Der berührt dich aber nicht intim, das wäre rechtlich der springende punkt
Vor ein paar Jahren als das Wiener Prostitutionsgesetz neu auch hier im EF heftig diskutiert wurde, erinnere ich mich nur dunkel, dass dort auch definitiv die gewerbliche
Tantra massage mit gemeint war, und zwar irgendwie mit dem Argument, dass das Berühren von Genitalien nur den Angehörigen der Medizin Berufe einerseits und den Sexworkern zur Herstellung von sexueller Befriedigung andererseits gestattet sei.
Inwieweit dies auch schon ausjudiziert wurde oder nicht, weiß ich allerdings nicht.
Reflektierterweise bei mir auch nicht mehr. Aber das ist ein Umdenkprozess bei mir gewesen und innere Stimmungsbilder wirken meist stärker als abstrakte Erkenntnisse