Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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.....und vor allem inserieren ja jetzt fast alle Mädchen explizit mit Hausbesuchen. Wenn die nun eben doch verboten wären, dann dürfte sie Booksusi ja auch nich schalten. Also denk ich mir auch das Hausbesuche nie explizit verboten wurden😉

Haben diese Mädchen überhaupt alle eine Konzession dazu? .... Sonst wäre das alles illegal!!!

Das wäre jetzt so das sich Mädchen ja gar nicht mehr in behördlich bewilligte Bordelle einmieten müssten und die Genehmigung von behördlich bewilligten Bordellen sowie den Mindestabstand zu Schul- und Kindereinrichtungen sowie zu religiösen Einrichtungen in Frage stellt!!!
 
Wozu muss man in einem Bordell eingemietet sein.
Traust uns nicht zu, dass wir das selber schaffen, uns zu vermarkten ? ;)
Die Damen vom Strassenstrich arbeiten auch ohne Bordell...
Konzession braucht nur ein Bordell, sicher keine Independents...wir brauchen nur einen Deckel..
Die Abstandsregel gibt es schon Jahre nicht mehr mit den 250m.
 
Lieber Silberrücken!
Lieber Analysator!
Lieber Archie_deckt!

Ihr argumentiert zwar gut aber was ist so schwer einen Verordnungstext zu verstehen?

Wenn ein Betretungsverbot für die Inanspruchnahme von Sexualdienstleitungen zur Ausübung der Prostitution ausgesprochen wurde müssen auch alle Hompages von behördlich bewilligten Bordellen ruhend gestellt werden und dürfen nicht mit SexworkerInnen inserieren.


Solche Regelung bzw. Unterscheidung zwischen Bundesländer ob jetzt ein Hausbesuch möglich ist, ist doch in keiner Art und Weise sinnvoll wenn alle Bundesländer die rote Covid-19-Ampel haben. Der Virus macht nicht bei einer Bundeslandgrenze halt!!!

Abgesehen davon muss nicht einmal der Krisenstab des Landes OÖ. den Hausbesuch von Prostituierten untersagen weil dies explizit schon in der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV) geregelt ist das Hausbesuche auch nicht zur Prostitution möglich sind weil diese auch als Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution gelten!!!
Hier bedarf es nicht einmal der Begründung zwecks Einhaltung des Mindestabstandes.

Hier gibt es auch kein Schlupfloch. Die COVID-19-SchuMaV ist klar und eindeutig.

Zusätzlich darf ja auch das behördlich bewilligte Bordell nicht betreten werden. Das gilt auch für die Homepage des Bordells weil diese auch zum Zweck der Inanspruchnahme einer Sexualdienstleistung zählt.

Liebe Grüße
Peter
 
Wozu muss man in einem Bordell eingemietet sein.
Traust uns nicht zu, dass wir das selber schaffen, uns zu vermarkten ? ;)
Die Damen vom Strassenstrich arbeiten auch ohne Bordell...
Konzession braucht nur ein Bordell, sicher keine Independents...wir brauchen nur einen Deckel..
Die Abstandsregel gibt es schon Jahre nicht mehr mit den 250m.


Liebe Norawhite!

In Oberösterreich ist eine Anbahnung einer Sexualdienstleistung nur innerhalb eines behördlich bewilligten Bordells möglich. Die Anbahnung beinhaltet auch das Werben und Inserieren. Prostitution in der Wohnung oder Hotelzimmer der Prostituierten ist verboten!!!
Das behördlich bewilligte Bordell will ja verständlicherweise auch ein Geschäft machen!!!


Liebe Grüße
Peter
 
Wenn es so eindeutig ist, dass Escort verboten ist, warum werden dann Seiten wie Booksusi, Kontaktbazar, etc nicht behördlich dazu aufgefordert explizite Werbung zu entfernen?

selbst wenn escort - in welcher form auch immer - aktuell verboten sein sollte, befinden wir uns hier im bereich des verwaltungsrechts und nicht des strafrechts.
ist ja keine werbung für auftragsmorde oder einbrüche auf bestellung :)
dh die behörde hätte keinerlei rechtliche handhabe zur entfernung von werbung aufzufordern (oje: jetzt kommt sicher gleich wieder ein posting vom hr peter aus oö mit der bordell-lizenzpflicht für werbetreibende ..)
 
Lieber Silberrücken!
Lieber Analysator!
Lieber Archie_deckt!

Ihr argumentiert zwar gut aber was ist so schwer einen Verordnungstext zu verstehen?

ja, eh!
welches verständnisproblem hast du beim lesen dieser paar zeilen?

