Es reicht, die Fahrertür zu öffnen, damit Fahrzeug als "in Betrieb genommen" gilt, auch wennst es nicht startest, so hast das Fahrzeug dennoch auf irgendeine Art VERWENDET (eben um eine Tür zu öffnen) und das darfst ab 0,5 Promille nicht mehr. Du darfst ein Auto nur nicht mehr fahren, sondern auf keinerlei Art und Weise irgendwie VERWENDEN.
Der nächste Depp lösert nur die Handbremse und lässt den Wagen bergab runterrollen und redet sich dann ausse, er habe das Auto ja nicht gestartet und ist somit unschuldig.....
Und vorsicht nächste "Falle", weil noch nicht registriert in der breiten Masse: Insassen ab 0,8 Promille dürfen nur noch auf der Rücksitzbank mitgenommen werden, am Beifahrersitz angetroffen machen sie sich genauso strafbar und der Fahrer mit dazu!!