Laufhäuser Strachgasse aktuell

Hallo lieber BobbyDollar!

Ehrlich gesagt ist es eine bodenlose Frechheit den Kunden aufzuheizen und dann einfach fallen zu lassen.

Leider ist das zum Kamin rausgeschmissene Geld nicht mehr einklagbar. Der Gesetzgeber hat hier leider keine Schadensgutmachung bzw. Mängelbehebung vorgesehen.

Ich hatte jedoch leider auch schon einige solcher Flops. Es gibt aber auch wirklich anständige Bordellbetreiber welche richtig toll reagieren. z.B. war ich mal mit den Service einer Dame in Tschechien nahe der Grenze zu Gmünd nicht zufrieden und bekam von dem dortigen Bordellbetreiber das Geld wieder zurück. Auch im Private Only in Traun hatte ich mal solch ein Erlebnis wo ich von der Betreiberin das Geld zurück bekommen habe.

Nochmals vielen herzlichen Dank an diese tollen Bordellbetreiber!!!

ACHTUNG nochmals die perfide Masche von Eliza:
Sie heizt dem Kunden ein und lässt in dann fallen. Sie bietet auch Extras an und hält kein Wort bzw. Service was vereinbart wurde. Am Gesprächsanfang wenn man ein Service möchte bekommt man es aber man soll laut Eliza niemanden etwas sagen und still sein.
Das einzige was Eliza wirklich gut kann ist verführen mit Ihrem Aussehen; mehr aber auch nicht!


Liebe Grüße
Peter

Gesetzgeber hat hier keine schadensgutmachung bzw mängelbehebung vorgesehen? Wie stellst du dir sowas vor?
einen vororttermin mit einem Sachverständigen der die Sache inspiziert....?
 
Da irrst du dich ... man geht einen mündlichen vertrag ein ... dieser ist rechtsgültig .... es ist halt den herren zu peinlich eine klage einzubringen ...
 
Da irrst du dich ... man geht einen mündlichen vertrag ein ... dieser ist rechtsgültig .... es ist halt den herren zu peinlich eine klage einzubringen ...

mündlicher Vertrag? Wie will man sowas denn beweisen? Aussage gegen Aussage? Aber gut. belassen wir es hiermit. gehört nicht in diesen thread.
 
Da irrst du dich ... man geht einen mündlichen vertrag ein ... dieser ist rechtsgültig .... es ist halt den herren zu peinlich eine klage einzubringen ...


Lieber der_ferdinand!

Ich gebe Dir komplett Recht: Jeder schriftliche oder auch mündliche Vertrag ist rechtsgültig außer bei Sittenwidrigkeit eben nicht.

Wenn es mir zu peinlich gewesen wäre hätte ich sicher geschwiegen und dieses Erlebnis nicht veröffentlicht.

Ich sehe es aber als meine Pflicht andere Kunden vor möglichen Schaden zu bewahren.


Liebe Grüße
Peter
 
Wann warst du denn bei ihr? Ich finde aktuell keine Eliza auf der HP.

Ach ja, in der Vorschau sind Antonia und Samantha mit Fake-Bildern vertreten. Ich weiß, ist keine Neuigkeit, nur zur Erinnerung!
Antonia Angie Marie: Shaun Livingston’s Girlfriend - Hottest WAGs
Samantha Curvy Women with Monster Curves > Foto #9


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Lieber Mr_Fellatio!

Es war Mittwochs. Anscheinend hat die ungarische Dame namens Eliza bereits die Strachgasse wegen zu geringen Geschäft verlassen.

Liebe Grüße
Peter
 
Anscheinend hat die ungarische Dame namens Eliza bereits die Strachgasse wegen zu geringen Geschäft verlassen.
Bei dem Service kein Wunder! So wie ich das sehe, wirst du ihr auch sicher nicht nachtrauern!

Aber wenn es dich tröstet, solche Erlebnisse hatten wir alle schon mal. Solche Warnungen wie von dir helfen uns allerdings sie zu minimieren. Danke dafür! :up:


.
 
drum lass ich mich so ungern auf experimente ein ... ausser eine dame sieht sehr sehr verführerisch aus ...:D:D:D
 
Bei dem Service kein Wunder! So wie ich das sehe, wirst du ihr auch sicher nicht nachtrauern!

Aber wenn es dich tröstet, solche Erlebnisse hatten wir alle schon mal. Solche Warnungen wie von dir helfen uns allerdings sie zu minimieren. Danke dafür! :up:


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Lieber Mr_Fellatio!

Ich trauere dieser SW sicher nicht hinterer und möchte dieses Erlebnis so schnell wie möglich aus meinem Kopf streichen.

Darum finde ich auch das Erotikforum so toll weil wir uns untereinander kommunizieren und diskutieren können sowie Gefahren (Schäden) minimieren können.

Liebe Grüße
Peter
 
drum lass ich mich so ungern auf experimente ein ... ausser eine dame sieht sehr sehr verführerisch aus ...:D:D:D

Lieber der_ferdinand!

Ein wahres Wort aber Experimente sind dazu da um sich weiter zu entwickeln. In jedem Fall sollte man nicht penisgesteuert sondern mit dem Verstand denken was ab und zu verdammt schwierig ist. Schließlich und endlich sollte man bei der Einen SW bzw. den sehr wenigen SW`s bleiben.

Liebe Grüße
Peter
 
Insbesondere die Herren, bei denen dahoam die angetraute Ehefrau wartet. Die dürfte über eine derartige Klageeinbringung wenig begeistert sein, wenn sie denn davon erfährt ......

Lieber buffer!

Eine Klageeinbringung in diesem Fall ist nicht möglich.

Wenn man sich im Vertragsrecht etwas auskennt weis man darüber bescheid.

Ein Vertrag wird rechtsgültig wenn er zB. mündlich oder schriftlich abgeschlossen wird.

1) Ein Vertrag kann aber auch nicht rechtsgültig abgeschlossen werden wenn er Sittenwidrig ist.
2) Ein Vertrag verliert seine Rechtsgültigkeit wenn Sittenwidrigkeit festgestellt wird.

Liebe Grüße
Peter
 
Wenn ich ins zimmer komm sag was ich möcht ... sie den betrag nennt ... ich zahl ... ist das ein mündlicher vertrag ... ganz sicher !!!!
 
was soll die ganze preudojuristische diskussion? fazit ist:
- peter hatte ein mieses erlebnis und hat uns dankenswerterweise vor der "dame" gewarnt
- der versuch einer klage wäre mit sicherheit nicht erfolgreich
- also: damen, vor denen hier gewarnt wird, meiden
- miese erlebnisse berichten, um andere davor zu bewahren
dann noch viel spaß euch allen und vor allem: glück dabei!
 
Lieber buffer!

Eine Klageeinbringung in diesem Fall ist nicht möglich.

Wenn man sich im Vertragsrecht etwas auskennt weis man darüber bescheid.

Ein Vertrag wird rechtsgültig wenn er zB. mündlich oder schriftlich abgeschlossen wird.

1) Ein Vertrag kann aber auch nicht rechtsgültig abgeschlossen werden wenn er Sittenwidrig ist.
2) Ein Vertrag verliert seine Rechtsgültigkeit wenn Sittenwidrigkeit festgestellt wird.

Liebe Grüße
Peter


beide Punkte sind richtig - es stellt sich nur die Frage was ist sittenwidrig.:schulterzuck:
Schnackseln ist meiner Meinung nach nicht sittenwidrig (eine gottgegebene Fähigkeit meist zum Vorteil aller Beteiligten.):winner:

Sittenwirdig wäre eine Vertragsklausel wie z.B:
wenn ich bereits nach 2min spritze muss die Dame Geld zurück geben:nono:


in dem Fall: Nichterbringung der vereinbarten Leistung ist eine eindeutige Vertragsverletzung und daher klagbar
Problem ist nur - es steht Aussage gegen Aussage
 
was soll die ganze preudojuristische diskussion? fazit ist:
- peter hatte ein mieses erlebnis und hat uns dankenswerterweise vor der "dame" gewarnt
- der versuch einer klage wäre mit sicherheit nicht erfolgreich
- also: damen, vor denen hier gewarnt wird, meiden
- miese erlebnisse berichten, um andere davor zu bewahren
dann noch viel spaß euch allen und vor allem: glück dabei!
Ich stimme voll mit dir überein, aber man sollte deiner Liste noch einem wichtigen Punkt hinzufügen:
Nämlich daß man den Damen nach mehr oder weniger gut erbrachten Leistung sagen sollte, daß man sie hier im Forum dem Service entsprechend bewerten wird. Vielleicht fangen sie dann an nachzudenken, denn negative Werbung war noch nie gut für's Geschäft!


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drum lass ich mich so ungern auf experimente ein ... ausser eine dame sieht sehr sehr verführerisch aus ...:D:D:D

Lieber Ferdinand!

Experimente mag hier sicher keiner.
Jeder möchte immer eine Top Lady bekommen.
Aber es ist leider so das immer einer der Erste ist
und somit das Experiment wagen muss. Das ist leider unser
Risiko.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vielen Dank an alle Kollegen die hier ihre positiven und negative Erfahrungen berichten. Das hat mir manchen Flop erspart und ich habe auch ein paar Top Mädchen kennengelernt. Die Hobbyjuristen und Teilzeit BWLer bitte ich ihre Gedanken in einem eigenen thread oder per pn zu teilen.
 
beide Punkte sind richtig - es stellt sich nur die Frage was ist sittenwidrig.:schulterzuck:
Schnackseln ist meiner Meinung nach nicht sittenwidrig (eine gottgegebene Fähigkeit meist zum Vorteil aller Beteiligten.):winner:

Sittenwirdig wäre eine Vertragsklausel wie z.B:
wenn ich bereits nach 2min spritze muss die Dame Geld zurück geben:nono:


in dem Fall: Nichterbringung der vereinbarten Leistung ist eine eindeutige Vertragsverletzung und daher klagbar
Problem ist nur - es steht Aussage gegen Aussage


Lieber Rammler7!

Sittenwidrig ist so einiges.

zB.: Wenn Du fürs Schnackseln überhaupt bezahlen musst; wenn Du etwa das Service einer SW bestellst. Sittenwidrig ist auch etwa wenn Du in einem Vertrag eine Gemeinschaftshaftung übernehmen musst.

Liebe Grüße
Peter
 
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