Todesstrafe und Selbstjustiz

Was hätte deiner Meinung nach ......... verdient ... ???

tom ich verstehe deine Emotionen. Ich hab es früher schon einmal geschrieben: auch mich packt blanker Zorn, wenn ich das sehe, wenn ich davon höre. Aber bedeutet das Nachgeben gegenüber solchen Emotionen auch Gerechtigkeit, gerechte Strafe? Weil´s im Thread ja heißt: Selbstjustiz:hmm: die ist meiner Meinung nach auf jeden Fall abzulehnen und das möchte ich jetzt nicht noch einmal begründen.

Und ordentliche Gerichte sollen in einem solchen Fall ordentliche Strafen verhängen. Wie ich auch schon geschrieben habe, mit Bedenktagen, wo er an das, was er getan hat erinnert wird. Möglichst ohne Fernsehen und sonstige elektronische Unterhaltung. Bücher zu lesen JA, aber ausgesucht (vom Inhalt her so, dass er auch über Gerechtigkeit nachdenken kann).

Und jedenfalls nicht die Gewissheit, dass er nach 15 Jahren automatisch frei geht.

Abschreckend wirkt die Todesstrafe jedenfalls nicht.
 
Bei einem richtig funktionierendem Justizsystem würde ich Selbstjustiz ablehnen.

Sind die Strafmöglichkeiten und Behandlungsmöglichkeiten so wie sie momentan sind wäre die Todesstrafe ev. der ehrlichere Weg.
Entweder tu ich alles um diese Menschen zu behandeln und eine Möglichkeit zu finden wie ich Kinder vor ihnen schützen kann, oder man muss die Konsequenzen ziehen.
So halbherzige Möglichkeiten wie wir sie derzeit haben (immer mehr Geld einzusparen und auf Kosten der Betroffenen Opfer, Familien der Opfer und Täter inkl. deren Familien, hoffen dass es gut geht ) mag ich nicht.

Ich bin mir sicher, dass genügend Geld vorhanden wäre um eine humane gute Lösung finden zu können.

Vielleicht bist Du nicht am Stand des Strafvollzugs: Psychisch Abnorme, wie die Bezeichnung für Täter mit derartigen Veranlagungen ist, werden behandelt, wenn sie behandelbar sind und kommen nicht aus dem Vollzug (unabhängig von der Strafdauer!) wenn es nicht hinreichend sicher ist, daß sie nicht mehr bei derartigen abscheulichen Taten rückfällig werden. Freilich gibt es immer wieder Fehlbegutachtungen, aber die sind in Relation zur Zahl der Fälle offenbar eher wenige.
Für einen Richter und einen Gutachter ist es immer extrem schwierig jemanden zu einem tatsächlich lebenslänglichen ohne Entlassungsmöglichkeiten zu verurteilen (bzw diesen Vorschlag in das Gutachten zu schreiben. - Diese Regelung gilt übrigens seit der Broda-Reform des Strafrechts, weshalb es andererseits auch bei "lebenslang" vorzeitige Entlassung bei guter Führung geben kann, da dies die Besserung deutlich beschleunigen kann..
 
Wie ich auch schon geschrieben habe, mit Bedenktagen, wo er an das, was er getan hat erinnert wird. Möglichst ohne Fernsehen und sonstige elektronische Unterhaltung. Bücher zu lesen JA, aber ausgesucht (vom Inhalt her so, dass er auch über Gerechtigkeit nachdenken kann).

geh bitte , mit solchen methoden kannst ned mal schwererziehbare kinder erziehen geschweige denn schwerverbrecher.
 
und wer sagt des, daß des passiert...abnorme rechtsbrecher kann man auch, bei geringerem urteil lebenslänglich anhalten....

Dass es bei geistig abnormen Straftätern die Sicherheitsverwahrung geben kann, das ist mir schon klar. Aber.... nicht jeder Straftäter ist abnorm, trotzdem kann seine Tat besonders abscheulich sein. Ich möchte jetzt nicht über den Fall Frodl diskutieren. Ob er "gebessert" und seine Entlassung gerechtfertigt ist, das zu beurteilen steht mir nicht zu. Jedenfalls war es auch eine besonders grausame Tat, der Täter aber nicht abnorm im Sinne des Gesetzbuches.
 
