Das mit dem QR Code ist möglich und die Rechnung/Code kann prinzipiell auch elektronisch übermittelt werden.
Die Prüfer sollen im Prinzip Kunden vor dem Geschäft dann den Beleg abnehmen und dann auch über den Code mit der RK Aufzeichnung prüfen können.
Die vom BMF dargestellte und abzusetzende Mehrbelastung ist allerdings zu kurz gegriffen - es gibt viele individuelle Softwarelösungen die bereits in komplexeren Multi-Standort Szenarien eingesetzt werden, wo dann die Anforderungen für die RKSV (dann ab 2017) und insbesondere auch die Details mit Trainings Buchungen, Stornos, Tagesabschlüssen, externe Kommunikation für die Verschlüsselung dann viel höheren Adaptionsaufwand verursachen.
Österreich typisch haben's natürlich die Regelungen aufgestellt, bevor überhaupt noch klar war, wie das technisch umzusetzen ist.
AFAIK war das ja auch in Deutschland vor einigen Jahren am Tisch und wurde dann verworfen.
Meine Vermutung ist, dass das gerade für kleinere Unternehmen einen sehr negativen Effekt haben wird und idZ dann einige den Betrieb einstellen werden, was uns wohl auch wieder einige Zugänge beim AMS bescheren wird.
Aber ist ja alles kein Problem - wie wir ja Alle wissen, floriert die Wirtschaft in AT ja gerade ungemein - und die administrativen Zusatzbelastungen und deren Kosten fördern natürlich jedes Unternehmen immens
Na, schau ma' mal was die Klagen bringen.
LG Bär