Rettungsgasse

Eben,
darum verstehe nicht,
warum so viele damit Probleme haben ;)

Offenbar hatten bereits die Juristen Probleme, das Gesetz wie gewünscht zu formulieren oder die Asfinag interpretiert jetzt ihre nicht umgesetzten Wünsche wahlfrei hinein.
Ich werde mich im Zweifel jedenfalls an das Gesetz halten.
 
Ab da gelten die STVO Regeln für Autobahnen, die Sonderregelungen für das Ortsgebiet entfallen. D.h. es besteht z.B. das Rechtsfahrgebot und es gibt eben nicht die freie Wahl des Fahrstreifens.

:fragezeichen:

Soweit mir bekannt ist, besteht auch auf der Autobahn Rechtsfahrgebot.
 
Ja, auf der Autobahn schon, nicht aber auf "normalen" Strassen im Ortsgebiet - da gilt die freie Wahl des Fahrstreifens.

Da gibt es Leute, die fahren auf der Autobahn durch Wien und denken, sie seien STVO-technisch im Ortsgebiet unterwegs.

Ein Kollege hat mir unlängst erklärt, dass er auf der Tangente selbstverständlich mit 60 auf der Mittelspur unterwegs sein darf und es völlig OK ist, wenn ihn die anderen mit 80 rechts überholen - immerhin spiele sich das ja "im Ortsgebiet" ab und daher sei die Tangente wie der Gürtel zu sehen. Solche Missverständnisse erklären natürliche die ganzen "Trotteln" die auf der Strasse unterwegs sind.

hast mich jetzt verstanden?
 
wollen schon, können auch... aber du schaust auch nur gern Büdderl an!!! Was auf dem Bild gezeigt wird, geht sich an sehr wenigen Autobahnen wirklich aus!! Genauso der Folder von der Asfinag (blauer Hintergrund, weiße Autos), stellt eine Strafhandlung dar!!!

Willst es jetzt begreifen, oder kannst es ned begreifen??

und du bist der verkehrsexperte der muppet-show, gell.

der folder der asfinag stellt keine strafhandlung dar, sondern höchstens eine verwaltungsübertretung. (und auch die nicht) es wird dich sicher niemand strafen, wenn du bei einem stau auf den pannenstreifn ausweichst. verboten ist das befahren des pannenstreifens in der längsrichtung ohne zwingenden grund.

nochmal zum mitsingen:

ein fahrstreifen auf einer autobahn hat 3,30 m bis 3,60 m.

wenn bei drei fahrstreifen zwei lkw und ein pkw nebeneinander fahren, geht sich die rettungsgasse sogar ohne benutzen des pannenstreifens aus.

zum mitrechnen 3x3,30 = 9,90
ein lkw 9,90 - 2,50 = 7,40
zweiter lkw 7,40 - 2,50 = 4,90
pkw 4,90 - 1,70 = 3,20

auf 3,20 m kannst locker mit einem RLF durchfahren.

ich hoffe, das war jetzt auch für blaue elefanten verständlich.
 
ohne zwingenden grund

hmm..sooo ist das aber in der StVo § 46 Zif. 4 lit. d aber nicht formuliert. Dort heisst es über das Befahren des Pannenstreifens:

(Auf der Autoahn ist es verboten) den Pannenstreifen zu befahren, ausgenommen mit Fahrzeugen des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes, im Zuge des Beschleunigens zum Zweck des Wiedereinordnens in den fließenden Verkehr und sofern sich nicht aus Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen etwas anderes ergibt;

Hier sind die Ausnahmen eindeutig aufgelistet...also nix mit Bildung einer Retttungsgasse Pannenstreifen befahren.

Auch im § 46 Abs. 6. wird das Ausweichen auf den Pannenstreifen nicht erwähnt:

Stockt der Verkehr auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen in der Mitte zwischen den Fahrstreifen, in Abschnitten mit mehr als zwei Fahrstreifen zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden (Rettungsgasse); diese Gasse darf, außer von Einsatzfahrzeugen, nur von Fahrzeugen des Straßendienstes und Fahrzeugen des Pannendienstes benützt werden.

Dass das Befahren des Pannenstreifens bei Bildung einer Rettungsgasse aber nicht bestraft wird, kann ich mir schon vorstellen...aber, wie auch Donjoe, finde ich es ein wenig verwirrend, dass hier das Befahren des Pannenstreifens bei Bildung einer Rettungsgasse gesetzlich NICHT gedeckt ist!
 
Du magst recht haben wenn Du da ältere Pragrahen zitierst. Ich gehe mal davon aus, dass noch nicht alle angepasst wurden.

