Darüber darf man natürlich diskutieren, und ich fürchte, man wird zu keiner fundierten Antwort kommen. Die Frage muss man aber prinzipiell an die Legisten des Gesundheitsministeriums stellen. Entweder wollten sie Hausbesuche bewusst erlauben (dann wäre Deine Frage absolut berechtigt) oder sie wollten Prostitution zu Zeiten der beiden Lockdowns eigentlich eh generell verbieten, haben es aber nicht geschafft, das in einem Verordnungstext so zu formulieren.
Straßenstrich ist durch die Ausgangsbeschränkungen ohnehin de facto verboten, das war auch im Frühjahr so (auch wenn die Beschränkungen damals gesetzwidrig waren, wie der VfGH später festgestellt hat).