Vielleicht bist Du nicht am Stand des Strafvollzugs
Der hhuepf wird dir vermutlich nicht mehr antworten.

weshalb es andererseits auch bei "lebenslang" vorzeitige Entlassung bei guter Führung geben kann

Die "gute Führung" ist mir ein bisschen zu wenig. Das bedeutet im Grunde nur, dass er unauffällig war.
 
Weil's grad wieder mal aktuell ist ...
Netterweise hat sich der Täter ja selbst im Häfen wegg'räumt ... :hurra: Ansonsten, lebenslänglich hätt er vermutlich bekommen, also wär er nach 15 Jahr wieder fröhlich draussen herummarschiert. Ergo - gleich weg mit solchen G'stalten.

Und da gibt es noch immer den Fall Soltisova. Diese privat zu geringstem Lohn in einem oberösterreichischen, gutbürgerlichen Arzthaushalt beschäftigte Pflegehelferin, die nachweislich mit in Östereich und der Slovakei (ihrer Heimat) nicht erhältlichen Medikament betäubt und verwirrt wurde und nach einem Martyrium schließlich offenbar in einen Fluß geworfen wurde. Obduktion in Österreich keine - nach einem Blick auf die Leiche stellte der beigezogene Arzt Selbstmord fest. In der Slovakei obduziert und die Ermordung eindeutig festgestellt. In Österreich wird der Fall von der Staatsanwaltschaft nur verzögert und vertuscht....... (Quelle: mehrere Artikel und ein Buch von Leibenfrost).
Warum macht die Österreichische Justiz nichts außer vertuschen? Warum bleibt dies ohne Konsequenz für die Untersuchungsbehörden? Wieso kann man in Österreich unverfolgt andere mit Psychopharmaka betäuben, schwer drangsalieren und morden?
 
Obduktion in Österreich keine - nach einem Blick auf die Leiche stellte der beigezogene Arzt Selbstmord fest. In der Slovakei obduziert und die Ermordung eindeutig festgestellt. In Österreich wird der Fall von der Staatsanwaltschaft nur verzögert und vertuscht....... (Quelle: mehrere Artikel und ein Buch von Leibenfrost).

Sorry, aber damit kann man nicht für die Todesstrafe argumentieren (sofern du das vorhast). Eher dagegen, denn schlampige Ermittlung kann auch zur Verurteilung Unschuldiger führen. Wenn unsere Justiz schlampig arbeitet, dann wäre das schon wieder eine neue Diskussion.
 
Wieso kann man in Österreich unverfolgt andere mit Psychopharmaka betäuben, schwer drangsalieren und morden?

Das geht nicht nur in Österreich, sondern auch generell. Gerade bei Wasserleichen ist es nicht einfach Fremdverschulden festzustellen.
Der Fehler von Seiten der österreichischen Behörden war sicher, dass keine Obduktion durchgeführt worden ist..wobei ich mich auch frage, ob nicht auch bei Suzidverdacht (wie bei Auffindung der Leiche angenommen wurde) eine Obduktion vorgeschrieben ist?
Durch diesen Pfusch hat der/die Täter einen beachtliche Vorsprung, was die Ermittlungen, die ja durchgeführt werden, auch nicht gerade einfach machen.

Das FBI hat bei Ermittlungen in Todesfällen einen wichtigen kriminalistischen Grundsatz geprägt:"Dinge sind nicht immer so, wie sie erscheinen mögen!" Dieser simple Grundsatz sollte auch für die Beurteilung der Todesstrafe gelten, wo sich auch die Dinge oft ändern können.
 
(morden und) zerstückeln ist da schon moderner

In einem gewissen Sinne :ja!