Dennoch ist klar:

-> Es gibt eine neue Verordnung, die das Befahren des Pannenstreifens zur Bildung einer Rettungsgasse eindeutig vorschreibt.

-> Es ist davon auszugehen, dass ältere Paragraphen mit der Zeit angepasst werden

-> Es ist nicht vorstellbar, dass Du bestraft wirst wenn Du zur Bildung der Rettungsgasse den Pannenstreifen befährst

-> Es ist eher anzunehmen dass du bestraft wirst wenn du das nicht tust

-> Sollte tatsächlich Rechtsunsicherheit bestehen, gilt die jüngere Verordnung - womit eine Bestrafung wegen Befahrens hinfällig wird.

Alles klar?
 
Ja, auf der Autobahn schon, nicht aber auf "normalen" Strassen im Ortsgebiet - da gilt die freie Wahl des Fahrstreifens.

Da gibt es Leute, die fahren auf der Autobahn durch Wien und denken, sie seien STVO-technisch im Ortsgebiet unterwegs.

Ein Kollege hat mir unlängst erklärt, dass er auf der Tangente selbstverständlich mit 60 auf der Mittelspur unterwegs sein darf und es völlig OK ist, wenn ihn die anderen mit 80 rechts überholen - immerhin spiele sich das ja "im Ortsgebiet" ab und daher sei die Tangente wie der Gürtel zu sehen. Solche Missverständnisse erklären natürliche die ganzen "Trotteln" die auf der Strasse unterwegs sind.

hast mich jetzt verstanden?

..was sind "normale" Strassen? :mrgreen:

die freie Fahrstreifenwahl gilt im Ortsgebiet auf auf Straßen mit mindestens zwei durch Leit- oder Sperrlinien gekennzeichneten Fahrstreifen.
Ganz unrecht hat dein Kollege allerdings auch nicht, da es durchaus erlaubt ist nebeneinander zu fahren, wenn es die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs erfordert...also z.B. bei Kolonnenbildung...eine Fahrzeugkolonne wird mit ab 3 hintereinanderfahrenden Fahrzeugen deffiniert.
Wenn er auf der mittleren Spur der Tangente mit 60 km/h in einer Fahrzeugkolonne "mitschwimmt" geht das in Ordnung, wenn er aber aufgrund seiner Geschwindigkeit den Verkehr behindert(wenn es ihm möglich ist mehr als 60 zu fahren), hat er auf den rechten Fahrsteifen zu wechseln, da auf Autobahnen ja das Rechtsfahrgebot herrscht!
 
Du magst recht haben wenn Du da ältere Pragrahen zitierst. Ich gehe mal davon aus, dass noch nicht alle angepasst wurden.

Dennoch ist klar:

-> Es gibt eine neue Verordnung, die das Befahren des Pannenstreifens zur Bildung einer Rettungsgasse eindeutig vorschreibt.

-> Es ist davon auszugehen, dass ältere Paragraphen mit der Zeit angepasst werden

-> Es ist nicht vorstellbar, dass Du bestraft wirst wenn Du zur Bildung der Rettungsgasse den Pannenstreifen befährst

-> Es ist eher anzunehmen dass du bestraft wirst wenn du das nicht tust

-> Sollte tatsächlich Rechtsunsicherheit bestehen, gilt die jüngere Verordnung - womit eine Bestrafung wegen Befahrens hinfällig wird.

Alles klar?

Nein..es sind die gültigen Paragraphen der 24. StVo Novelle die mit 01.01. 2012 in Kraft getreten sind!

Die "Empfehlung" der ASFINAG den Pannenstreifen zu befahren ist KEINE rechtliche Verordnung!

Dass aber ein Auge zugedrückt wird beim Befahren des Pannenstreifens zur Bildung einer Rettungsgasse denke ich aber schon, wie bereits erwähnt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
..was sind "normale" Strassen?

Ich wollte mich mit dieser Bezeichnung um eine weitere Diskussion a'la "Bundesstrasse vs. Gemeindestrasse vs. Privatstrasse mit Öffentlichkeitsrecht" drücken - hat aber auch nicht funktioniert....


die freie Fahrstreifenwahl gilt im Ortsgebiet auf auf Straßen mit mindestens zwei durch Leit- oder Sperrlinien gekennzeichneten Fahrstreifen.

no na - wenn keine Fahrstreifen markiert sind kann ich sie auch nicht frei wählen.... :mauer:


Wenn er auf der mittleren Spur der Tangente mit 60 km/h in einer Fahrzeugkolonne "mitschwimmt" geht das in Ordnung, wenn er aber aufgrund seiner Geschwindigkeit den Verkehr behindert(wenn es ihm möglich ist mehr als 60 zu fahren), hat er auf den rechten Fahrsteifen zu wechseln, da auf Autobahnen ja das Rechtsfahrgebot herrscht!

