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Hast Du Ausreiseverbot oder warum jammerst Du jetzt rum .... ???Es ist schon jetzt nicht unter Strafe gestellt, wenn man das Land verlässt.
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Hast Du Ausreiseverbot oder warum jammerst Du jetzt rum .... ???Es ist schon jetzt nicht unter Strafe gestellt, wenn man das Land verlässt.
Dafür gibt es mehrere Argumente, aber in Wahrheit nur ein Wichtiges: Das höchste Gut des Menschen ist die Freiheit zu tun und lassen, was er will, solange er damit anderen nicht schadet.Wenn man von etwas behauptet, dass es etwas zurecht oder zu unrecht erfolgte, sollte man Argumente dafür auf den Tisch legen.
Warum wurde Homosexualität zurecht enttabuisiert?
Warum soll Inzest ein Tabu und verboten bleiben?
Es ist schon jetzt nicht unter Strafe gestellt, wenn man das Land verlässt.
Beim Inzest allerdings sieht die Sache anders aus.
Das ist (und bleibt hoffentlich) für immer unter Strafe gestellt
Dann vögel doch mit deinen Kindern (wenn Du welche hast), Mutter, Vater, Oma, Opa, Onkel und Tanten usw. und sei glücklich.Dafür gibt es mehrere Argumente, aber in Wahrheit nur ein Wichtiges: Das höchste Gut des Menschen ist die Freiheit zu tun und lassen, was er will, solange er damit anderen nicht schadet.
wie ich schon geschrieben habe, es gibt ein gesetz vermutlich keine mehrheit im nationalrat, also eigentlich selbstmord einer jeden partei die das aufgreift und ob es eine diskriminirung ist wenn zwei erwachsene menschen auf grund ihre verwandschaftsverhaeltnisses keinen sex haben dürfen kann man nicht am stammtisch oder hier entscheiden. ich verstehe nur die emotion die dieses thema hervorruft nicht.Soll Inzest legalisiert werden?
NEIN !!!
Volle Zustimmung. Wer überhaupt aus eugenischen Gründen die Fortpflanzung verbietet, fängt mit Inzest an, macht mit Trägern von Erbkankheiten weiter und erlaubt am Ende nur noch medizinisch als topfit Getesteten die Fortpflanzung.Zu kurz gedacht. Es geht ausschließlich um Penetration einer Vagina zwischen direkten Verwandten. Nicht um Mißbrauch.
Ich muß zugeben, daß mir hier die Differenzierung sehr schwer fällt, weil ich nicht sehe, wie die Bereiche voneinander zu trennen wären, da bin ich persönlich zu befangen. Daß es vor allem um Fortpflanzung gehen soll ist m.M. nach vernachlässigbar, weil Träger von Erbkrankheiten auch im Wissen um das Risiko der Weitergabe an die Nachkommen Kinder zeugen dürfen.
es geht ja auch nicht nur um kinder da ja auch gleichgeschlechtliche beziehungen und ehen imo verboten sind, oder?korrekt ... eine legale beziehung, bei der man eben das kinder kriegen verhindern lassen muss, damit es legal ist, hätte das vermieden ... das generelle verbot, hingegen, hat nix vermieden ... und ich finde schon, dass das eine legitime grundlage für eine diskussion ist.
Wäre die Sache weniger schrecklich, wenn der Täter der Cousin oder ein Fremder gewesen wäre? Wäre er dann nicht ebenso im Knast?Während wir hier diskutieren wurde in Salzburg ein 27 Jähriger wegen Inzest verurteilt.
Über 10 Jahre die eigene Schwester missbraucht.
Zu Beginn der Übergriffe war sie 7 Jahre alt.