Da die Ermittlungsmethoden bei Gewaltverbrechen immer ausgereifter werden, vesuchen die Täter mit immer grösserem Aufwand ihr Verbrechen zu vertuschen, um der Strafe, der sie ja sehr wohl bewußt sind, zu entkommen. Wo keine Leiche, da kein Mord. Also muß die Leiche , am besten natürlich spurlos, verschwinden. Am einfachsten geht dies wenn man sie zersückelt und verbrennt, wobei man mit herkömmlichen Methoden einen menschlichen Köper nicht komplett verbrennen kann

In Ländern die, die Todesstrafe ausführen z. B. die USA , generiert ein Gewaltverbrechen meist Weitere um der angedrohten Todesstrafe zu entgehen...Zeugen werden beseitigt, es kommt zum bewaffnten Widerstand bei der Festnahme, bei der Flucht vor der Exekutive kommen Unschuldige zu Schaden etc. etc.
Wenn ein Mensch nichts mehr zu verlieren hat......
 
In Ländern die, die Todesstrafe ausführen z. B. die USA , generiert ein Gewaltverbrechen meist Weitere um der angedrohten Todesstrafe zu entgehen...Zeugen werden beseitigt, es kommt zum bewaffnten Widerstand bei der Festnahme, bei der Flucht vor der Exekutive kommen Unschuldige zu Schaden etc. etc.
Wenn ein Mensch nichts mehr zu verlieren hat......

Eben ....... Länder mit Todesstrafe haben jedenfalls nicht weniger Gewaltverbrechen, sondern mehr.
 
Hallo,
also auch mal was dazugesagt!!!!

1.Selbstjustiz: wir haben 3 kinder und ich muss euch sagen wenn sie sexuell belästigt,misshandelt oder sogar mehr sein sollte,da würde ich und mein mann sicher nicht lange überlegen!!!
Meine kinder sind mir heilig und wer sic daran zu schaffen macht,wird nicht lange unter uns weilen.....so sehen wir das als eltern!!!

2.Lebenslang: ist ein verbrecher verurteilt und hat Lebenslang ausgefasst,so sollte unsere justiz auch denn verbrecher lebenslang hinter gitter lassen und nicht bei "GUTER FÜHRUNG" wieder rauslassen!!!! Für was hat man die justiz wenn sowieso 75% oder mehr bei guter führung wieder rauskommt!!!!

3.Todesstrafe: finden wir persönlich gehört abgeschafft......jeder mensch hat das recht zu leben,ja ja auch verbrecher,mörder,vergewaltiger,........nur sollten sie bis zu ihrem tode hinter gittern sitzen......finden lebenslang im gefängniss ist schlimmer als ne giftspritze zu bekommen

Ihr könnt nun gerne über uns urteilen,das ist nur unsere meinung
 
Was jetzt? Entweder oder ........

Na ja gogolores; es ist halt ein sehr schwieriges Thema.
Recht leicht zu sagen, daß man "prinzipiell" gegen die Todesstrafe ist, aber wenn es dann wieder so einen abscheulichen Fall mit Kindesentführung, Vergewaltigung und Mord gibt versteh ich die betroffenen Eltern schon, wenn die dann nicht leich freudig auf "so, der Täter muß jetzt therapiert werden-Gedanken" anspringen.

Auch nicht zu vergessen das Problem, das die spermamöse unter Punkt 2.) indirekt anspricht - nämlich, daß sich oft die Opfer und die Angehörigen der Opfer oft von der Justiz im Stich gelassen fühlen und den Eindruck haben, daß der Täter wichtiger als das Opfer sei.
 
Hallo,
also auch mal was dazugesagt!!!!

1.Selbstjustiz: wir haben 3 kinder und ich muss euch sagen wenn sie sexuell belästigt,misshandelt oder sogar mehr sein sollte,da würde ich und mein mann sicher nicht lange überlegen!!!
Meine kinder sind mir heilig und wer sic daran zu schaffen macht,wird nicht lange unter uns weilen.....so sehen wir das als eltern!!!

2.Lebenslang: ist ein verbrecher verurteilt und hat Lebenslang ausgefasst,so sollte unsere justiz auch denn verbrecher lebenslang hinter gitter lassen und nicht bei "GUTER FÜHRUNG" wieder rauslassen!!!! Für was hat man die justiz wenn sowieso 75% oder mehr bei guter führung wieder rauskommt!!!!

3.Todesstrafe: finden wir persönlich gehört abgeschafft......jeder mensch hat das recht zu leben,ja ja auch verbrecher,mörder,vergewaltiger,........nur sollten sie bis zu ihrem tode hinter gittern sitzen......finden lebenslang im gefängniss ist schlimmer als ne giftspritze zu bekommen

Ihr könnt nun gerne über uns urteilen,das ist nur unsere meinung

zu 1. sind wir einer meinung, allerdinx mit ausnahmen ;)
zu 2. haft soll einen ja auf den rechten weg bringen blablabla, drum, wer sich benehmen kann darf auch a belohnung bekommen. je nachdem, was er angestellt hat.
zu 3. ich bin der meinung, gleiches recht für alle. stirbt jemand durch die hand eines andren, so hat auch dieser kein recht weiterzuleben. ich bin für die todesstrafe, auserdem ist es für den steuerzahler billiger, wenn jemand die spritze bekommt. ob jeder dass recht zu leben hat, wenn er jemand andren dessen wegnimmt ist für mich gar keine frage :cool:
 
Auch nicht zu vergessen das Problem, das die spermamöse unter Punkt 2.) indirekt anspricht - nämlich, daß sich oft die Opfer und die Angehörigen der Opfer oft von der Justiz im Stich gelassen fühlen und den Eindruck haben, daß der Täter wichtiger als das Opfer sei.

Freilich ist´s ein schwieriges Thema. Aber wenn man grundsätzlich gegen die Todesstrafe ist, dann muss man auch von der Selbstjustiz Abstand nehmen. In besonderen Fällen würde dem "Rächer" ohnehin mildernde Umstände zugesprochen werde, wenn er den Täter, der seine Tochter missbraucht, in flagranti ertappt. aber das sind Sonderfälle, die so gut wie nie vorkommen werden.

Es handelt sich bei der Selbstjustiz um nicht anderes als die schlechte, alte Blutrache. Wollen wir die Rechtssysteme aus dem wilden Kurdistan zu uns übertragen? Das ist ja irgendwie absurd: Eine gesunde Dachtel für einen Rotzbuben wird inzwischen zur Staatsaffäre hoch stilisiert. Aber aus Rachsucht einen Menschen töten, das soll rechtens sein? So ganz ohne Beweisaufnahme und Möglichkeit der Verteidigung? Dann hätten wir wohl bald Zustände wie im Wilden Westen oder im Arabien Karl Mays Wo bleibt da unser gepriesener humanistischer Fortschritt? Ganz abgesehen von der prinzipiellen Ablehnung der Todesstrafe ..... wenn sich die Unschuld eines Gelynchten im Nachhinein herausstellt, was dann? Haben dann dem Gesetz der Blutrache folgend die Angehörigen des unschuldig gelynchten das Recht, sich am Fememörder oder seinen Angehörigen durch einen weiteren Mord Genugtuung zu verschaffen?

Und schauen wir uns doch einmal an, in welchen Ländern es die Todesstrafe gibt. Da bin ich doch froh, ein Europäer zu sein.

ich bin für die todesstrafe, auserdem ist es für den steuerzahler billiger
Das wäre auch eine ganz prächtige Rechtfertigung für die Euthanasie.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie seht ihr das? Gibt es taten, für die ihr die Todesstrafe fordern würdet? Oder selbst für Gerechtigkeit sorgen würdet?

Ja die gibt es! Würde z.B jemand meine Freundin vergewaltigen oder meiner Mutter zu nahe kommen würde ich zur Selbstjustiz greifen! Wobei Selbstjustiz und Todesstrafe in dem Fall dann das selbe wäre!
 
stirbt jemand durch die hand eines andren, so hat auch dieser kein recht weiterzuleben

:hmm:

:hmm: könnt ma das ned ausbaun :hmm:

:lehrer: zb wenn du durch einen von dir verschuldeten autounfall den sohn eines anderen tötest :lehrer:

:mauer::mauer: müsst da (quasi als ausgleich) einer deiner söhne sterben :mauer::mauer:

:mauer::mauer:

@ oxi - sorry aber das kannst ned wirklich ernst durchdacht haben:roll:
 
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