Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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Jetzt wird uns auch noch der Escortservice weg genommen, kein Wunder das die Vergewaltigungen steigen. Naja die werden schon sehen was sie davon haben ES WIRD ILLEGAL WERDEN :)
 
Ja, aber wenn sie den Hofrat oder seine Trabanten zitiert mit der Aussage, Hausbesuche seien verboten, meint der ja net den einfachen Besuch bei wem anderen zuhause, sondern die Ausübung der Prostitution (verkürzt: Sex gegen Geld) in den Räumen des Freiers. Und da wollt ich eben abklopfen, ob er meint, dass letztere wegen der Covid-Regeln verboten ist oder (nur) wegen der fehlenden Karte. Das hat jetzt nichts mit der Escort-Diskussion zu tun.
 
Die Frage ist, ob er gemeint hat "verboten wegen der Covid-Bestimmungen" oder "verboten mangels grüner Karte". Hast einen Hinweis?

Vermutlich beides. Das eine bedingt das andere.

Zuerst einmal brauchst eine gültige Grüne Karte. Ohne der geht gar nichts.

Ob die Stempel wegen Corona nicht mehr ausgestellt oder weil wir von Grünen Marsmännchen attackiert werden, ist der ermittelnden Polizei ziemlich egal, denke ich...Verbot ist Verbot..
 
Vermutlich beides. Das eine bedingt das andere.

Zuerst einmal brauchst eine gültige Grüne Karte. Ohne der geht gar nichts.

Ob die Stempel wegen Corona nicht mehr ausgestellt oder weil wir von Grünen Marsmännchen attackiert werden, ist der ermittelnden Polizei ziemlich egal, denke ich...Verbot ist Verbot..

Das wäre nur gerecht gegenüber der anderen SW die so wie Du noch nicht tätig sein darfst.
 
Vermutlich beides. Das eine bedingt das andere.

Zuerst einmal brauchst eine gültige Grüne Karte. Ohne der geht gar nichts.
:kopfklatsch:
Warum die Karte abgelaufen ist, war nicht meine Frage.
Also nochmals genauer:
Glaubst Du, Dein Gesprächspartner hat gemeint, Prost-Hausbesuche seien infolge der Betretungsverbote, der Maskenpflicht und/oder der Abstandsgebote verboten oder (nur) wegen der fehlenden gültigen Karte (also auf der Basis des WPG)?
 
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Sind halt nicht darauf vorbereitet, kartenlose Nicht-Prostitutions-Begleitservice-Leistungen zu vermitteln. ;)
 
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:kopfklatsch:
Warum die Karte abgelaufen ist, war nicht meine Frage. Also nochmals genauer:
Glaubst Du, Dein Gesprächspartner hat gemeint, Prost-Hausbesuche seien infolge der Betretungsverbote, der Maskenpflicht und/oder der Abstandsgebote verboten oder (nur) wegen der fehlenden gültigen Karte (also auf der Basis des WPG)?

Woher soll Sandra das so genau wissen?
Ist sie Verwaltungsjuristin?

Und ist es nicht egal im Grunde?

Im Falle des Falles wird ein Richter sicher dem Polizeijuristen zustimmen und nicht Deiner Argumentationslinie, warum es eigentlich doch erlaubt war.
 
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@Mitglied #317464
Jetzt erkläre mir mal dein Like, im anderen Thread. Wo ein A....loch die SA beschimpft.
Sorry aber ganz Dicht bist du nicht


Braucht e keiner die Laufhäuser! Spart euch das Geld und gebt es nicht den Nutten!! Ich habe kein Mitleid mit denen....

Das Likst du , und hier machst dich wichtig
 
Woher soll Sandra das so genau wissen?
Ist sie Verwaltungsjuristin?
Nein, aber sie übermittelt eine relativ kategorische Aussage eines Vertreters der Exekutive, die - je nach Inhalt - ein achselzuckendes "eh kloa" oder ein baß erstauntes "ahso, wie denn das?" auslöst.
Aber wenn sie keinen Hinweis hat, hat sie halt keinen. *abpudel*
 
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