Sex mit Minderjährigen? - Altersgrenzen

W

Gast

(Gelöschter Account)
also eine frage stell ich mir schon lange:
also sex mit minderjeahrigen ist ja net erlaubt ...klar
aber was ist wenn ich mit 20 eine 17 jeahrige :quickie: will?
das ist doc hganz normal oder? trotztdem ist sie minderjeahrig also darf ich das nicht?
 
Hallo. Obwohl ich nicht aus Österreich komme weiss ich was du meinst. Ich habe eine ähnliches Thread einmal gepostet, und es ist kurz gesagt so....Es ist nur illegal wenn die Frau unter 14 ist. Auch den Man. ABER 8und ein grosses aber schreibe ich) wenn du Sex mit jemand unter 18 hast und sie wolltet, aber nachher wenn sie sagt du hast sie eingeführt oder sie hat das nicht freiwillig oder auch wenn das Gericht entschediet das du sie benutz hat...dann ist das illegal bzw dann hast du mit ein minderjährigen geschlafen. Ich wird sehr sehr vorsichtig sein, und da sie schon 17 ist warum könntet euch nicht für weniger als ein Jahr warten?
Aber ich kann dir auch gut verstehen. Wenn ich 21 war habe ich mit meine Nachbarin geschlaffen (sie war erst 16). In mein Land ist das anders, bzw man darf nicht unter 18 Jahre alt sein..aber ich habe sie seit wir beide sehr jung war gekannt, wir waren sehr guter Freunde, und und und...das ist nur meine Ausrede weil laut Gesetz von meinem Land muss ich jetzt bis ich 41 Jahre alt bin warten, weil nach 20 Jahren darf sie mich nicht mehr verklagen *L*
 
:fragezeichen: was war das jetzt? das Geständnis eines Kinderschänders oder wie?
jetzt bin ich etwas ratlos, und warte auf eine Reaktien der Retter der Enterbten, pardon, "ModeratorInnen" :confused:
 
:D
Als ich 21 Jahre alt war das für mich nicht "unrichtig" wenn ich mit meine 16 Jährige Freundin geschlaffen habe. Und jetzt glaube ich noch das es nicht "unrichtig" war. ich wollte wassr3 sagen das es doch ganz normal es, aber wegen das Gesetzt muss man vorsichtig sein. Die Gesetzte wegen sex mit minderjährigen war nicht geamcht weil es ein Problem ist wenn ein Partner 20 ist und die anderen erst 16 miteinander schlaffen. Da gibt´s ein grosses Unterschied wenn der Mann 20 ist und die Frau 16 als wenn der Mann 40 ist und die Frau 16.
Wenn ich ein Kinderschändler war (weil ich 21 war und meine Freundin 16 war) und wenn wassr3 ein Kinderschändler ist wenn er 20 ist und seine Freundin 17 ist, dann bist du auch in der meinung das ca 50% (mindestens) die Leute unter 18 ins Gefägniss gehen sollen(?) -weil die meisten haben schon vor sie 18 sind Sex-?
Ich hofffe das du Spass gemacht hast, und ich habe es dann nicht verstanden. Aber wenn du Ernst warst und mich als Kinderschändler behauptet hast dann sollst du vielleicht einbisschen mehr darüber denken vor du sowas sagt; ich bin nicht böse, aber es ist ziemlich blöd jemand ein Kinderschändler zu nennen wenn du eigentlich gar nichts weiss was damals passiert ist bzw wenn der 20 war und seine Freundin erst 16 finde ich.
 
Also wenn :sperma: Du mit einer 17jährigen ins Bett gehst, ist das dem Richter egal, solange kein Geld im Spiel ist, die Sache von Beiden gewünscht wurde und ihr in keinem Abhängigkeitsverhältnis steht (Du nicht ihr Lehrer, Erzieher oder Stiefvater bist). Nahe verwandt dürft ihr auch nicht sein.

Und zwar egal ob Du 20 oder 40 bist (im zweiteren Fall wird Dich die eine Hälfte Deiner Bekannten mit süffisantem Grinsen beneiden und die andere Hälfte mit Kopfschütteln bedenken und Dich hinter Deinem Rücken sonstwas heißen).
 
@wass3r.....hi. ich hoffe du hast nicht gedacht das ich gesagt habe es ist illegal wenn du 40 bist aber nicht wenn du 20 bist? Das meinte ich nicht, das war nur ein beispiel an Juhu.


