Rechtliche Lage des Sklavenvertrags

S

Gast

(Gelöschter Account)
An die Rechtsgelehrten und Ähnliches :cool:

Immer wieder erlebe ich Diskussionen im Bekanntenkreis, wo sich die Geister scheiden, ob solch ein Sklavenvertrag rechtliche Grundlage besitzt oder nicht.

Nun, vielleicht haben wir hier Rechtsexperten, welche mich aufklären können ;)

Ich denke schon, dass bis zu einem gewissen Maße solch ein Vertrag zur Rechtslage mitbestimmend ist, nur inwieweit ist mir noch nicht bekannt. Natürlich ist in anderen Ländern andere Gesetze zu beachten.

Nun gebe ich somit das Wort frei.. tobt euch aus

Euer Miststück
 
Ein Sklavenvertrag ist nichtig, weil sittenwidrig. Und daran wird sich auch nix ändern. Ist übrigens in allen Ländern, die ich kenn, so.
 
Außerdem kann das Strafrecht (z.b STGB § 83 - § 88 -> Körperverletzung) nicht durch
irgendwelche persönlichen Vereinbarungen (was sollte ein "Sklavenvertrag" sonst sein)
aufgehoben werden.
 
Teilweise kann man einer Körperverletzung zustimmen. Nichts Anderes passiert z.b. beim Piercen.
Ich schreibe "teilweise", weil Genitalverstümmelungen ausgenommen sind.
 
ein sklavenvertrag kann nie und nimmer als rechtsgrundlage verwendet werden...es ist verboten sklaven zu halten...smile...
nun, gewiss, auf freiwilliger basis ist ja alles möglich...
auch so ein vertrage..nur, was, wenn einer ihn nicht einhält?
ich denke.das entscheidende ist.dass beide es wollen u. es auch einhalten..
leider...gilt ja so ein vertrag nicht mehr...leider.lächle
 
es geht ja nicht um den Begriff "Sklave". Hierfür ist mir absolut bewusst, dass die Sklaverei rechtswidrig ist!

Es geht mehr um die Vereinbarung einem Part der Beziehung "Körperverletzung" zu genehmigen und das in schriftlicher Form samt Unterschrift... Wird dies wirklich als absolut nichtig betrachtet?
 
Also eigentlich habe ich einen Sklavenvertrag immer als private Vereinbarung gesehen die eigentlich immer nur private Konsequenzen hat. Sowas macht man weils aufregend ist und nicht weil man den vor Gericht durchbringen will. Was da normal so drin steht will man ja sowieso nicht vor Gericht vorgelesen haben (wär ein ziemlich seltsamer Fetisch zumindest).

Spaßsklavinen bekommen einen Spaßvertrag :mrgreen:
 
Es geht mehr um die Vereinbarung einem Part der Beziehung "Körperverletzung" zu genehmigen und das in schriftlicher Form samt Unterschrift... Wird dies wirklich als absolut nichtig betrachtet?


Das dürfte um die Art der Verletzung gehen (ich hab mal von einem Fall gelesen, wo jemand sich als Liebesbeweis einen Zeh amputieren lassen wollte - ich glaube, das könnte dann auch eine Staatsanwaltschaft interessieren) und vor allem auch um die rechtliche Absicherung desjenigen, der verletzt, richtig? Selbst ein unterschriebener "Vertrag" ist ja nicht unbedingt ein Beweis, daß der/die Betreffende ohne Druck so etwas unterschrieben hat.

Ehrlich gesagt: wenn's da auch nur den leisesten Zweifel gibt, daß das u.U. auch strafrechtlich eine Rolle spielen könnte, würde ich hierzu einen Anwalt befragen - geglaubt wird viel, in so einem Fall wäre mir Absicherung lieber.
 
Es geht mehr um die Vereinbarung einem Part der Beziehung "Körperverletzung" zu genehmigen und das in schriftlicher Form samt Unterschrift... Wird dies wirklich als absolut nichtig betrachtet?

Ja, wird es. Einwilligen kann man nur in "einfache" Körperverletzung, und da nur in eine solche, die nicht sittenwidrig ist. Medizinische Engriffe sind davon umfaßt und sein ein paar Jahren auch Piercing und Tätowierungen.

Da man jedoch sehr bald die Deliktsqualifikationen der schweren Körperverletzung erreicht, ist der Rahmen recht eng gesteckt.

Und Verträge mit nicht "bevorzugtem" Personenkreis sind sittenwidrig, somit gilt die Einwilligung vor dem Gesetz als nicht gegeben.
 
das habe ich längst hinter mir ;)

Alte Männer brillieren sonst sehr sehr gerne mit ihrem Fachwissen. Du bist wohl eine seltene Ausnahme ;)

Wie dem auch sei, wissen oder meinen ist jedem freiwillig zu tun gegeben.

So denn, viel Spaß beim mitlesen
 
@Rubberinchen

somit bewegt sich der dominante Part auf einer ziemlichen Gratwanderung.
 
without risk with much fun

back to the roots please
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben