Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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Und ich wollte es aus dem gleichen Grund von jemanden anderen hören:rofl:.
Aber es ist auch so geklärt-danke.:up:
 
Ein Jurist hat gerade geschrieben, dass Laufhäuser eigentlich weiter geöffnet haben dürfen, da die SW dort eigenständige Mieterinnen sind. Ist ein interessanter Ansatz😉
 
Ein Laufhaus ist ein genehmigtes Prostitutionslokal.
Also eine Einrichtung zur Ausübung von Prostitution.
Dafür braucht man kein Jurist zu sein.
 
So steht es es momentan auf heute.at geschrieben:

Rechtsanwalt Arthur Machac hat die Lockdown-Verordnung etwas näher unter die Lupe genommen und verrät, welche Auswirkungen der neue Lockdown in Österreich für die Sex-Branche hat. Und laut aktuellem Stand (Stand 12.00 Uhr) müssen Bordelle ab 2. November wieder schließen.


ABER: Wohnungsprostitution und Laufhäuser bleiben (wohl) weiter erlaubt und auch offen. Der Grund: Im Laufhaus gelten Prostituierte quasi als Mieterinnen und deren Bereich ist geschützt. Ähnlich sieht es auch in Wohnungen aus, in denen Sex-Arbeiterinnen ihre Dienste anbieten.


Aber in Kürze werden wir mehr wissen👍
 
"Alle Dienstleistungen bleiben geöffnet", mal schauen was dann genau im offiziellen Text steht.
:unsure:
 
In der PK hat’s geheißen alle „persönlichen Dienstleistungen“, der Entwurf der Verordnung sagt aber was anderes 🤷🏻‍♂️
Sexarbeit wäre doch eine persönliche Dienstleistung oder!? 😄

Es wird sich spiessen an dem 1m-Mindstabstand, der für die Dienstleistungen notwendig ist bzw. sonstige notwendige Sicherheitsmassnahmen, die in der VO gefordert sind.
 
Körpernahe Dienstleistungen, darunter fallen beispielsweise Frisör*innen, Masseur*innen oder Kosmetiksalons, können weiterhin angeboten werden. Sofern der Mindestabstand oder das Tragen eines Mund-Nasenschutzes von der Kund*in nicht eingehalten werden kann, sind geeignete Schutzmaßnahmen zur Verminderung des Infektionsrisikos zu treffen.
 
Es wird sich spiessen an dem 1m-Mindstabstand, der für die Dienstleistungen notwendig ist bzw. sonstige notwendige Sicherheitsmassnahmen, die in der VO gefordert sind.
Der genaue Wortlaut ist ja so:

Körpernahe Dienstleistungen, darunter fallen beispielsweise Frisör*innen, Masseur*innen oder Kosmetiksalons, können weiterhin angeboten werden. Sofern der Mindestabstand oder das Tragen eines Mund-Nasenschutzes von der Kund*in nicht eingehalten werden kann, sind geeignete Schutzmaßnahmen zur Verminderung des Infektionsrisikos zu treffen.

Das heißt eine Massage wäre ja möglich, oder😉😉😉
 
der fehlende stempel vom amt war das problem für legale prostitution

ob nun untersuchungen gemacht werden, ist eine gute frage
 
der fehlende stempel vom amt war das problem für legale prostitution

ob nun untersuchungen gemacht werden, ist eine gute frage

Da der Stempel für 6 Wochen gültig ist, würde sich das bei den meisten Damen zumindest tw. für das Monat November ausgehen.

Ich werde am Montag mal im Büro für PA nachfragen, wie die Rechtslage aussieht (Hausbesuche).
 
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