Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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Jeder darf jeden besuchen - auch Sex mit der Freundin/dem Freund ist erlaubt, aber Prostitution ist dabei verboten.

So sehe ich das auch fast. Mehr als zwei Haushalte gleichzeitig dürfen sich leider derzeit auch nicht treffen. Also ein Dreier mit deiner Affäre und deinem Freund ist auch nicht möglich!!!
Somit sind Wohnungseigentümerversammlungen derzeit auch nicht möglich!!!

Für Prostitution darf eben derzeit kein Geld fließen!!!

Sexarbeit Corona; Bordellschließung; COVID 19 | Sophie

Liebe Grüße
Peter
 
schön langsam vermute ich, dass der account des hr @Mitglied #152737 ein joke/fake-account ist, weil dermassen lese- und verständnisunfähig kann jemand, der vorgibt zumindest eine österreichische grundschule besucht zu haben, gar nicht sein!

zu deiner hilfe, vergrößere ich dir nochmals den einschränkenden nebensatz und zusätzlich ein link zum duden, falls du das wort ‚ausgenommen‘ nicht kennen solltest!

§12.
(1) Das Betretenvon Freizeiteinrichtungen, ausgenommen im privaten Wohnbereich, zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen dieser Einrichtungen ist untersagt.



Lieber Analysator!

Wir Beide reden bzw. diskutieren nebeneinander vorbei.

Zur Erklärung: Was bedarf es eigentlich um einen Hausbesuch im privaten Wohnbereich eine Sexualdienstleistung genießen zu dürfen? Du benötigst ein behördlich bewilligtes Bordell in welchen jedoch derzeit der Zweck der Inanspruchnahme von Sexualdienstleistungen untersagt wurde!!!

So gesehen führt der einschränkende Nebensatz ins leere!!!

Die Logik sagt ja auch: Wenn das; dann das andere auch bzw. wenn das nicht dann das andere auch nicht!!!


Liebe Grüße
Peter
 
Wenn du es gelb einfärbst wird es auch nicht richtiger ...in Wien braucht man keine Konzession um Hausbesuche zu fahren nur einen Deckel
Bitte grenze es auf die Bundesländer ein wo selbstbestimmte Prostitution nicht erlaubt ist z.b. Salzburg
Weil es eben für Wien,Nö,....nicht zutrifft
 
Lieber Analysator!

... und was ist Deiner Meinung nach der private Wohnbereich (Haus, Wohnung, etc.)?

... meines Erachtens auch eine Einrichtung zur Ausübung der Prostitution .... und diese ist per aktueller COVID-19-SchuMaV untersagt!!!


Liebe Grüße
Peter

schön langsam vermute ich, dass der account des hr @Mitglied #152737 ein joke/fake-account ist, weil dermassen lese- und verständnisunfähig kann jemand, der vorgibt zumindest eine österreichische schule besucht zu haben, gar nicht sein!

zu deiner hilfe, vergrößere ich dir nochmals den einschränkenden nebensatz und zusätzlich ein link zum duden, falls du das wort ‚ausgenommen‘ nicht kennen solltest!

§12.
(1) Das Betretenvon Freizeiteinrichtungen, ausgenommen im privaten Wohnbereich, zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen dieser Einrichtungen ist untersagt.



Liebe Sexarbeiterin!

Das Inserieren und Werben von Sexualdienstleistungen kann auf legalen Wege in Oberösterreich eine Sexworkerin nicht. Das ist nur einem behördlich bewilligten Bordells in Oberösterreich gestattet. Eine Anbahnung einer Sexualdienstleistung entspricht dem werben und inserieren von Sexualdienstleistungen.

hast du schon deine anfrage an die nö-landesregierung gemacht! ist kostenlos und zuverlässig!
aber wie wirst du das verkraften, wenn sich herausstellt, dass du jetzt jahrelang einem tragischem irrtum erlegen bist?
 
Wie üblich machen bei diesem Thema diverse Hobbyjuristen und selbsternannte Experten viel Wind über Themen von denen diese Personen nichts verstehen. Es ist mehr als lächerlich was da abgeht.

Lächerlich bist Du, der in ein Forum geht, in dem Laien ernsthaft über juristische Belange diskutieren und die Beitragssteilnehmer diskreditiert.

Da ist mir sogar Peter lieber, auch wenn er sich anscheinend in irgendwas verrannt hat, aber wenigstens ist er ernsthaft bemüht.

Wenn Du eh so gescheit bist, dann erklär uns doch bitte, warum Hausbesuche aufgrund der jetztigen VO erlaubt bzw. nicht erlaubt sind. Das ist dann sicher richtig und rechtlich bindend und im Zweifel darf man sich dann auf Dich berufen, gell?
 
