und du bist der verkehrsexperte der muppet-show, gell.
der folder der asfinag stellt keine strafhandlung dar, sondern höchstens eine verwaltungsübertretung. (und auch die nicht) es wird dich sicher niemand strafen, wenn du bei einem stau auf den pannenstreifn ausweichst. verboten ist das befahren des pannenstreifens in der längsrichtung ohne zwingenden grund.
nochmal zum mitsingen:
ein fahrstreifen auf einer autobahn hat 3,30 m bis 3,60 m.
wenn bei drei fahrstreifen zwei lkw und ein pkw nebeneinander fahren, geht sich die rettungsgasse sogar ohne benutzen des pannenstreifens aus.
zum mitrechnen 3x3,30 = 9,90
ein lkw 9,90 - 2,50 = 7,40
zweiter lkw 7,40 - 2,50 = 4,90
pkw 4,90 - 1,70 = 3,20
auf 3,20 m kannst locker mit einem RLF durchfahren.
ich hoffe, das war jetzt auch für blaue elefanten verständlich.