und sie unter sich sind.

:cigar::cigar::cigar:
 
Niemand wird gezwungen in ein bestimmtes Lokal zu gehen

Natürlich nicht. Man kann auch zu Hause bleiben; diesen Zustand hatten wir viele Jahre.

und es ist auch kein Menschenrecht, alle Arten von Lokalen besuchen zu dürfen.

... genausowenig wie immer und überall rauchen zu dürfen.

Es gibt ja ein durchaus breites ANgebot - Raucher/Nichtraucherlokale - so könnte sich ja jeder "seinen Wirt'n" aussuchen.

Nein, gibt es nicht. Und genauso wenig wie sich der Wirt aussuchen darf ob und wieviele Feuerlöscher oder Notausgänge er vorsieht, oder ob der Koch in die Suppe pinkeln darf (gehts halt in ein Lokal, wo das nicht der Fall ist), darf er sich aussuchen Leute bei ihm Rauchen zu lassen.

Ich empfinde diese Regelung als massiven Einschnitt in die Rechte der persönlichen Freiheit.

Und ich als massiven Gewinn.
 
Hi,

Sollen wir uns den Gesetzgebungsprozess gemeinsam anschauen? Spätestens 2015 wussten alle, dass 2018 das Totalverbot kommt....

Dir ist schon bewusst, dass die Verpflichtung zur Trennung am 01.01.2009 in Kraft trat? Die, die sich an die Gesetze gehalten haben, haben dort teils Hunderttausende Euro investiert, und damals (!) war nicht klar, dass ein komplettes Rauchverbot kommt.

So hast Du es nämlich dargestellt, das die als sie den Umbau veranlasst haben wussten, dass bald das Totalverbot kommt.

LG Tom
 
Weil Passivsaufen, anders als Passivrauchen, kein Problem ist.

Könnte man meinen. Jedoch wurde diese Argumentation beim Glücksspiel angewendet. Spielsucht zerstört Existenzen deswegen gehört es verboten.
Beim Alkohol kannst den ganz gleichen Dreh finden, Alkohol zerstört Existenzen und Familien und wirkt sich negativ auf das Aggressionsverhalten aus.
Die Argumentation kannst du übrigens überall anwenden wenn du nur kreativ genug bist.
Auch das Handy und Essensverbot in Öffis wurde so legitimiert. Der Lärm und Geruch belästigt andere.
 
Naja, die könnten tatsächlich als Clubs betrieben werden - geschlossene Gesellschaft, nicht öffentlich. So war das jn Bayern zu Beginn auch recht verbreitet. Also Clubs für Raucher.

Das ist falsch. Das Tabakgesetz umfasst ausdrücklich auch "Räume, in denen Vereine Veranstaltungen, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht, abhalten", egal ob man sich auf Mitglieder beschränkt, oder nicht.
 
Ich glaub, Du hast den Begriff "öffentlicher Raum" mißverstanden.

Ich fürchte, der Fehler liegt bei Dir.

Ein Wirtshaus ist im Besitz oder in der alleinigen Verfügungsgewalt des Inhabers/Mieters/Pächters.

Die Qualtät als "öffentlicher Raum" hat mit den Eigentumsverhältnissen nichts zu tun. Es geht nur darum, dass dieser Raum prinzipiell von allen, oder zumindest einem nicht von vornherein bestimmten Personenkreis, zu den gleichen Bedingungen betreten werden kann. Jedes Beisl, BAr, Restaurant ist also ein solcher.
 
Ein Gastronomiebetrieb ist per se kein öffentlicher Ort, weshalb es nötig ist, expressis verbis darauf hinzuweisen, dass er es im Sinne des TabakG ist.

Das Tabkgesetz kennt zwar eine Legeladefinition des öffentlichen Ortes (jeder Ort, der von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann einschließlich der nicht ortsfesten Einrichtungen des öffentlichen und privaten Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs), aber das heißt nicht, dass der Begriff außerhalb automatisch anders verstanden würde. Und was sollte das auch ändern? Es geht hier ja um das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz.
 
Auch das Handy .....verbot in Öffis wurde so legitimiert. Der Lärm ... belästigt andere.


Sie sind ja extrem lernunwillig. Ich habe Ihnen schon vor Tagen erklärt, dass es kein "Handyverbot" gibt. Jetzt kommens wieder mit dem Unfug daher. Ihre Ignoranz ist ebenso lästig wie Ihr Viertelwissen peinlich. Bessern Sie sich.
 
Das Gesetz hat explizit die Möglichkeit vorgesehen, Raucherbereiche zu schaffen!

Ja, als Ausnahme vom prinzipiellen Rauchverbot. Mit zahlreichen Auflagen und Bedingungen, die in der Praxis nur sehr selten komplett eingehalten wurden.

Das Gesetz hat bestens funktioniert!

Meine Erfahrungen sind andere. Und offenbar auch jene des Gesetzgebers, sonst hätte er ja nicht 2015 die Ausnahmen gestrichen.

Nichtraucher hatten durch das Gesetz die Möglichkeit, von Rauch unbehelligt in Lokale zu gehen.

Ja, so wie die idiotische (pardon: authentische) Interpretation von 2014, wonach "den Gästen auf dem Weg zum Hauptraum bzw. zu anderen rauchfreien Bereichen" ein "Durchqueren des Raucherraumes zumutbar ist".

Das Gesetz hat einen Sinn: Die Raucher zu gängeln.

Es hat einen Sinn ja: die Nichtraucher zu schützen.
 

Sie sind ja extrem lernunwillig. Ich habe Ihnen schon vor Tagen erklärt, dass es kein "Handyverbot" gibt. Jetzt kommens wieder mit dem Unfug daher. Ihre Ignoranz ist ebenso lästig wie Ihr Viertelwissen peinlich. Bessern Sie sich.

Telefonieren ist in Grazer Öffis verboten. Aber wenn man sonst nix beizutragen hat muss man halt Korinthenkacken. ;)
 
Dir ist schon bewusst, dass die Verpflichtung zur Trennung am 01.01.2009 in Kraft trat?

Eine "Verpflichtung zur Trennung" gabs überhaupt nie. Aber, ja, seit 2009 gab es ein prinzipielles Rauchverbot in der Gastronomie. Wer von den Ausnahmebestimmungen profitieren wollte, musste uU umbauen. Aber, ganz ehrlich, wer diese Investition in 10 Jahren nicht verdienen & abschreiben kann (zumal dies ja auch steuerlich gefördert wurde) hat sowieso ein Problem.
 
Eine "Verpflichtung zur Trennung" gabs überhaupt nie. Aber, ja, seit 2009 gab es ein prinzipielles Rauchverbot in der Gastronomie. Wer von den Ausnahmebestimmungen profitieren wollte, musste uU umbauen. Aber, ganz ehrlich, wer diese Investition in 10 Jahren nicht verdienen & abschreiben kann (zumal dies ja auch steuerlich gefördert wurde) hat sowieso ein Problem.
Von der Gastronomie und deren Margen hast du keine Ahnung...
 
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