LächerlichWenn Du eh so gescheit bist, dann erklär uns doch bitte, warum Hausbesuche aufgrund der jetztigen VO erlaubt bzw. nicht erlaubt sind. Das ist dann sicher richtig und rechtlich bindend und im Zweifel darf man sich dann auf Dich berufen, gell?

Weil mir generell mittlerweile scheissegal ist was erlaubt ist oder nicht, aufs erwischt werden kommt es ab...
 
Weil mir generell mittlerweile scheissegal ist was erlaubt ist oder nicht, aufs erwischt werden kommt es ab...

Das ist besser als das, was Du oben geschrieben hast.
Das ist Deine Meinung und sie ist auch mehr oder weniger nachvollziehbar.
Ich kann verstehen, dass es Dich langweilt, aber wie gesagt, andere finden es eben spannend und Du musst diese Diskusson hier ja nicht aufsuchen, wenn Dich das Thema nervt.

Das ist wie "Mord im Orient Express", den ich vor einiger Zeit im Kino gesehen habe.
Manche schlafen gelangweilt ein, während andere begeistert mitfiebern..
 
Aber eigentlich ist es wurscht, wer was schreibt, denn Kontakte sind zu reduzieren.
Jeder sollte es ja selber wissen. Oberõsterreich scheint jedenfalls ein eigener Planet zu sein,🤣
 
Gehen wir davon aus, dass HB verboten sind, wenn man den Brief den @Mitglied #486609 erhielt, berücksichtigt und davon ausgeht, dass die Sicherheitsmassnahmen in der VO HB unmöglich machen -

Werbung von Hausbesuchen, genauer gesagt Inserate von Frauen, die sofort für einen Hausbesuch verfügbar sind, ist erlaubt. Warum?

Wenn man jetzt den persönlichen Kontakt via Whatsapp zwischen Freiern und SA, die sich bereits kennen, weglässt, dann fände ich die Frage jetzt auch nicht dumm, warum HB inseriert werden dürfen, wenn es ja verboten ist.

Würde man alle Seiten, die das in Österreich anbieten (wievie können das sein? Um die 30?) plus alle Seiten von Escort-Agenturen "abdreht", dann würde die Möglichkeit des Zustandekommens von HB schon drastisch reduziert werden.

Warum darf ich ein Bordell nicht betreten (und die Türen sind auch sicher geschlossen bzw. man wird sofort "hinausgebeten") aber mir ein Escort problemlos online bestellen, obwohl es auch verboten ist?
Ich darf ja auch ein Wirtshaus nicht betreten aber mir ein Gansl-Menü zustellen lassen.Anhang anzeigen 8083186

Außerdem mache ich mir diesbezüglich keine Sorgen,Anruf bei einer der Favoritinnen genügt
und kurz darauf steht sie vor meiner Türe - wer soll so etwas kontrollieren.Anhang anzeigen 8083195
 
Da hætten sie viel zu tun, alle zu kontrollieren. Leider bei uns registrierten SW machen sie das gerne. Da wissen sie ja, bei wem die Strafe zu holen ist. Egal, ich mach nix, habe etliche Anfragen aus Hotel Orient, aber mach ich nicht.
 
Gansl to go, sozusagen. Stimmt aber voll!!
Das Gansl to go gibt es echt, die Gänsebauern hatten schon vor der Lockdown-Schnapsidee die Tiere geschlachtet, einige Wirte haben sich solidarisch erklärt (ja das gibt es auch noch!!!) und haben ihnen die Tiere trotzdem abgekauft und bieten jetzt Ganslmenüs zum abholen an.
 
Da hætten sie viel zu tun, alle zu kontrollieren. Leider bei uns registrierten SW machen sie das gerne. Da wissen sie ja, bei wem die Strafe zu holen ist. Egal, ich mach nix, habe etliche Anfragen aus Hotel Orient, aber mach ich nicht.
Blöde Frage, wie wird das kontrolliert ( ausgenommen ihr werdet denunziert)?
 
Viel Phantasie scheinst net zu haben.
Aha!!!!!
Ich gehe davon aus dass kein Mädchen am Telefon einen Escort ausmacht beim Anruf einer unbekannten Nummer, ich denke die heben nicht einmal ab. Bei Nummern von Stammgästen denen sie vertrauen
ist das natürlich anders und auch kein Problem.
Und jetzt sag mir bitte wie das kontrolliert werden soll wenn du so viel Phantasie hast?

Vielleicht mit der Rot-Kreuz -APP oder was??:rofl:
 
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