B
Gast
(Gelöschter Account)
Geb dir schon recht!
Auszug von ORF.at:
Züchtigungsrecht "zumutbar"
Die Richterin hatte in einem Scheidungsverfahren entschieden, das Ausüben des im Koran vorgesehenen "Züchtigungsrechts" des Mannes stelle keine unzumutbare Härte dar. Die Klägerin, eine aus Marokko stammende Deutsche, hatte einen Antrag auf Scheidung vor Ablauf der einjährigen Wartefrist eingereicht, weil sie von ihrem Ehemann geschlagen und bedroht werde. Die Richterin wurde gestern wegen Befangenheit von dem Fall abgezogen.
Auszug von ORF.at:
Züchtigungsrecht "zumutbar"
Die Richterin hatte in einem Scheidungsverfahren entschieden, das Ausüben des im Koran vorgesehenen "Züchtigungsrechts" des Mannes stelle keine unzumutbare Härte dar. Die Klägerin, eine aus Marokko stammende Deutsche, hatte einen Antrag auf Scheidung vor Ablauf der einjährigen Wartefrist eingereicht, weil sie von ihrem Ehemann geschlagen und bedroht werde. Die Richterin wurde gestern wegen Befangenheit von dem Fall abgezogen.