@luemmel......ja, es ist zwar nicht illegal (wenn er 20 ist und die Pertnerin 17) aber auch wenn kein Geld im Spiel ist, und auch wenn es von beiden gewunscht ist kann die Frau in diesem Fall noch immer nachher was anders sagen. Sie kann ins Gericht einfach sagen sie wollte das wirklich nicht aber er hat sie mit Freundlichkeit usw beeinflusst. Und das ist genug das er dann schuldig ist wenn er Unglück hat. Das passiert oft, am Anfang sagen die beiden soe wollen das tun und nachher wenn eins mit die anderen böse ist, oder was auch immer, kommt ins Gericht die Probleme.
So er soll nicht denken nichts kann passieren weil was vorher was die Frau heute sagt/glaubt bedeutet nicht das sie das in 2 Monaten noch glaubt. Und das wird den Richter dann nicht so egal sein.
 
Das is ein kompliziertes Thema.
Die (böse) "Gesellschaft" macht Gesetze, und legt mehr oder weniger willkürlich Altersgrenzen fest. Die Höhe der Grenze ist für die Folgen egal, es zählt nur ob sie überschritten wird. Das kann bei 14, 16, 18, 19 oder 21 sein.
Es ist völlig irrelevant was ich davon halte, oder gar was ich von Dir halte.
Ehrlich gesagt ist mir egal was Du machst oder gemacht hast.
Nach Deiner Schilderung hast Du etwas ungesetzliches getan. Das ist genau so wie wenn jetzt ein 18jähriger in Österreich schildert, daß er mit der 13 jährigen Nachbarin gevögelt hat und das vollkommen in Ordnung findet.
So gesehen habe ich keinen Spaß gemacht :confused:


Übrigens, wenn beide gleich alt sind können sie (bei uns) machen was sie wollen.
 
Und dafür sagst du das ich ein Kinderschändler bist? Lächerlich.
Jeder hat seiner Meinung. Das ist mir auch egal was du über mich denkst weil ich, in meiner Meinung, habe nichts was falsch ist getan. Gleich wie wenn ich in mein Land Sex in Doggy Style machst, ist das für geheiratet Leute auch illegal; und noch andere Sex Positionen und Sex Acts sind illegal. Ich weiss nicht was in Österreich illegal ist in diese Kategorie; aber sicher gibt´s irgendetwas das nicht legal ist.
Wirt sollen tun was die Gesetzte sagen, das ist mir klar, aber jeder von uns macht das nicht. Fährst du zuschnell; illegal. Scmeisst du eine Zigarette auf der Strasse; illegal. Verkaufst du etwas das du hast, und zahlst du kein Steuer (auch ein CD oder ein Buch, egal was); illegal. Gehst du im Urlaub, hast du normalers Sex, sagen wir Doggy Style im Hotel mit deiner Frau; es kann sein das ist illegal. Für mich sind die folgende Sachen kein Unterschied als ein 21 Jähriger mit ein 16 Jähriger in Amerika Sex hat. Auch wenn ein 14 Jähriger in Österreich mit einer 13 Jährige Sex hat. Aber okay, in deiner Meinung ist dann der 14 Jährige ein Kindlerschändler auch weil er Sex mit ein 13 Jähriger gehabt hat, nur weil das Gesetzt sagt er darf nicht. Aber wenn die Frau und Bub beide 14 sind ist alles in Ordnung, er ist kein Kindlerschändler. Das kann ich nicht verstehen, es macht kein Sinn. Aber macht nichts; vielleicht einmal in ein paar jahren teilen wir ein Gefägniss Zimmer weil ich ein einblassen bekommen habe (von einem älterer Frau) und du nach Amerika fährst und Doggy Style machst.
Keine Sorgen, ich bringe die Schnappskarten. Wir werden nicht fad sein. :daumen:
 
was war das jetzt? das Geständnis eines Kinderschänders oder wie?
jetzt bin ich etwas ratlos, und warte auf eine Reaktien der Retter der Enterbten, pardon, "ModeratorInnen"

typisch juhu ...

Abe es gibt trotzdem ein Statement von mir ... ich war auch 15 und hab damals mit meinem 21jährigen Freund geschlafen ... obwohl es illegal gewesen wäre ... ABER da war Liebe im Spiel und wir waren danach noch jahrelang zusammen ...