Völlig richtig - er bestand darauf, dass er sich im Ortsgebiet befände und daher den Fahrstreifen frei wählen könne nachdem ich ihn darauf hingewiesen hatte, dass wenn er in der Mitte 60 fährt und rechts mit 80 überholt wird er auf der Mittelspur nicht zu suchen hätte da rechts offenbar genug Platz vorhanden sei.
Die Kolonnenbildung ist klar, stand aber in dieser Diskussion ausser Frage, da rechts ja klar genug Platz war.
 
Ach Gott, da haben wir wieder einen ganz gescheiten, wahrscheinlich noch nie in einem LKW drinnen gesessen geschweige gefahren, und dann groß reden!!!! Und zum Glück sind die Autobahnen überall gleich breit. Und zum Glück bibt es überall Pannenstreifen!!!!

Kannst gern mal mitfahren mit mir, eine Woche lang...dann würdest anderst denken drüber, Forumsopa!!!



und du bist der verkehrsexperte der muppet-show, gell.

der folder der asfinag stellt keine strafhandlung dar, sondern höchstens eine verwaltungsübertretung. (und auch die nicht) es wird dich sicher niemand strafen, wenn du bei einem stau auf den pannenstreifn ausweichst. verboten ist das befahren des pannenstreifens in der längsrichtung ohne zwingenden grund.

nochmal zum mitsingen:

ein fahrstreifen auf einer autobahn hat 3,30 m bis 3,60 m.

wenn bei drei fahrstreifen zwei lkw und ein pkw nebeneinander fahren, geht sich die rettungsgasse sogar ohne benutzen des pannenstreifens aus.

zum mitrechnen 3x3,30 = 9,90
ein lkw 9,90 - 2,50 = 7,40
zweiter lkw 7,40 - 2,50 = 4,90
pkw 4,90 - 1,70 = 3,20

auf 3,20 m kannst locker mit einem RLF durchfahren.

ich hoffe, das war jetzt auch für blaue elefanten verständlich.
 
Liebe Schnecke!!

Es ist möglich eine Rettungsgasse zu bilden, wenn genug Platz ist!!! Und vorallem wenn sich alle daran halten würden. Erst vorgestern haben einige umgedreht, und sind die Rettungsgasse zurückgefahren(Geisterfahrer)!!! Die jenigen sind den Einsatzfahrzeugen entgegen gekommen!!! :fragezeichen:

Und das mit der Ausfahrt, den Pannenstreifen benutzen....habe ch schon selber gesehen, das weiter vorne die Polizei gestanden ist, und kasiert haben!!!! Ist so!!!

also bitte., österreichische und schweizer autobahnen werden sich wohl kaum unterscheiden... und da ist es sehr wohl möglich eine rettungsgasse zu bilden.
im übrigen, darf bei einem notfall wie diesem mit bestimmtheit auf den pannenstreifen ausgewichen werden! sogar in der schweiz gibt es vermehrt autobahnabschnitte, welche vorschlagen, bei stauf für die ausfahrt, den pannenstreifen zu benutzen... da wird wohl keiner böse sein, wenn man dies auch für eine rettungsgasse tut! im gegenteil, man ist dazu verpflichtet!
 
no na - wenn keine Fahrstreifen markiert sind kann ich sie auch nicht frei wählen....
Warum nicht?
Fahrstreifen müssen zwansläufig nicht markiert sein.
StVo §2 Abs 5:
Fahrstreifen:ein Teil der Fahrbahn, dessen Breite für die Fortbewegung einer Reihe mehrspuriger Fahrzeuge ausreicht.
Es macht also durchaus einen Unterschied für die freie Fahrstreifenwahl, ob die Fahrstreifen durch Leit- oder Sperrlinien markiert sind oder nicht. Auf der Pragerstrasse z.B. sind zwei Fahrstreifen in einer Richtung: einer rechts neben den Gleisen des 26 er und einer auf den Gleisen! Diese sind aber nicht durch Leit oder Sperrlinien getrennt....also darf man den linken Fahrstreifen (den auf den Gleisen) nur zum Überholen oder Nebeneinanderfahren befahren!


er bestand darauf, dass er sich im Ortsgebiet befände

OMG! :shock:
Hat der Kollege noch nie die Ortstafeln/ Ortsgebiet-Ende auf den Auf- und Abfahrten der Tangente bzw. der Donauuferautobahn gesehen?!?
 
Nein..es sind die gültigen Paragraphen der 23. StVo Novelle die mit 01.01. 2012 in Kraft getreten sind!

Die "Empfehlung" der ASFINAG den Pannenstreifen zu befahren ist KEINE rechtliche Verordnung!

