Wie weit die Dinge denn überhaupt verfolgt werden ist sowieso eine andere Geschichte. Ein Verwandter von mir hat sich mit gut 40 Lenzen in eine 16-Jährige verliebt, mit ihr zwei Jahre zusammengelebt. Das war vor ca. 10 Jahren. Kein Hahn hat danach gekräht.
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Ein Mädel das ich kenne ist mit Ihrem Freier vor ein paar Monaten im Bauer erwischt worden. Sie war kurz vor Ihrem 18ten, er hat auf Nachfrage der Beamten brav geplaudert "Jaja, Geld bezahlt für Sex". Eigentlich hätte er furchtbare Probleme bekommen müssen und sie halt geringfügige. Ihn haben sie gleich beim Bauer weggeschickt, sie mit dem Hinweis nicht mehr aufzufallen aus der Wachstube losgelassen.
Also wo der Gesetzgeber (berechtigt) happig wird, sind Beziehungen zwischen <14 und deutlich älteren älteren. Ich muß doch glatt wieder zitieren:
§ 207. (1) Wer außer dem Fall des § 206 eine geschlechtliche
Handlung an einer unmündigen Person vornimmt oder von einer
unmündigen Person an sich vornehmen läßt, ist mit Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine unmündige Person zu einer
geschlechtlichen Handlung (Abs. 1) mit einer anderen Person oder, um
sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu
befriedigen, dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an sich
selbst vorzunehmen.
(3) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) zur
Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn
Jahren, hat sie aber den Tod der unmündigen Person zur Folge, mit
Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.
(4) Übersteigt das Alter des Täters das Alter der unmündigen
Person nicht um mehr als vier Jahre und ist keine der Folgen des
Abs. 3 eingetreten, so ist der Täter nach Abs. 1 und 2 nicht zu
bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte das zwölfte
Lebensjahr noch nicht vollendet.
Definitionen: unmündig ist < 14 Jahre, minderjährig ist < 18 Jahre
Also liebe Kit: war alles ganz legal, was Du gemacht hast
Johnny: GottseiDank sind in Österreich ziemlich viele Dinge legal, deren Illegalität ich woanders absurd finde. Bis auf das Verbot vom Jointrauchen und das Aufenthaltsgesetz von 1993 finde ich die meisten Gesetze hier recht vernünftig. Das Aufenthaltsgesetz dürfte ja nachgebessert worden sein, beim Haschrauchen kommt vielleicht irgendwann mal was.
So, jetzt geh ich schlafen