Sauna/FKK

Hallo, meine Frage ist, wie es euch (den männlichen Usern) bei Saunagängen oder beim FKK geht wenn ihr eine Frau/Mann seht der euch gefällt. Probiert ihr eure Erektion zu verstecken oder bekommt ihr keine (wird man das gewöhnt)? Wie reagieren/fühlen die Frauen wenn ein Mann mit einem Steifen vor ihnen in der Sauna sitzt?
Nicht schon wieder dieses Thema.
Kaum neu angemeldet eröffnest du einen Thread, über ein Thema, wo es schon unzählige Threads gibt.
Wie wäre es damit, sich erst einmal umzusehen, was es so gibt in einem Forum, zum Beispiel eine Suchfunktion, dann schauen welche Themen gibt es und wo kann ich dazuschreiben?
 
"Unmittelbar absichtlich" bedeutet, dass der Zweck der Handlung die Belästigung wäre. Das habe ich aber ausgeschlossen.
Belästigung ist es auch, wenn es nicht der Zweck der Handlung war. Da geht es nur um das Faktum an sich, nicht um eine vorhandene oder nicht vorhandene Absicht.
Ist aber in meinem Post klar und deutlich zu lesen.
 
Belästigung ist es auch, wenn es nicht der Zweck der Handlung war. Da geht es nur um das Faktum an sich, nicht um eine vorhandene oder nicht vorhandene Absicht.
Ist aber in meinem Post klar und deutlich zu lesen.

Wer sich gerne belästigt fühlt wird immer einen Anlass dafür finden. Man muss sich ja nicht unbedingt in den Dunstkreis solcher Typen begeben.

Zudem gibt es keine objektiven Kriterien für eine Belästigung. Wenn sich jemand nicht belästigt fühlt, ist es auch keine.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer sich gerne belästigt fühlt wird immer einen Anlass dafür finden. Man muss sich ja nicht unbedingt in den Dunstkreis solcher Typen begeben.

Zudem gibt es keine objektiven Kriterien für eine Belästigung. Wenn sich jemand nicht belästigt fühlt, ist es auch keine.
Es ging darum, ob Zweck/Absicht notwendig dazu gehört, um den Tatbestand zu erfüllen.
Wieder einmal ein netter Versuch deinerseits, am Thema vorbei zu schreiben (wie so oft)
Das ist mir zu blöd.
 
Es ging darum, ob Zweck/Absicht notwendig dazu gehört, um den Tatbestand zu erfüllen.
Wieder einmal ein netter Versuch deinerseits, am Thema vorbei zu schreiben (wie so oft)
Das ist mir zu blöd.



Es geht mir gar nicht um einen objektiven "Tatbestand", sondern nur darum, ob jemand die Absicht hat, jemanden zu belästigen. Ob dieser jemand sich auch ohne eine Absicht belästigt fühlt ist eine andere Frage. Ist das so schwer zu verstehen?

Eigentlich ein grundsätzliches Bewertungsproblem sogenannter Belästigungen. Und durchaus dem gestellten Thema entsprechend.

Wenn dir es zu blöd ist, darüber zu diskutieren, darfst du dich gerne raushalten.
 
Hi,

Zudem gibt es keine objektiven Kriterien für eine Belästigung. Wenn sich jemand nicht belästigt fühlt, ist es auch keine.

naja, soferne ein Offizialdelikt, ist es eine Belästigung, wenn der Durchschnittsbürger sich belästigt fühlen würde.

Soferne also nicht jeder, der der Tat beiwohnt, das auch goutiert, ist es eine Belästigung.


Also wenn Du z.B. in der Straßenbahn nackt rumsitzt, wäre das eine Belästigung, wenn Du das in der Sauna machst, ist es keine Belästigung, weil alle Anwesenden ja zu dem gemeinsamen Zweck, dort nackert rumzusitzen, zusammengekommen sind.

Stalking, also die beharrliche Verfolgung (§ 107a StGB) ist ein Offizialdelikt, also wenn Dir wer hinterhgeht, und die Polizei merkt das, und das öfters, dann ist egal, ob Du Dich belästigt fühlst, der Tatbestand ist erfüllt. Es sei denn, er täte das auf Deinen ausdrücklichen Wunsch oder Dein Verlangen hin.

Umgekehrt, wenn Du Dich belästigt fühlst, ohne, dass objektive Kriterien erfüllt sind, ist es keine Belästigung. Also z.B. hier im Forum fühlen sich manche Nutzer belästigt, wenn man ihren Beiträgen ein "gefällt mir" vergibt.

LG Tom
 
Hi,



naja, soferne ein Offizialdelikt, ist es eine Belästigung, wenn der Durchschnittsbürger sich belästigt fühlen würde.

Soferne also nicht jeder, der der Tat beiwohnt, das auch goutiert, ist es eine Belästigung.


Also wenn Du z.B. in der Straßenbahn nackt rumsitzt, wäre das eine Belästigung, wenn Du das in der Sauna machst, ist es keine Belästigung, weil alle Anwesenden ja zu dem gemeinsamen Zweck, dort nackert rumzusitzen, zusammengekommen sind.

Stalking, also die beharrliche Verfolgung (§ 107a StGB) ist ein Offizialdelikt, also wenn Dir wer hinterhgeht, und die Polizei merkt das, und das öfters, dann ist egal, ob Du Dich belästigt fühlst, der Tatbestand ist erfüllt. Es sei denn, er täte das auf Deinen ausdrücklichen Wunsch oder Dein Verlangen hin.

Umgekehrt, wenn Du Dich belästigt fühlst, ohne, dass objektive Kriterien erfüllt sind, ist es keine Belästigung. Also z.B. hier im Forum fühlen sich manche Nutzer belästigt, wenn man ihren Beiträgen ein "gefällt mir" vergibt.

LG Tom

Ein "Offizialdelikt" ist eine Belästigung mit Sicherheit nicht.

"""Von einem "Offizialdelikt" spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird."""

Mir geht es auch gar nicht um eine rechtliche Bewertung, sondern um das subjektive Empfinden in Grenzbereichen, in denen sich manche belästigt fühlen und manche eben nicht. Gerade im erotischen Bereich gibt es da durchaus Toleranzen / Spielräume.
 
Es geht mir gar nicht um einen objektiven "Tatbestand", sondern nur darum, ob jemand die Absicht hat, jemanden zu belästigen. Ob dieser jemand sich auch ohne eine Absicht belästigt fühlt ist eine andere Frage. Ist das so schwer zu verstehen?

Eigentlich ein grundsätzliches Bewertungsproblem sogenannter Belästigungen. Und durchaus dem gestellten Thema entsprechend.

Wenn dir es zu blöd ist, darüber zu diskutieren, darfst du dich gerne raushalten.
Wo warst du als Weinstein eine Argumentation brauchte?
 
Ich bin mal am FKK Strand eingeschlafen und mit einer Mörder Latte aufgewacht.
Es hat mir nicht den Anschein gemacht dass es jemanden gestört hat
 
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