Todesstrafe

Ich bin...

  • ...für die Todesstrafe

    Stimmen: 136 32,6%
  • ...gegen die Todesstrafe

    Stimmen: 281 67,4%

  • Umfrageteilnehmer
    417
was willst jez lesen. sollte man als entschuldigung etwa raserei oder einschlafen gelten lassen?
es geht nicht darum, was ich lesen will, aber ich möcht wissen, forderst Du für beide Beispiele, den betrunkenen und den eingeschlafenen Fahrer die Todesstrafe?
 
sicher ist töten nicht richtig..aber im affekt in diesem fall nachvollziehbar
nachvollziehbar ja, aber nicht straffrei.

oder nimmst den nächsten stein,und haust ihm den über den schädel?
wenn Du mit den Konsequenzen leben kannst, das Du dann auch ein Straftäter bist ? Vielleicht geht es auch ohne Schädel einschlagen ?
 
angenommen....du gehst spazieren..hörst ein lautes schreien eines kindes...läufst in die richtung..siehst wie ein mann eine sechsjährige vergewaltigt
nimmst das handy und rufst die polizei,?oder nimmst den nächsten stein,und haust ihm den über den schädel?

sicher ist töten nicht richtig..aber im affekt in diesem fall nachvollziehbar
Gut.

Um bei Deinem Beispiel zu bleiben, nehmen wir weiter an, der/die Betreffende wäre nicht bewusstlos, sondern ich hätte sie/ihn tatsächlich erschlagen.

Dann gilt gemäß den Befürwortern auch für mich die Todesstrafe, schließlich habe ich einen Menschen getötet, der nicht getötet hat.

Wenn Du auf Notwehr abzielst, ist ein zweischneidiges Schwert.

Ist mein Leben bedroht, werde ich mich verteidigen.

Mein Leben ist aber nicht bedroht, weil jemand anders denkt, lebt, eine andere Kultur hat als ich. Es ist zum Beispiel keine "Notwehr" einen Krieg in irgend einem Land zu führen...

Nina
 
nachvollziehbar ja, aber nicht straffrei.

wenn Du mit den Konsequenzen leben kannst, das Du dann auch ein Straftäter bist ? Vielleicht geht es auch ohne Schädel einschlagen ?


ich glaub,das man in so einen moment einfach nur handelt....weil man dem kind helfen will..
ich war gsd noch nie in so einer situation.....was würdest du tun?
 
Gut.

Um bei Deinem Beispiel zu bleiben, nehmen wir weiter an, der/die Betreffende wäre nicht bewusstlos, sondern ich hätte sie/ihn tatsächlich erschlagen.

Dann gilt gemäß den Befürwortern auch für mich die Todesstrafe, schließlich habe ich einen Menschen getötet, der nicht getötet hat.

Wenn Du auf Notwehr abzielst, ist ein zweischneidiges Schwert.

Ist mein Leben bedroht, werde ich mich verteidigen.

Mein Leben ist aber nicht bedroht, weil jemand anders denkt, lebt, eine andere Kultur hat als ich. Es ist zum Beispiel keine "Notwehr" einen Krieg in irgend einem Land zu führen...

Nina

seh ich anders....ich würd es als unterlassene hilfestellung sehn,,würd ich nix machen...
 
Ist mein Leben bedroht, werde ich mich verteidigen.

du hast aber auch das recht und die PFLICHT, in deinen dir zur verfügung stehenden möglichkeiten, ein verbrechen zu verhindern

mit anderen worten:

wenn du zu einer vergewaltigung dazukommst, so hast du das RECHT der angst und kannst die polizei rufen (was ich dir hier jetzt auch mal unterstelle), wenn der mike dazukommt, so hat er als mann wohl eher die PFLICHT, ein verbrechen zu verhindern, und dazu gehört eine vergewaltigung noch allemal)

deine pazifistische einstellung in ehren, aber damit schützt du niemanden ausser div anarchisten, die diesen umstand ausnützen

anders rum:

dir als frau wird keiner zumuten, bei einer vergewaltigung dazwischen zu gehen

den herren aber wird es sehr wohl zugemutet, mit recht, und wenn dann einer zu einer waffe greift, und sei es ein stein, so ist das nicht mehr als die erfüllung des gesetzes, das verlangt, nach MÖGLICHKEIT, rechtsübertretungen zu verhindern...

mfg walter
 
ich glaub,das man in so einen moment einfach nur handelt....weil man dem kind helfen will..
Das glaub ich auch hexlein, aber es bewahrt dich nicht davor, dann der gearschte zu sein. Das ist keine Notwehr, sondern Selbstjustits.
Notwehr ist, wenn Dein Leben bedroht ist, aber auch das mußt du beweisen können ! Deine Handlungen müssen "angepasst"sein.

was würdest du tun?
ihn runterreisen, versuchen ihn in die Eier zu tretten und vor allem, das Kind schnappen !!! und in Sicherheit bringen.
 
kann sein,,das ich der gearschte bin...zumindest hab ich es versucht...
ich würd den stein bevorzugen..oder was griffbereit ist...weil der mann dir sicher körperlich überlegen ist
 
Ich wäre Dir dankbar, sicher, gleichzeitig würde ich traurig sein, das Du keine andere Möglichkeit gefunden hast, aber ich würde dich dann im Knast besuchen, versprochen.


du würdest sicha ned traurig sein,,wenn dein kind durch ihn gerettet wird..so ein pädophiles arschloch verdient kein mitleid
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
einer zu einer waffe greift, und sei es ein stein, so ist das nicht mehr als die erfüllung des gesetzes,
Das glaubst Du wirklich?
Auch so ein Gesetz gibt es nicht, demzufolge einer verpflichtet wird, zu Waffe oder Stein zu greifen, was ist los mit Dir Walter?
 
Zurück
Oben