Wenn er 16 gewsen wäre, dann wäre es egal gewesen, weil das Schutzalter für sexuellen Verklehr auch amals schon bei 14 aufhörte ...

ABer ein 18jähriger mit einer 13jährigen ... das ist ganz was anderes ... eine 13jährige darf überhaupt KEINEN Sex haben, egal wie alt der Mann ist ... wenn sie dann 14 ist, ist das schon wieder ganz was anderes ...

Um etwas zu verurteieln oder zu befürworten, dann darf man nciht generalisieren, sondern muss neben der gesetzlichen Lage auch den Fall in concreto beurteilen ...

Wenn eine 15 jäöhrige mit einem 13jährigen ins Bett geht, ist sie in meinen Augen noch lange keine Kinderschänderin, wenn er es auch wollte. Wäre sie aber 18, 25, 37 oder älter, dann schon ... da kann mir keinr mehr erzählen, dass da "Liebe" im Spiel war.

Lg. Kit
 
Wie weit die Dinge denn überhaupt verfolgt werden ist sowieso eine andere Geschichte. Ein Verwandter von mir hat sich mit gut 40 Lenzen in eine 16-Jährige verliebt, mit ihr zwei Jahre zusammengelebt. Das war vor ca. 10 Jahren. Kein Hahn hat danach gekräht.
--
Ein Mädel das ich kenne ist mit Ihrem Freier vor ein paar Monaten im Bauer erwischt worden. Sie war kurz vor Ihrem 18ten, er hat auf Nachfrage der Beamten brav geplaudert "Jaja, Geld bezahlt für Sex". Eigentlich hätte er furchtbare Probleme bekommen müssen und sie halt geringfügige. Ihn haben sie gleich beim Bauer weggeschickt, sie mit dem Hinweis nicht mehr aufzufallen aus der Wachstube losgelassen.

Also wo der Gesetzgeber (berechtigt) happig wird, sind Beziehungen zwischen <14 und deutlich älteren älteren. Ich muß doch glatt wieder zitieren:

§ 207. (1) Wer außer dem Fall des § 206 eine geschlechtliche
Handlung an einer unmündigen Person vornimmt oder von einer
unmündigen Person an sich vornehmen läßt, ist mit Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine unmündige Person zu einer
geschlechtlichen Handlung (Abs. 1) mit einer anderen Person oder, um
sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu
befriedigen, dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an sich
selbst vorzunehmen.
(3) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) zur
Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn
Jahren, hat sie aber den Tod der unmündigen Person zur Folge, mit
Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.
(4) Übersteigt das Alter des Täters das Alter der unmündigen
Person nicht um mehr als vier Jahre und ist keine der Folgen des
Abs. 3 eingetreten, so ist der Täter nach Abs. 1 und 2 nicht zu
bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte das zwölfte
Lebensjahr noch nicht vollendet.

Definitionen: unmündig ist < 14 Jahre, minderjährig ist < 18 Jahre

Also liebe Kit: war alles ganz legal, was Du gemacht hast

Johnny: GottseiDank sind in Österreich ziemlich viele Dinge legal, deren Illegalität ich woanders absurd finde. Bis auf das Verbot vom Jointrauchen und das Aufenthaltsgesetz von 1993 finde ich die meisten Gesetze hier recht vernünftig. Das Aufenthaltsgesetz dürfte ja nachgebessert worden sein, beim Haschrauchen kommt vielleicht irgendwann mal was.

So, jetzt geh ich schlafen :shock:
 
Also liebe Kit: war alles ganz legal, was Du gemacht ha

Das ist schon Jahre her ... lange vor der Änderung des Jugendschutzgesetzes ... außerdem mich hätte ja auch damals keiner strafen können ... nur meinen damaligen Freund ...

