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Gast
(Gelöschter Account)
Hallo lieber BobbyDollar!
Ehrlich gesagt ist es eine bodenlose Frechheit den Kunden aufzuheizen und dann einfach fallen zu lassen.
Leider ist das zum Kamin rausgeschmissene Geld nicht mehr einklagbar. Der Gesetzgeber hat hier leider keine Schadensgutmachung bzw. Mängelbehebung vorgesehen.
Ich hatte jedoch leider auch schon einige solcher Flops. Es gibt aber auch wirklich anständige Bordellbetreiber welche richtig toll reagieren. z.B. war ich mal mit den Service einer Dame in Tschechien nahe der Grenze zu Gmünd nicht zufrieden und bekam von dem dortigen Bordellbetreiber das Geld wieder zurück. Auch im Private Only in Traun hatte ich mal solch ein Erlebnis wo ich von der Betreiberin das Geld zurück bekommen habe.
Nochmals vielen herzlichen Dank an diese tollen Bordellbetreiber!!!
ACHTUNG nochmals die perfide Masche von Eliza:
Sie heizt dem Kunden ein und lässt in dann fallen. Sie bietet auch Extras an und hält kein Wort bzw. Service was vereinbart wurde. Am Gesprächsanfang wenn man ein Service möchte bekommt man es aber man soll laut Eliza niemanden etwas sagen und still sein.
Das einzige was Eliza wirklich gut kann ist verführen mit Ihrem Aussehen; mehr aber auch nicht!
Liebe Grüße
Peter
Gesetzgeber hat hier keine schadensgutmachung bzw mängelbehebung vorgesehen? Wie stellst du dir sowas vor?
einen vororttermin mit einem Sachverständigen der die Sache inspiziert....?