§12.
(1) Das Betretenvon Freizeiteinrichtungen, ausgenommen im privaten Wohnbereich, zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen dieser Einrichtungen ist untersagt.
(2) Als Freizeiteinrichtungen gelten Betriebe und Einrichtungen, die der Unterhaltung, der Belustigung oder der Erholung dienen, wie insbesondere
... 6. Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution,
 
Liebe Norawhite!

In Oberösterreich ist eine Anbahnung einer Sexualdienstleistung nur innerhalb eines behördlich bewilligten Bordells möglich. Die Anbahnung beinhaltet auch das Werben und Inserieren. Prostitution in der Wohnung oder Hotelzimmer der Prostituierten ist verboten!!!
Das behördlich bewilligte Bordell will ja verständlicherweise auch ein Geschäft machen!!!


Liebe Grüße
Peter

einfacher vorschlag für den hr @Mitglied #152737
nachdem du weltweit sichtlich der einzige mensch bist, der an diese rechtsauslegung glaubt und alle anderen irren, möchte ich dir zu deinem recht verhelfen, damit endlich deine seelenruhe gewährleistet ist und du nicht im minutentakt aluhutmässig das hier posten musst!

anbei der link zur oö-landesregierung - bringe dort (ist kostenfrei) dein anliegen ein - du hast ein recht auf bürgerauskunft!


wenn es aber nicht einmal die zuständige und verantwortliche landeslegislative so sehen sollte, was dann?
 
einfacher vorschlag für den hr @Mitglied #152737
wenn es aber nicht einmal die zuständige und verantwortliche landeslegislative so sehen sollte, was dann?
Die Damen und Herren dort werden sicher dankbar sein, wenn Peter ihnen die Welt erklärt.
Und ihre Gesetze und Verordnungen natürlich auch.
Einer muss es machen.
 
Die Inserate in BookSusi sind fùr alle, die im Oktober inseriert haben, im November gratis. Auch im 1. Lockdown war es 2Monate so.

Liebe Diavola1140!

Was hilft das einer SexworkerInnen wenn man gratis bei BookSusi und anderen Homepages gratis inserieren kann wenn das per Gesetzt durch etwa dem OÖ, SDLG 2012 i.d.g.F verboten ist weil wirklich sehr viele SexworkerInnen nicht die Konzession eines behördlich bewilligten Bordells haben?
Ich bezweifle auch dass BookSusi solch eine Konzession hat.

Die Anbahnungen von Sexualdienstleistungen kann nur über ein behördlich bewilligtes Bordell erfolgen und hier besteht nach der aktuellen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ein Betretungsverbot für die Inanspruchnahme von Sexualdienstleistungen!!!

Zumindest in Oberösterreich ist das eindeutig geregelt. Leider gibt es aber für ganz Österreich kein einheitliches Sexualdienstleistungsgesetz!!!

Liebe Grüße
Peter
 
ja, eh!
welches verständnisproblem hast du beim lesen dieser paar zeilen?

§12.
(1) Das Betretenvon Freizeiteinrichtungen, ausgenommen im privaten Wohnbereich, zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen dieser Einrichtungen ist untersagt.
(2) Als Freizeiteinrichtungen gelten Betriebe und Einrichtungen, die der Unterhaltung, der Belustigung oder der Erholung dienen, wie insbesondere
... 6. Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution,

Lieber Analysator!

... und was ist Deiner Meinung nach der private Wohnbereich (Haus, Wohnung, etc.)?

... meines Erachtens auch eine Einrichtung zur Ausübung der Prostitution .... und diese ist per aktueller COVID-19-SchuMaV untersagt!!!

Liebe Grüße
Peter
 
Lieber Analysator!

... und was ist Deiner Meinung nach der private Wohnbereich (Haus, Wohnung, etc.)?

... meines Erachtens auch eine Einrichtung zur Ausübung der Prostitution .... und diese ist per aktueller COVID-19-SchuMaV untersagt!!!

Liebe Grüße
Peter
Also darf man auch selber nicht mehr die Wohnung betreten? Müssen jetzt alle raus weil die eigene Wohnung ein potentieller Ort zur Prostitution ist? Wohin dann mit der Bevölkerung? Ins Hotel darf man auch nicht, im Freien nur tagsüber und "there ist no Planet B" ....🤔🙄

Magst dich nicht lieber mit der US Wahl beschäftigen? Denke Trump könnte dich als Anwalt gut brauchen.
 
Also darf man auch selber nicht mehr die Wohnung betreten? Müssen jetzt alle raus weil die eigene Wohnung ein potentieller Ort zur Prostitution ist? Wohin dann mit der Bevölkerung? Ins Hotel darf man auch nicht, im Freien nur tagsüber und "there ist no Planet B" ....🤔🙄

Magst dich nicht lieber mit der US Wahl beschäftigen? Denke Trump könnte dich als Anwalt gut brauchen.

