Rechtliche Lage des Sklavenvertrags

Schau, Gesetze entstehen nicht im luftleeren Raum. Man muss sie immer auslegen, die häufigste Frage ist "Was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht". In diesem Fall ist klar gestellt dass männliche Beschneidung nach dieser Bestimmung nicht unter Strafe gestellt werden soll. Das mag uns bzw Dir nicht gefallen, ist aber so. Da ist es (auch und gerade im Strafrecht) nicht hilfreich etwas hineinzuinterpretieren, was nie drin war.
 
Eben : Auch die Beschneidung (und damit willkürliche Körper-Verletzung) eines Knaben bewirkt eine "nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens", was natürlich bei Kleinkindern nicht nachweisbar ist und wenn die Beschnittenen erwachsen sind, können diese eine Beeinträchtigung nicht mehr "empfinden". Deshalb dürfte m.E. eine Beschneidung nur bei Erwachsenen nach deren eigenem Ermessen vollzogen werden.

Ob die partielle oder vollständige Entfernung der Vorhaut das sexuelle Empfinden beeinträchtigt, darüber lässt sich natürlich diskutieren. Fakt ist jedoch, dass die männliche Beschneidung nach herrschender Rechtssprechung geduldet und strafrechtlich nicht belangt wird, was der religiösen Toleranz geschuldet ist und der Notwendigkeit bei medizinischen Eingriffen sowieso. Ich nehme nicht an, dass in einem derartigen Fall bereits der OGH entschieden hat, es würde sich auf alle Fälle um eine interessante Rechtsache handeln.
 
Ein Sklavenvertrag hilft im Ernstfall nicht !
Du kannst nicht mit einer Privaten Vereinbahrung zb. das Strafrecht außer Kraft setzten.

Auch wenn du jemanden schriftlich erlaubst ihn zu töten wandert der vor den Strafrichter -> siehe Kannibalen Prozess in Deutschland vor einigen Jahren.

Ich kenne einen Fall wo der Sklave in dem Fall die Sklavin sich nach einiger Zeit der Beziehung hintergangen fühlte und den Partner angezeigt hat. Das war dann zumindest am Anfang eine sehr blöde Geschichte weil Polizei Verhör, kurze U Haft. Am Ende war das Urteil aber eher mild, den das Gericht meinte wenn man sich 10 mal ohne beschweren schlagen lässt dann kann man beim 11 mal dann nicht von Körperverletzung reden.

Auf der anderen Seite ist die Verletzung eines anderen Menschen egal in welchem Zusammenhang strafbar. Nur ist halt kein niedere Beweggrund, doch der DOM hat eine bedingte Strafe bekommen unter der Auflage sich behandeln zu lassen.

So wie schon hier einige geschrieben haben Lustig war es nicht, dh als DOM bist du immer ein bisschen gefährdet.

Vorsicht bei Fremden ist angebracht wie Rubinichen hier schon erwähnt hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
.... was der religiösen Toleranz geschuldet ist und der Notwendigkeit bei medizinischen Eingriffen sowieso. Ich nehme nicht an, dass in einem derartigen Fall bereits der OGH entschieden hat, es würde sich auf alle Fälle um eine interessante Rechtsache handeln.

Na, ich finde dass bei mutwilligen Verletzungen die Toleranz auch gegenüber Religionen aufhören muß. Und dass eine Beschneidung medizinisch nicht notwendig ist, ist ohnehin erwiesen. Ich pflichte der Meinung bei, dass es eine interessante Rechtsfrage ist und würde mit wünschen, dass diese auch entsprechend entschieden würde.
 
Na, ich finde dass bei mutwilligen Verletzungen die Toleranz auch gegenüber Religionen aufhören muß. Und dass eine Beschneidung medizinisch nicht notwendig ist, ist ohnehin erwiesen. Ich pflichte der Meinung bei, dass es eine interessante Rechtsfrage ist und würde mit wünschen, dass diese auch entsprechend entschieden würde.

Natürlich muss sich jede Religion weltlichen Normen unterordnen, anderwertige Umstände haben wir zum Glück hinter uns gelassen. Mit der medizinischen Notwendigkeit meinte ich nicht die Beschneidung generell, sondern in bestimmten Fällen, die den Eingriff notwendig machen (zb Phimose). Ich bin jedoch der Meinung, dass die Beschneidung keine "nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens" darstellt. Sehrwohl eine Veränderung, aber keine Beeinträchtigung im Sinne einer Verschlechterung oder Erschwerung.
Aber für diese Diskussion müsste man einen eigenen Thread eröffnen, das geht am Sklavenvertrag weit vorbei ;)
 
Wie schaut eigentlich so ein Sklavenvertrag aus? Gibt es da so eine Art Vordruck?

Ein Sklavenvertrag kann individuell gestaltet werden, es gibt diesbezüglich keinen vorgeschriebenen Inhalt. Einfach gesagt regelt er halt das "Besitz- bzw Verfügungsverhältnis" zwischen Master und Sub. Hier ein schnell gegoogeltes Beispiel (allerdings schlampig, da diverse Rechtschreibfehler enthalten sind):

http://skinlthrmaster.de/seiten/sm-handbuch/sklavenvertrag.html
 
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