Dass aber ein Auge zugedrückt wird beim Befahren des Pannenstreifens zur Bildung einer Rettungsgasse denke ich aber schon, wie bereits erwähnt.

So, ich hab das jetzt mal recherchiert:

1.) Die 23. Novelle der STVO ist am 31. Mai 2011 in Kraft getreten und regelt vor allem die Radhelmpflicht für Kinder und einige andere Dinge für Radfahrer. Link

2.) Was Du meinst ist die 24. Novelle - Link

3.) Das Befahren des Pannenstreifens ist tatsächlich nach wie vor verboten - Link Abs. 4d

4.) BESTRAFT wird das Befahren des Pannenstreifens aber NUR wenn man dabei Einsatzfahrzeuge behindert - Link Abs. 2c Art 7 + Art 8

Damit ergibt sich eine typisch österreichische Lösung:

- Bildest Du eine Rettungsgasse UND befährst dabei den Pannenstreifen, ist das zwar verboten, kann aber nicht bestraft werden
- Bildest Du keine Rettungsgasse obwohl die Voraussetzungen dafür vorliegen, kannst Du dafür mit bis zu 2.180,- Euro bestraft werden - Link Abs. 2c Art. 9
- Befährst Du mit deinem Fahrzeug die Rettungsgasse, obwohl es KEIN Einsatz- oder Pannendienstfahrzeug ist, und OHNE eine Einsatzfahrzeug zu behindern, kannst Du NICHT bestraft werden, denn die Strafe gilt nur bei Behinderung ebendieser - Link Abs 2c. Art.10

So richtig interessant wird es wenn auf der rechten Fahrspur eine LKW Kolonne steht und NICHT den Pannenstreifen befährt, weil das ja verboten ist. Weiter vorne stehen ein paar PKW auf dem Pannenstreifen WEIL sie eine Rettungsgasse bilden. Zu bestrafen wären dann sowohl die LKW Fahrer, die keine Rettungsgasse bilden alsauch die PKW Fahrer, die den Pannenstreifen befahren und die dort zwangsläufig daherkommenden Einsatzfahrzeuge behindern :mauer::mauer::mauer:
 
Zuletzt bearbeitet:
1.) Die 23. Novelle der STVO ist am 31. Mai 2011 in Kraft getreten und regelt vor allem die Radhelmpflicht für Kinder und einige andere Dinge für Radfahrer. Link

2.) Was Du meinst ist die 24. Novelle - Link

ja ja..sorry, schon bemerkt und ausgebessert. :oops:

typisch österreichische Lösung

Tja! :lol:.....interessanter Weise sind "typisch österreichische Lösungen" oft gar nicht mal so schlecht. :haha:
Danke für die Links...somit ist mir auch Einiges klar. :daumen:
Deine letzten zwei Links führen allerdings zu den Begriffsbestimmungen der StVo (§2).....welche Paragraphen meinst du wirklich?
 
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Zuletzt bearbeitet:
Er hat den maggi gemeint!

Ops, ja hast recht.

Sein Posting kam direkt unter meinem und er ist der einzige, der seinen Antwort ÜBER die Zitate schreibt - da ich aber von oben nach unten lese kam da mein Posting, dann seine Antwort und da hab ich schon markiert und zitiert....

Hab' das Posting inzwischen zensiert ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach Gott, da haben wir wieder einen ganz gescheiten, wahrscheinlich noch nie in einem LKW drinnen gesessen geschweige gefahren, und dann groß reden!!!! Und zum Glück sind die Autobahnen überall gleich breit. Und zum Glück bibt es überall Pannenstreifen!!!!

Kannst gern mal mitfahren mit mir, eine Woche lang...dann würdest anderst denken drüber, Forumsopa!!!

Bei stau und auch sonst haben LKW nur auf einer spur was verloren, naemlich ganz rechts aussen. Oder will da jemand elefantenrennen waehrend dem stau veranstalten? :kopfklatsch:
 
Völlig richtig - er bestand darauf, dass er sich im Ortsgebiet befände und daher den Fahrstreifen frei wählen könne nachdem ich ihn darauf hingewiesen hatte, dass wenn er in der Mitte 60 fährt und rechts mit 80 überholt wird er auf der Mittelspur nicht zu suchen hätte da rechts offenbar genug Platz vorhanden sei.
Die Kolonnenbildung ist klar, stand aber in dieser Diskussion ausser Frage, da rechts ja klar genug Platz war.

Alle strassen befinden sich logischerweise auf einem ortsgebiet. Niemandslaender haben wir keine in Oesterreich. Aber nicht laut STVO.

Sind eigentlich nur wiener so bloed, weil dauernd wegen der tangente gesungen wird? :hmm:
 
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