Lg. Kit
 
Bei mir ist meine Episode auch eine Weile hier; ist in 1991 passiert. Und heute, mit 34 Jahren, könnte ich mit eine Frau unter 18 nicht schlafen, auch wenn ich in österreich darf, weil ich mich mit sowas nicht wohl fühle.
Mit das Mary Jane rauchen habe ich auch nichts dagegen wenn es legal wird, obwohl ich es selber nicht rauche. Und wenn Marijuana geboten ist frag ich mich warum Alkohol legal ist....aber das ist nur eine Frage das ich habe :D
Wegen das Aufenthaltsgesetz, jeder Bürger in jedes gutgehendes Land sagt die gleiche über ihre Aufenhaltsgesetzte. Z.b in Amerika beschweren die Leute für die Mexikaner die in Amerika arbeiten durften (aber nicht wohnen...aber sie wohnen dort trotzdem). Ich habe nichts gegen diese Leute (ob die Mexikaner die in Amerika arbeiten und wohnen oder Ost-Länder Leute die in österreich wohnen und arbeiten). Die meisten nehmen keine Arbeit von uns (ausser wenn unser Traumarbeit ist bei der Krone oder Bazar liefern), und wenn die leute gute Arbeit bekommen (Z.b eine Büro-Arbeit die wir nicht bekommen haben) hat er/sie es verdient; der/die hat offentsichtlich eine bessere Ausbildung oder Kompetenz als wir. Die einzige das mit das Aufenthalts gesetz dabei sein soll (in Österreich und in Amerika) ist wenn diese leute was illegal tun (Drogenverkaufen oder stehlen oder sowas) dann sollen Sie nie wieder in den Land erlaubt sein. Aber wenn die ganz guter Leute sind sollen sie nicht leiden nur weil wir Glück gehabt haben (in ein gut gehendes Land auskommen) und sie Unglück hätten (in ein armes Land geboren).....
P.S. Das soll ich nicht sagen, aber ich muss, tut mir leid; wenn du mary Jane rauchst, und ich nimm an du tust es weil du willst das es legal ist, dann zahlst du Geld zur Drogenhändler. Auch wenn du von einem Österreicher es kaufst, oder von ein Freund, es kommt hochstwahrscheinlich von einem illegale Ausländer. In diesem Fall darfst du eigentlich nicht über das Aufenthaltsgesetzt reden, weil die die Drogen verkauft sollen nicht hier sein; und die das du nicht hier willst sind vielleicht die die in ein normales Arbeit arbeiten.
Und wenn du kein M.J rauchst dann sei einfach froh das dein leben gut ist, und sei froh für andere leute die weniger Glück im Leben hätten wenn sie auch das leben haben können. Meine Ausländische Gesetzte (ich kann das tun weil ich selbst ein Ausländer bin :)
1. Ein Ausländer darf wo er will leben, in jedes Land darf er auswöheln.
2. Ein Ausländer(ab 10 jahre alt und bis zum 65 jahre alt) muss innerhalb 5 Jahre eine Prufung für die Sprache seines neues Land machen, und mit 70% darf er bleiben.
3. Wenn er verhaftet ist (nicht wegen eine kleinigkeit weil auch wir sind manchmal dumm) und er hat was schlimm ist gemacht ist in sein Pass gestempelt er darf nur in seines eigenes heimat leben.
4. Erst nach 10 jahre darf ich ein Bürger sein neues Staat werden, darf er wählen u.s.w. und die gleiche rechte die wir haben. Und nur ihn, wenn seine Frau oder Kinder sind 2 Jahre später nach österreich gekommen müssen sie die 10 Jahre auch schaffen.
5. Ein Ausländer müss mit eine Burger mindestens 5 jahre verheiratet sein das er nicht nachhause geschickt werden. Aber er darf noch nicht kein Staatsburgerschaft bekommen (immer erst ab 10 jahren).
mehr will ich nicht sagen weil das eigentlich sinnlos ist. Ich habe einfach Zeit und wollte was schreiben.
5.
 
Kit, ich wußte nicht daß zwischenmenschliche Beziehungen auch im Jugendschutzgesetz beachtet werden - dort hab ich nicht nachgeschaut... In meinem Kopf hab ich das Schutzalter von 14Jahren schon seit sehr langer Zeit.

Johnny, ich hab's aufgegeben Hasch zu rauchen, weil ich Nichtraucher bin und nicht inhaliere (Hey, ich kann bei euch President werden :twisted: ), und daher hat's bei mir nicht gewirkt. Und dann schätze ich daß hierzulande sehr viel selbst angebaut wird (Schau' Dir mal auf www.hanf.at die Liste der Shops an die Zubehör verkaufen - alles zur Dekoration und gegen Moskitos), also würde ich eher einen kleinen Kreis an Erwerbsgärnern unterstützen.