Die US Wahl ist durchaus sehr interessant ... aber über dem Teich und nicht in unserer Nähe.

Die Wohnung darfst Du natürlich benützen bzw. betreten aber derzeit ist die Inanspruchnahme von Sexualdienstleistungen generell untersagt!!!
 
...Die Wohnung darfst Du natürlich benützen bzw. betreten aber derzeit ist die Inanspruchnahme von Sexualdienstleistungen generell untersagt!!!
Cybersex auch? Erotische Telefonate auch?

.... also, wer ein Betretungsvebot mit einem Werbeverbot verbindet.... ;) Wenn eine Anbieterin explizit angibt, nicht besuchbar zu sein... ?!
Und ich bin nach wie vor der Ansicht, dass Haus/Wohnungsbesuche im eigenen Wohnbereich nicht untersagt sind - und sollte ich online ein Treffen vereinbaren, verlasse ich nicht einmal meinen Wohnbereich.....
Nur leider habe ich keine Wohnung in Wien oder Nähe Wien.... :-(
 
Gehen wir davon aus, dass HB verboten sind, wenn man den Brief den @Mitglied #486609 erhielt, berücksichtigt und davon ausgeht, dass die Sicherheitsmassnahmen in der VO HB unmöglich machen -

Werbung von Hausbesuchen, genauer gesagt Inserate von Frauen, die sofort für einen Hausbesuch verfügbar sind, ist erlaubt. Warum?

Wenn man jetzt den persönlichen Kontakt via Whatsapp zwischen Freiern und SA, die sich bereits kennen, weglässt, dann fände ich die Frage jetzt auch nicht dumm, warum HB inseriert werden dürfen, wenn es ja verboten ist.

Würde man alle Seiten, die das in Österreich anbieten (wievie können das sein? Um die 30?) plus alle Seiten von Escort-Agenturen "abdreht", dann würde die Möglichkeit des Zustandekommens von HB schon drastisch reduziert werden.

Warum darf ich ein Bordell nicht betreten (und die Türen sind auch sicher geschlossen bzw. man wird sofort "hinausgebeten") aber mir ein Escort problemlos online bestellen, obwohl es auch verboten ist?

Liebe Sexarbeiterin!

Das Inserieren und Werben von Sexualdienstleistungen kann auf legalen Wege in Oberösterreich eine Sexworkerin nicht. Das ist nur einem behördlich bewilligten Bordells in Oberösterreich gestattet. Eine Anbahnung einer Sexualdienstleistung entspricht dem werben und inserieren von Sexualdienstleistungen.

Derzeit ist jedoch das Betreten von behördlich bewilligten Bordellen zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Prostitution nach COVID-19-SchuMaV untersagt.

Das Betretungsverbot umfasst auch sämtliche Homepages welche zum Zwecke einer Inanspruchnahme einer Sexualdienstleistung führen!!!

Liebe Grüße
Peter
 
Wie üblich machen bei diesem Thema diverse Hobbyjuristen und selbsternannte Experten viel Wind über Themen von denen diese Personen nichts verstehen. Es ist mehr als lächerlich was da abgeht.
 
Die Inserate in BookSusi sind fùr alle, die im Oktober inseriert haben, im November gratis. Auch im 1. Lockdown war es 2Monate so.
Es gab und gibt ja immer auch Inserate auch für diejenigen Geschäfte, Hotels etc., die im Augenblick des Erscheinens geschlossen haben (müssen), Corona-Lockdown hin oder her. Dass hat auch etwas mit Werbepsychologie zu tun.
 
Lieber Analysator!
... und was ist Deiner Meinung nach der private Wohnbereich (Haus, Wohnung, etc.)?
... meines Erachtens auch eine Einrichtung zur Ausübung der Prostitution .... und diese ist per aktueller COVID-19-SchuMaV untersagt!!!

schön langsam vermute ich, dass der account des hr @Mitglied #152737 ein joke/fake-account ist, weil dermassen lese- und verständnisunfähig kann jemand, der vorgibt zumindest eine österreichische grundschule besucht zu haben, gar nicht sein!

zu deiner hilfe, vergrößere ich dir nochmals den einschränkenden nebensatz und zusätzlich ein link zum duden, falls du das wort ‚ausgenommen‘ nicht kennen solltest!

§12.
(1) Das Betretenvon Freizeiteinrichtungen, ausgenommen im privaten Wohnbereich, zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen dieser Einrichtungen ist untersagt.

 
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Für weitere Antworten geschlossen.
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