Siebenjährige Schwester missbraucht: Teilbedingte Haft
Ein 27-jähriger Lungauer ist Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs an seiner unmündigen Schwester im Alter von sieben Jahren und weiterer Delikte zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, davon sechs Monate unbedingt.salzburg.orf.at
Ich finde das Thema Legalisierung von Inzest grindig und nicht diskutierenswert....
ich glaub da sind die deutschen mit cohn-bendit vor jahren ordentlich auf die goschn gflogen wenn ich mich nicht täusche.Die GrünInnen haben für solche perversen Anliegen immer ein offenes Ohr, könnte ja 3 Wählerstimmen bringen.
Nein, die Rechtslage habe ich im ersten Kommentar dieses Threads erklärt.es geht ja auch nicht nur um kinder da ja auch gleichgeschlechtliche beziehungen und ehen imo verboten sind, oder?
Während wir hier diskutieren wurde in Salzburg ein 27 Jähriger wegen Inzest verurteilt.
Über 10 Jahre die eigene Schwester missbraucht.
Zu Beginn der Übergriffe war sie 7 Jahre alt.
Siebenjährige Schwester missbraucht: Teilbedingte Haft
Ein 27-jähriger Lungauer ist Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs an seiner unmündigen Schwester im Alter von sieben Jahren und weiterer Delikte zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, davon sechs Monate unbedingt.salzburg.orf.at
Ich finde das Thema Legalisierung von Inzest grindig und nicht diskutierenswert....
Ich muss mich korrigieren. Knast gab es unverständlicherweise auch mit Inzestparagraphen nicht.Wäre die Sache weniger schrecklich, wenn der Täter der Cousin oder ein Fremder gewesen wäre? Wäre er dann nicht ebenso im Knast?
Die Quelle ist sehr umfangreich, denn sie umfasst die gesamte Gesetzgebung eines Staates. Du wirst in den österreichischen und deutschen Gesetzen keines finden, das Inzucht verbietet.
Natürlich ist Inzest kein Massenphänomen. So selten wie angenommen ist es vermutlich nicht. Wer dachte schon vor 30 Jahren, dass es genügend Transgender geben würde, als das daraus eine Bewegung entstehen würde.Nachdem alle anderen Aspekte wohl leidlich debattiert wurden, würde ich gerne die grundlegende Frage stellen:
Was sollte das bringen bzw. welches "Problem" würde damit gelöst? Jene seltenen Fälle, wo sich tatsächlich jemand in ein Geschwisterchen verliebt, ehe überhaupt sowas wie Lebenserfahrung vorhanden ist?
Das Tabu existiert in nahezu allen Kulturen und hat ausnahmsweise gute Gründe, sowohl biologische, als auch soziologische.
Aber daß man kultiviert darüber sprechen und diskutieren kann, würde ich als gesundes Zeichen werten.
Missbrauch bliebe ja auch bei einer Legalisierung von Inzest unberührt und weiterhin strafbar.
Leider liegst Du in mehrfacher Hinsicht falsch. Ich habe Dir - ohne Bringschuld - detailliert erklärt, wo die die gesetzliche Grundlage dafür findest, dass Inzucht in Ö. und D. nicht verboten ist. Du kannst gerne an dem Irrglauben, dass Inzucht verlobten wäre festhalten, da Du mich nicht mehr damit behelligen kannst. Adieu.Die Bringschuld liegt immer bei dem, der eine Behauptung aufstellt - in diesem Fall also bei dir.
Du bist ihr nicht nachgekommen, das halte ich einmal fest.
Nach den Definitionen von "Inzest" und "Inzucht" (beim Menschen) verwundert(e) es mich, dass Inzest verboten, aber Inzucht erlaubt sei (in Ö)
Durch deine Antwort sehe ich nun klarer.
So entstand dieser Thread wohl auch.aus purer Geilheit
Dieser Fall zeigt auf, dass ... meist ein Part ein Opfer ist.Aber dieser Fall zeigt gut auf, das bei Inzest meist ein Part ein Opfer ist.
Und meistens ist es ein Mädchen oder eine Frau.