Straßenstrich Stuwerviertel 2018 - Stuwergschichten und andere Episoden

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
also ich erinnere mich noch ganz genau an einen Bericht in den Medien, wo es darum ging, daß die Polizei einen sichtlich Betrunkenen daran hinderte, in sein Auto einzusteigen (und in der Folge damit zu fahren). Dazu gab es einen kurzen Kommentar des entweder ÖAMTC oder ARBÖ Verkehrsjuristen, in welchem eben konkret darauf hingewiesen wurde, daß ein Auto mit dem Aufsperren der Türe als in Betrieb genommen gilt.
Mehr kann ich jetzt dazu nicht sagen.
 
Ist wahrscheinlich eh egal ob Tür o.Zündschloss,wenn sie dir am Arsch gehen wollen dann werden sie zig Gründe finden um es zu tun!!!
 
Sofern der Zündschlüssel steckt, gilt das Auto als in Betrieb genommen. Auch wenn der Motor nicht läuft, dürfen sie dich kontrollieren. :vorsichtig:

Ich hab bei meinem Auto einen Startknopf und brauch den Schlüssel nur dabei (eingesteckt in der Jacken -Hosentasche ) haben. Wie sieht's da aus ???
 
ein Auto mit dem Aufsperren der Türe als in Betrieb genommen gilt

schätze damit ist beides beantwortet ...

ERLAUBT ODER STRAFBAR? DIESE REGELN SOLLTET IHR BEACHTEN
  • Um einer unnötigen Strafe zu entgehen, gilt grundsätzlich: Das Fahrzeug darf nicht in Betrieb genommen werden – auch nicht, um z.B. „nur kurz“ die Heizung einzuschalten.
  • Zusätzlich gilt aber auch: Es darf auch nicht den Anschein machen, das Fahrzeug in Betrieb nehmen zu wollen. Dazu kann es bereits reichen, den Schlüssel stecken zu lassen, auch wenn nie beabsichtigt wurde, das Auto auch tatsächlich zu starten.
  • Aber auch auf dem Fahrersitz Platz zu nehmen, könnte euch bereits zum Verhängnis werden, wenn die Exekutive der Meinung ist, dass ihr die Absicht hattet, den Wagen in Betrieb zu nehmen. Und die reine Absicht reicht bereits aus, um eine „versuchte Straftat“ zu begehen.
  • Um unnötige Diskussionen und Beweisfragen mit der Polizei oder dem Gericht zu vermeiden, kurz zusammengefasst: Das Auto nicht starten (auch nicht „nur ganz kurz“); den Schlüssel nicht stecken lassen; am besten auf der Rückbank schlafen und auch keinesfalls auf dem Fahrersitz Platz nehmen.
https://autorevue.at/ratgeber/betrunken-auto-uebernachten-erlaubt-strafbar
 
Ich hab bei meinem Auto einen Startknopf und brauch den Schlüssel nur dabei (eingesteckt in der Jacken -Hosentasche ) haben. Wie sieht's da aus ???


Es reicht, die Fahrertür zu öffnen, damit Fahrzeug als "in Betrieb genommen" gilt, auch wennst es nicht startest, so hast das Fahrzeug dennoch auf irgendeine Art VERWENDET (eben um eine Tür zu öffnen) und das darfst ab 0,5 Promille nicht mehr. Du darfst ein Auto nur nicht mehr fahren, sondern auf keinerlei Art und Weise irgendwie VERWENDEN.

Der nächste Depp lösert nur die Handbremse und lässt den Wagen bergab runterrollen und redet sich dann ausse, er habe das Auto ja nicht gestartet und ist somit unschuldig.....:rolleyes:

Und vorsicht nächste "Falle", weil noch nicht registriert in der breiten Masse: Insassen ab 0,8 Promille dürfen nur noch auf der Rücksitzbank mitgenommen werden, am Beifahrersitz angetroffen machen sie sich genauso strafbar und der Fahrer mit dazu!!
 
:) Kuriosum am Rande: Wennst mit deinem Sprössling den L17 Schein machst, gilt für dich als "Fahrlehrer" selbst auf der Rücksitzbank 0,0 Promille, trinkst nur einen Schluck Bier kannst zwar selber fahren, aber mitfahren darfst nicht mehr. :cool:
 
stimmt ja nicht, wie kommst auf das?

Hast es sogar auch selber gepostet! :lol::rofl:

Aber auch auf dem Fahrersitz Platz zu nehmen, könnte euch bereits zum Verhängnis werden, wenn die Exekutive der Meinung ist, dass ihr die Absicht hattet, den Wagen in Betrieb zu nehmen. Und die reine Absicht reicht bereits aus, um eine „versuchte Straftat“ zu begehen.
 
Hier gibt's eine relativ "milde" Entscheidung des UVS Graz.
"Das Einschalten der Zündung bis zu einer Stellung vor Ingangsetzen des Motors stellt noch keine Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges dar."
 
Hallo Leute!

Bin morgen in Wien. Findet man noch mädels auf der Straße im Viertel oder soll ich es bleiben lassen? Bis jetzt habe ich nur von Zündschlüsseln gelesen

Danke für eure Antworten
 
haha, also muss ich gar nicht aussteigen oder überhaupt mit der Polizei kommunizieren wenn sie mich mit dem Auto aufhalten? Man könnte ja einfach stehen bleiben und bei verschlossener Tür Perso und Führerschein, Fahrzeugpapiere herzeigen. Denke aber dass sich das kein Polizist gefallen lässt. Da rufen die dann eher Verstärkung und zwingen dich unter Gewaltandrohung auszusteigen...
 
Hallo Leute!

Bin morgen in Wien. Findet man noch mädels auf der Straße im Viertel oder soll ich es bleiben lassen? Bis jetzt habe ich nur von Zündschlüsseln gelesen

Danke für eure Antworten

Zumpf u.Zündschlüssel nicht anstecken!!!
Sonst brennst !!!
Extra hinfahren brauchst nicht, zahlt sich nichtmehr aus.
 
haha, also muss ich gar nicht aussteigen oder überhaupt mit der Polizei kommunizieren wenn sie mich mit dem Auto aufhalten? Man könnte ja einfach stehen bleiben und bei verschlossener Tür Perso und Führerschein, Fahrzeugpapiere herzeigen. Denke aber dass sich das kein Polizist gefallen lässt. Da rufen die dann eher Verstärkung und zwingen dich unter Gewaltandrohung auszusteigen...
Bei einer Verkehrskontrolle gibt's keinen Grund um aus dem Auto auszusteigen. Bin ich auch noch nie. Versandkasten u. Warndreieck hab ich unterm Sitz und mehr wird auch nie Kontrolliert. Alkotest ( Blasen) geht bei geöffnetem Fenster tadellos.
 
Ich steig immer aus. Das Plaudern auf Augenhöhe ist anders, als wenn sich der runter bückt und "auf mich runterschaut". Wenn du einen Depperten erwischst, ist es nämlich noch beschissener, wenn du drin sitzt, also lieber draußen.
 
Die erfahrung zeigt, das du bessere karten hast wenn du aussteigst! Aber wenn einer kassieren will dann wird kassiert.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben