wie wäre es mit diesem Vertrag?
Der kann gar nix, weil er gegen Regeln des EF verstößt, in dem Realnamen genannt werden.
Ist das ein Beispiel oder isses einer von Dir? Frag nur, weil er durch nichts anders gekennzeichnet ist und Du eine Petra in Deinen Profilbildern hast. Wer in Deinem Profil liest, dass alle Dinge, die ins WC gehören, tabu sind und den Vertrag ganz durchliest, wird sich fragen, was für ein Hohlroller da wohl unterwegs ist.
Ich bin zwar schon lange weg aus Deutschland, aber ich müsste mal beim Arbeitsamt nachfragen, ob es den Lehrberuf "Sklavin" mittlerweile gibt. Weil wenn nicht, ist der Vertrag schon nach der 10. Zeile hinfällig noch bevor kommt, wo man nicht klagen kann. Dass derlei Verträge sittenwidrig sind, wurde ja eh schon festgestellt.
Das ist lediglich ein Kick. Ein Dom wird derlei Verträge nicht all zu lang werden lassen, weil er ja auch jeden Punkt genau kennen muss, weil er bei Verstoß dagegen ja ahnden muss. Und Sklavin wird es genießen, ihn auf die Probe zu stellen, wenn er zuviel Punkte aufgezählt hat. Manches, was sich am Anfang geil anhört, wird dann mit jedem Tag tun und gleichbleibender Monotonie fad.