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das Auto gilt als in Betrieb genommen, sobald Du den Schlüssel in die Autotüre steckst.gilt das Auto als in Betrieb genommen
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das Auto gilt als in Betrieb genommen, sobald Du den Schlüssel in die Autotüre steckst.gilt das Auto als in Betrieb genommen
das Auto gilt als in Betrieb genommen, sobald Du den Schlüssel in die Autotüre steckst.
Sofern der Zündschlüssel steckt, gilt das Auto als in Betrieb genommen. Auch wenn der Motor nicht läuft, dürfen sie dich kontrollieren.
ein Auto mit dem Aufsperren der Türe als in Betrieb genommen gilt
Startknopf
ERLAUBT ODER STRAFBAR? DIESE REGELN SOLLTET IHR BEACHTEN
https://autorevue.at/ratgeber/betrunken-auto-uebernachten-erlaubt-strafbar
- Um einer unnötigen Strafe zu entgehen, gilt grundsätzlich: Das Fahrzeug darf nicht in Betrieb genommen werden – auch nicht, um z.B. „nur kurz“ die Heizung einzuschalten.
- Zusätzlich gilt aber auch: Es darf auch nicht den Anschein machen, das Fahrzeug in Betrieb nehmen zu wollen. Dazu kann es bereits reichen, den Schlüssel stecken zu lassen, auch wenn nie beabsichtigt wurde, das Auto auch tatsächlich zu starten.
- Aber auch auf dem Fahrersitz Platz zu nehmen, könnte euch bereits zum Verhängnis werden, wenn die Exekutive der Meinung ist, dass ihr die Absicht hattet, den Wagen in Betrieb zu nehmen. Und die reine Absicht reicht bereits aus, um eine „versuchte Straftat“ zu begehen.
- Um unnötige Diskussionen und Beweisfragen mit der Polizei oder dem Gericht zu vermeiden, kurz zusammengefasst: Das Auto nicht starten (auch nicht „nur ganz kurz“); den Schlüssel nicht stecken lassen; am besten auf der Rückbank schlafen und auch keinesfalls auf dem Fahrersitz Platz nehmen.
Ich hab bei meinem Auto einen Startknopf und brauch den Schlüssel nur dabei (eingesteckt in der Jacken -Hosentasche ) haben. Wie sieht's da aus ???
Es reicht, die Fahrertür zu öffnen, damit Fahrzeug als "in Betrieb genommen" gilt,
stimmt ja nicht, wie kommst auf das?
Aber auch auf dem Fahrersitz Platz zu nehmen, könnte euch bereits zum Verhängnis werden, wenn die Exekutive der Meinung ist, dass ihr die Absicht hattet, den Wagen in Betrieb zu nehmen. Und die reine Absicht reicht bereits aus, um eine „versuchte Straftat“ zu begehen.
Hast es sogar auch selber gepostet!
Hallo Leute!
Bin morgen in Wien. Findet man noch mädels auf der Straße im Viertel oder soll ich es bleiben lassen? Bis jetzt habe ich nur von Zündschlüsseln gelesen
Danke für eure Antworten
Zumpf u.Zündschlüssel nicht anstecken!!!
Sonst brennst !!!
Extra hinfahren brauchst nicht, zahlt sich nichtmehr aus.
Bei einer Verkehrskontrolle gibt's keinen Grund um aus dem Auto auszusteigen. Bin ich auch noch nie. Versandkasten u. Warndreieck hab ich unterm Sitz und mehr wird auch nie Kontrolliert. Alkotest ( Blasen) geht bei geöffnetem Fenster tadellos.haha, also muss ich gar nicht aussteigen oder überhaupt mit der Polizei kommunizieren wenn sie mich mit dem Auto aufhalten? Man könnte ja einfach stehen bleiben und bei verschlossener Tür Perso und Führerschein, Fahrzeugpapiere herzeigen. Denke aber dass sich das kein Polizist gefallen lässt. Da rufen die dann eher Verstärkung und zwingen dich unter Gewaltandrohung auszusteigen...