Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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Wie immer im Leben gibt es halt Ehrliche, Heilige und Scheinheilige.....

Zweitere vermute ich in einem Erotikforum nicht vorzufinden.

Ich zähle mich zur ersten Gruppe und entschuldige mich bei all jenen die meine ironischen Bemerkungen irritieren (Rastafari sind eh sicher nette Leute.... und eine meiner Lieblings-SW genießt aktuell ihren Heimaturlaub in Rumänien)

Bleibt noch die letzte Gruppe..... (und auch wenn sie meinen zu jung, zu talentiert und zu schön zu sein, erwischt sie die Realität doch irgendwann - spätestens nach der OGH Urteilsbestätigung.... und / oder wenn ein Ibiza-Video auftaucht)
Sorry für die anhaltende Ironie (oder doch schon Sarkasmus) und den off-topic.....
Ich gehe mich am Wochenende testen, trage weiterhin meine MNS und regeneriere bis zum 7.1.2021

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue (bessere) Jahr 2021 !
 
Stattdessen verdienen sich aktuell rumänische Abzockerinnen in ihren wöchentlich wechselnden Absteigen eine goldene Nase mit Service, das nicht einmal als unterdurchschnittlich eingestuft werden kann.

Da hast Du sicher recht.
Aber meistens nur bei jungen Schnellspritzern aller Nationen, welche mit 10 Minuten reinstecken das Auslangen finden und dabei vielleicht nicht einmal die Hose und die Socken ausziehen.
Ein älterer Genießer wird um solche Mädels einen weiten Bogen machen.
 
Hut ab vor Deiner Ehrlichkeit!
Und Kopf und Köpfchen hoch! ;)
... ich vermute, die ist bereits mit Betrugsabsicht gekommen.
 
Nicht, gar nicht, um Sophie zu kritisieren, sondern nur, um Verwirrung zu vermeiden:
Die VO endet jetzt einmal am 23.12.
Aber in der Sache stimmt die Aussage wohl: Es ist mit einer Verlängerung mindestens bis 7.1. zu rechnen.
 
Auch Hausbesuche sind verboten... Das hat mir heute die nette Lady von der bezirkshauptmannschaft bestätigt... Untersuchungen finden voraussichtlich wieder Anfang jänner statt
 
Bei uns in Oberösterreich das gleiche ! Und Hausbesuche verboten . So die Auskunft von der Bezirkshauptmannschaft.
 
Auch Hausbesuche sind verboten... Das hat mir heute die nette Lady von der bezirkshauptmannschaft bestätigt...
... und wie begründet das die nette Lady von der Bezirkshauptmannschaft? Am End eine Form "steirischen / oberösterreichischen Landrechts" in der Art von "Frog ned, des is so, weu i des so sogn tua!"
 
Auch Hausbesuche sind verboten... Das hat mir heute die nette Lady von der bezirkshauptmannschaft bestätigt... Untersuchungen finden voraussichtlich wieder Anfang jänner statt
Bei uns in Oberösterreich das gleiche ! Und Hausbesuche verboten . So die Auskunft von der Bezirkshauptmannschaft.
Bei solchen Aussagen wäre es angebracht nachzufragen, auf welche Rechtsnorm sich die Aussage bezieht (und zwar auf den konkreten Paragraphen, nicht einfach "auf die Verordnung des Bundesministers") und idealerweise, wie diese lautet.

Seit dem Frühjahr ist bekannt, dass Behörden und Polizei sich gelegentlich auf das berufen, was in PKs der Regierung verkündet wurde. Das ist aber nicht immer deckungsgleich mit dem, was in Gesetzen oder Verordnungen steht, weshalb zahlreiche Strafbescheide mittlerweile für rechtswidrig erklärt wurden. Als Betroffene/r eines (scheinbaren oder tatsächlichen) Verbots ist es daher legitim, kritisch nachzufragen.
 
Egal, wen man fragt, man bekommt keine qualifizierte Antwort, weil sie sich nicht einig sind. Nicht mal innerhalb eines Bundeslandes. Deswegen finde ich, dass man es lassen sollte, ausser man traut sich zu, etwaige Strafen mit einem Rechtsmittel kompetent bekämpfen zu können. Ich selbst fürchte mich nicht und traue mir den Einspruch oder die Berufung durchaus zu aber ich mag es mir nicht antun. Explizit verboten ist es mMn nicht und war es nie.
 
Egal, wen man fragt, man bekommt keine qualifizierte Antwort, weil sie sich nicht einig sind. Nicht mal innerhalb eines Bundeslandes. Deswegen finde ich, dass man es lassen sollte, ausser man traut sich zu, etwaige Strafen mit einem Rechtsmittel kompetent bekämpfen zu können. Ich selbst fürchte mich nicht und traue mir den Einspruch oder die Berufung durchaus zu aber ich mag es mir nicht antun. Explizit verboten ist es mMn nicht und war es nie.

Ich glaube den meisten, "die es doch tun"
geht es nicht um das Bekämpfen einer Strafe, sondern eher ums Nicht-erwischt-werden
:mrgreen:
 
ÜBERRASCHUNG:
Mir liegt aus vertrauenswürdiger Quelle ein offizielles Schreiben der Landespolizeidirektion Wien
seitens Hofrat Mag. Langer vor:

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Meldestelle für Prostitutionsangelegenheiten informiert:
Der Betrieb in Prostitutionslokalen ist bis 23.12.2020 verboten. Eine Verlängerung des Verbotes ist möglich.

Erlaubt bleibt das Betreten von Prostitutionslokalen durch Lokalbetreiber oder sonstige Servicepersonen wie z.B. Reinigungskräfte oder Handwerker. Ebenso dürfen sich Sexarbeiterinnen in den Lokalen zum Wohnen aufhalten. Hier sollte aber durch Kontrollen oder sonstige Maßnahmen sichergestellt sein, dass keine Anbahnungshandlungen oder Vollzugshandlungen der Prostitution stattfinden.

Escortservice ist nach einer aktuellen Entscheidung des Gesundheitsministeriums in der Wohnung des Kunden erlaubt.
Die Einhaltung von geeigneten Schutzmaßnahmen ist notwendig.

Straßenprostitution ist erlaubt. Jedoch gilt derzeit eine Ausgangssperre für Kunden, die zur Zeit des erlaubten Straßenstrichs gilt.

Landespolizeidirektion Wien
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung
Meldestelle für Prostitutionsangelegenheiten

Mag. Wolfgang Langer, Hofrat
 
ÜBERRASCHUNG:
Mir liegt aus vertrauenswürdiger Quelle ein offizielles Schreiben der Landespolizeidirektion Wien
seitens Hofrat Mag. Langer vor:

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Meldestelle für Prostitutionsangelegenheiten informiert:
Der Betrieb in Prostitutionslokalen ist bis 23.12.2020 verboten. Eine Verlängerung des Verbotes ist möglich.

Erlaubt bleibt das Betreten von Prostitutionslokalen durch Lokalbetreiber oder sonstige Servicepersonen wie z.B. Reinigungskräfte oder Handwerker. Ebenso dürfen sich Sexarbeiterinnen in den Lokalen zum Wohnen aufhalten. Hier sollte aber durch Kontrollen oder sonstige Maßnahmen sichergestellt sein, dass keine Anbahnungshandlungen oder Vollzugshandlungen der Prostitution stattfinden.

Escortservice ist nach einer aktuellen Entscheidung des Gesundheitsministeriums in der Wohnung des Kunden erlaubt.
Die Einhaltung von geeigneten Schutzmaßnahmen ist notwendig.

Straßenprostitution ist erlaubt. Jedoch gilt derzeit eine Ausgangssperre für Kunden, die zur Zeit des erlaubten Straßenstrichs gilt.

Landespolizeidirektion Wien
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung
Meldestelle für Prostitutionsangelegenheiten

Mag. Wolfgang Langer, Hofrat


Eine positive Nachricht, die mehr Rechtssicherheit verschafft.
Erstmal vielen Dank dafür!

Ich finde es aber schade, dass diese wichtigen Informationen (sic) nicht auch online von der MfP publiziert werden.
 
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