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Rauchen ist in allen Räumen verboten, die der "Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung oder Einnahme von Speisen oder Getränken" dienen, bzw. in den in Gastronomiebetrieben "den Gästen zur Verfügung stehenden Bereichen".
Wenn es sich also 1.) nicht um einen Gastronomiebtrieb handelt, und 2.) in dem Raum nichts gegessen oder getrunken wird, wird man vermutlich rauchen dürfen.
Na, na, na. Da gehört schon die Öffentlichkeit mitgenannt. So wie das hier (verkürzt) dargestellt wird, kommt das einem Rauchverbot in der eigenen Küche gleich, die ist auch kein Gastronomiebetrieb und dient der Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung oder Einnahme von Speisen oder Getränken.