Sklavenvertrag

Vertrag ist Vertrag und somit verbindlich, ist auch ned kündbar, ausser Du stellst Dich blöd an ( beim blasen z B. :D) dann schmeisen's Dich viell. raus und aus die Maus;)
 
So ein Vertrag zwischen Dom und Sub hat keine Rechtsgültigkeit. Zeigt jedoch, wer wem gehört quasi ein Zeugnis über die Zusammengehörigkeit. Das gemeinsame Aufsetzen eines solchen Vertrages mit der abschließenden Unterzeichnung beider Personen hat schon was. Zumindest für die, die es betrifft.
 
So ein Vertrag zwischen Dom und Sub hat keine Rechtsgültigkeit. Zeigt jedoch, wer wem gehört quasi ein Zeugnis über die Zusammengehörigkeit. Das gemeinsame Aufsetzen eines solchen Vertrages mit der abschließenden Unterzeichnung beider Personen hat schon was. Zumindest für die, die es betrifft.

naja, mit DIR würden wir schon gerne so einen vertrag abschliessen wollen, natürlich in unserem sinne :)
 
Also ich finde Verträge für Sklaven, Cuckis und Sissys gut, auch wenn sie rechtlich nicht verbindlich sind. Wenn die "Vertragspartner" mit Hingabe diese Variante leben werden sie die Vereinbarungen einhalten, der/die Dom die Einhaltung überwachen/erzwingen und für die Subs ist es etwas reales dass sie ansehen, nachlesen können, dass ihnen darstellt was sie dürfen oder müssen, was sie sind und dass es keinen Ausweg, keine Gnade gibt, sie zum Eigentum wurden. Strafen bei Zuwiderhandlungen sind gewiss ….. Wie man ihn ausarbeitet, was man festlegt ist eine Sache, aber ich würde mich einem Vertrag unterwerfen.
 
Vielleicht ist es für Einige auch eine Art Absicherung und Einwilligungserklärung, könnte ich mir gut vorstellen. Da es ja dabei um Sexualpraktiken geht, die auch schon mal geringe Spuren hinterlassen und das ja rechtlich den Tatbestand einer Körperverletzung darstellt. Auch eine Art Einverständniserklärung, wenn im nachhinein plötzlich eine Anzeige ins Haus flattert, keine Ahnung, reine Vermutung.

Das wäre der einzige etwas logische Grund, ansonsten finde ich so einen Vertrag eher kindisch.
 
Sklavenverträge braucht es nicht. Sowieso ungültig. Ich habe aber meiner Eheherrin bei der Hochzeit geschworen, ihr bedingungslos zu gehorchen. Das reicht.
Auch solche Schwüre würden ja vor Gericht nicht standhalten.
 
da kann man so schön die fantasie spielen lassen, was man nicht alles will, was nicht alles sein soll und welche strafen es geben könnte.
einfach großes kopfkino ;-)
 
Durch den Sklavenvertrag entsteht auch ein ganz besonderes Verhältnis zwischen den im Vertrag genannten Personen
 
Liebe Ela20!
Du hast hier nach Erfahrungen gefragt und erhältst laufend dogmatische Standpunkte aufgetischt. Jede dominant/devote Beziehung hat ihre eigenen Spielregeln und bedarf nicht der Beurteilung von außen. Ein paar Hinweise waren für Dich sicher hilfreich, aber die Qualitäten Deines dominanten Partners in Zweifel zu ziehen, gehört sicher nicht dazu.
Ich habe einmal mit einer devoten Geliebten einen solchen Vertrag gemeinschaftlich verfasst und halte das auch für sinnvoll. Du, als devote Frau, trittst temporär Dein Selbstbestimmungsrecht an Deinen dominanten Partner ab und dieser Akt und die Spielregeln Eurer Beziehung werden dort festgehalten. Ihr habt folglich beide Interesse am Inhalt des „Vertrags“. Allerdings ist eine Beziehung ständiger Veränderung, Erweiterung, Vertiefung, usw. unterworfen, weshalb er bei uns rasch in Vergessenheit geriet. Seine Erstellung hat uns aber über uns und unsere Beziehung nachdenken lassen.
Deshalb wünschen wir Dir viel Spaß damit.
 
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