Vom Aufenthaltsgesetz war ich persönlich betroffen - meine Frau hatte ein abgelaufenes Visum als ich sie kennengelernt habe. Wir haben geheiratet, sie ist schwanger geworden, und jeder Beamte hat mir erklärt, das sie nach Hause fliegen muß, dort die Aufenthaltsbewilligung beantragen muß, die sie vielleicht auch bekommt (Qutenregelungen!), und dann darf sie wieder herkommen. Verstehst Du, diese Scheißrepublik will, daß ich um viel Geld meine schwangere Frau nach Hause schicke, sie unser Kind bei schlechter medizinischer Versorgung in Asien auf die Welt bekommt, und dann darf sie vielleicht doch irgendwann herkommen.

Die Österreichische Lösung war, daß ich für sie des Sichtvermerk in Bratislava eingereicht hab'. Es hat dann 5 1/2 Monate und 6 Termine bei den Behörden sowie eine Verwaltungsstrafe gebraucht, bis sie den Aufkleber im Paß hatte.

PS. Ansonsten träume ich eigentlich davon, daß Grenzen ganz abgeschafft werden, und Politik auf lokaler Ebene oder Global stattfindet. Weil, was bedeutet eigentlich meine Staatsbürgerschaft? Ich meine, welches Recht habe ich damit, in einem der reichsten Länder zu leben - während es den Leuten im weiten Osten oder Süden schlecht geht.

So, jetzt sind wir endgültig vom Thema abgekommen!
lg
Lümmel
 
So, jetzt sind wir endgültig vom Thema abgekommen!
*L*

Ja, meine Schuld auch.
Ich habe gedacht das du eins von die die keine Aüsländer in dein Heimat wollten. Mein Fehler. Ich entschuldige mich. Vielleicht sollte ich vorher fragen.
Das ist wirklich blöd was mit deiner damals schwangere Frau passiert ist.
President Luemmel wird besser klingen als Bush oder Kerry. Wenn die meine Möglichkeiten sind wird ich für Luemmel wählen. :D
 
Im Zuge der Noivellierung des ehemaligen "Schwulen-Paragraphen" wurde im österreich. Strafrecht mit Beginn 2004 auch die Altersgrenze für heterosexuelle Kontakt angehoben!

Der neue § 207 STGB sieht eine Strafe für sexuelle Kontakte jeglicher Art von volljährigen Personen zu Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, vor. ALSO ACHTUNG!
 
Im Zuge der Noivellierung des ehemaligen "Schwulen-Paragraphen" wurde im österreich. Strafrecht mit Beginn 2004 auch die Altersgrenze für heterosexuelle Kontakt angehoben!

Der neue § 207 STGB sieht eine Strafe für sexuelle Kontakte jeglicher Art von volljährigen Personen zu Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, vor. ALSO ACHTUNG!
Wo hast Du das denn her? Im § 207 steht nirgends was von einer Altersgrenze von 16 Jahren, und der Nachbarparagraph § 208 betrifft nur Eltern, Jugendleiter, etc.

Zumindest im RIS steht nix davon, also immer her mit der Quelle...

lg,
-tilion
 
@kit

WER schliesst eigentlich aus, dass sich ein 13jähriger und eine 18- 25- oder 37jährige LIEBEN?????
vielleicht die, allwissende Kit_de_Luca, die uns allen jetzt gleich erklären wird was LIEBE ist.....?

herzliche grüsse
lynk
 
WER schliesst eigentlich aus, dass sich ein 13jähriger und eine 18- 25- oder 37jährige LIEBEN?????
vielleicht die, ach so allwissende Kit_de_Luca, die uns allen jetzt gleich erklären wird was LIEBE ist.....?

Es schließt ja nicht aus, dass sie sich lieben! Fakt ist, dass es verboten ist! Wenn ich mich in meinen Onkel verliebe darf ich auch noch lange nicht mit ihm ins Bett gehen. Und wenn sie sich wirklich lieben, dann kann der ältere der beiden mit dem Vollzug des Geschlechtsverkehrs ja warten bis der jüngere 14 ist.
Darüber hianus halte ich es für krank wenn eine 25 oder 37jährige Person in eine 13 jährige Person "verliebt". Das ist in meinen augen Pädophilie.

Lg. Kit

BTW: @lynk Wenn du mich deppad ansteigst, dann wer ich ungemütlich.
 
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