Asia Stättermayergasse 31 CHINA

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Entspannungsmassage schon.

ich würde im moment eher nicht darauf wetten, dass prostitution - äh entspannungsmassagen - im dezember wieder in studios legal stattfinden werden!
das fällt eindeutig unter kollateralschaden - da lehnt sich bei sicher nachhaltend üblen inzidenzen kein politiker dafür raus!
 
ich würde im moment eher nicht darauf wetten, dass prostitution - äh entspannungsmassagen - im dezember wieder in studios legal stattfinden werden!
das fällt eindeutig unter kollateralschaden - da lehnt sich bei sicher nachhaltend üblen inzidenzen kein politiker dafür raus!
Der Meinung bin ich auch, also realistisch gesehen wird es vor dem Frühjahr nichts damit :(
 
Der November Lockdown soll mit Sicherheit das Weihnachtsgeschäft retten, denn in den Wochen vor Weihnachten (und auch die danach, wenn die geschenkten Gutscheine eingelöst werden) bringen einen Grossteil des Umsatzes in die Kassen des Handels. Die wiener Stadthotellerie macht mit den Kurzbesuchen (1 bis 2 Nächte) für Christkindlmarkt und Co. in normalen Zeiten zwar nicht den Löwenanteil ihrer jährlichen Nächtigungen, kann aber für 2020 jede Übernachtung brauchen.
Im Grunde ist es egal, ob etwas zum klassischen Weihnachtsgeschäft gehört oder nicht - im Dezember sind die meisten Leute in der Stimmung, Geld auszugeben, und das Weihnachtsgeld ist im Anflug auf das Konto. Wo auch immer die Leute ihr Geld ausgeben, es kommt dadurch in den Wirtschaftskreislauf und das ist gut. Würde die Regierung unterscheiden wollen, was ab 1. Dezember erlaubt ist und was nicht, müssten die schon vor einer Weile mit dem Listenschreiben angefangen haben, denn es gibt unzählige Sparten und Gewerbetypen, die man alle einzel analysieren müsste auf 1. was bringts der Wirtschaft rund um die Weihnachtszeit und 2. wie gefährlich ist diese Sparte bzw. dieses Gewerbe für die Coronazahlen.
Andererseitsh aben wir in den letzten Monaten schon so viele Wishi-Waschi Entscheidungen (entschuldingung: "österreichische Lösungen") gesehen, dass man das, was ab 1. Dezember kommt oder nicht kommt, nicht unbedingt mit Logik wird begründen können.
Was ich perönlich überraschend finde, ist dass die Flugpreise nach Asien derzeit tatsächlich eher teuer sind. Ich hätte gedacht, die Airlines würden mit niedrigeren Preisen die sicherlich eingeschränkte Reiselust ankurbeln wollen, das scheint aber nicht der Fall zu sein. Wenn sich die Österreicher zu sehr an den Urlaub daheim oder in nahegelegenen Nachbarländern gewöhnen, werden die Fluglinien nach dem Abklingen von Corona blöd schauen.
 
dass die Flugpreise nach Asien derzeit tatsächlich eher teuer sind.
"eher teuer" ist noch gelinde ausgedrückt.
so z.B. kosten Flüge nach China nach wie vor ein Mehrfaches davon, wie es vor Corona war. Was viele unserer Chinadamen daran hindert, von der tristen österreichischen Arbeits/Verdienst-Situation per Flug in die Heimat Reißaus zu nehmen.
 
Würde die Regierung unterscheiden wollen, was ab 1. Dezember erlaubt ist und was nicht, müssten die schon vor einer Weile mit dem Listenschreiben angefangen haben, denn es gibt unzählige Sparten und Gewerbetypen, die man alle einzel analysieren müsste ...

keine sorge, die liste gibt es bereits und sie ist so kurz (sic!), dass sie selbst die regierung rasch durchgehen kann! das problem ist eher, eine ausgewogene bundesweite lösung zu finden, in wien selbst schaut’s ja derzeit zwar nicht gut, aber doch deutlich besser, als in den anderen bundesländern aus!

1.Schaustellerbetriebe, Freizeit- und Vergnügungsparks,
2.Bäder und Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 bis 7 des Bäderhygienegesetzes (BHygG), BGBl. Nr. 254/1976; in Bezug auf Bäder gemäß § 1 Abs. 1 Z 6 BHygG (Bäder an Oberflächengewässern) gilt das Verbot gemäß Abs. 1 nicht, wenn in diesen Bädern ein Badebetrieb nicht stattfindet,
3.Tanzschulen,
4.Wettbüros, Automatenbetriebe, Spielhallen und Casinos,
5.Schaubergwerke,
6.Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution,
7.Theater, Konzertsäle und -arenen, Kinos, Varietees und Kabaretts,
8.Indoorspielplätze,
9.Paintballanlagen,
10.Museen,
11.Museumsbahnen,
12.Tierparks und Zoos.

gastro, hotellerie und gelegenheitsmärkte sind noch extrapunkte -
der klassische einzelhandel ist sowieso vorerst unbetroffen, wobei aber eher ein wunder benötigt wird, damit die liste der verordneten maßnahmen kürzer und nicht länger werden wird! insbesondere bei punkt6 wird sich nicht leicht eine lobby für eine weihnachtsamnestie finden ...
 
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Also, zum TANZEN.

Kenne eine Drache, begeisterte Taenzerin.

Derzeit tanzt Sie im leeren Studio, online zur Uebertragung am Bildschirm vom Tanrclub. Daher, Gebuehren laufen weiter.

Also, viele Moeglichkeiten erwas umzusetzen.
 
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Wenn ich also Nr. 6 betrachte, dann bedeutet das, das nicht nur Vögeln stattfinden darf, sondern auch die Ausübung der Prostitution, also die geschäftsbezogene Variante des V. (Dienstleistungen sind ja außerdem erlaubt). Nur halt nicht in "Einrichtungen", weil die sind so zu wie die "Schaubergwerke" ...
Schließlich wissen auch Juristen um die Gefahr einer taxativen Aufzählung: Erlaubt ist alles, was nicht explizit verboten ist. :mrgreen:
 
Deshalb sind Hausbesuche erlaubt, denn meinem Verständnis nach dürfen zwei Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einander auch während des Lockdowns besuchen. Das größere Problem ist eher, dass nicht jeder Kunde daheim Besuch von einer SW empfangen kann, da er eventuell nicht alleine wohnt.
 
Deshalb sind Hausbesuche erlaubt, denn meinem Verständnis nach dürfen zwei Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einander auch während des Lockdowns besuchen. Das größere Problem ist eher, dass nicht jeder Kunde daheim Besuch von einer SW empfangen kann, da er eventuell nicht alleine wohnt.
Oder die Nachbarn immer neugierig sind usw...
 
es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt .... Schiller, Wilhelm Tell
 
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