Todesstrafe

Ich bin...

  • ...für die Todesstrafe

    Stimmen: 136 32,6%
  • ...gegen die Todesstrafe

    Stimmen: 281 67,4%

  • Umfrageteilnehmer
    417
@manon

jedem von uns kann ein unfall passieren, dir, mir, dem oxi,

ist leider so und wir sind dagegen alle nicht gefeit

DAFÜR die todesstrafe zu verlangen, kann nur einem kranken gemüt einfallen

ich glaube du verstehst...
Ich verstehe es nicht. Warum nicht die Todesstrafe?

Der Argumentation der Todesstrafenbefürworter zur Folge geht es doch um Gerechtigkeit und Genugtuung für die Hinterbliebenen des Opfers.

Darum ja meine nervigen Fragen, zum Beispiel: ist es den Hinterbliebenen egal wenn`s ein Unfall war, der Schrei nach Genugtuung nur bei Vorsatz legitim? Wo bleiben da plötzlich "Herz & Gefühl"?

Im Grunde sehe ich es ähnlich wie @oxidierer1, eigentlich hat man sich so selbstverantwortlich zu verhalten, dass niemand zu Schaden kommt. Ich sehe viel mehr nicht ein, warum man auf Alkohol und Drogen beim Strafmaß auch noch Rücksicht nimmt.

Ich bin lediglich gegen das Töten per Gesetz oder auf Befehl.

Am Strafmaß und Vollzug sollte einiges auch in anderer Hinsicht geändert werden...

@kloanehex

Bei deinem Beispiel gibt es gleich mehrere Bedingungen, die neben dem Affekt nicht geklärt sind.

Zum einen, wäre der Täter bewaffnet und ich nicht, würde ich die Polizei rufen und nicht eingreifen.

Zum anderen gibt es noch den Passus der unangemessenen Gewaltanwendung, wäre ich zum Beispiel dem Täter körperlich und von meinen Fähigkeiten her weit überlegen und würde ihn erschlagen, obwohl ich ihn hätte handlungsunfähig machen können, mache ich mich damit strafbar.

Genau das wird nämlich bereits mit dem sogenannten "finalen Rettungschuss" per Gesetz umgangen, der Staat kann bereits heute schon darüber im Vorfeld entscheiden, ohne Gerichtsverhandlung, ohne alles, ob ein Täter kampfunfähig gemacht und verhaftet, oder ob er erschossen wird.

Auch ein zweischneidiges Schwert, denn (siehe oben) auch von einem Polizisten kann nicht verlangt werden sich erschießen zu lassen, um den Täter zu verhaften, auf der anderen Seite hat man eventuell auch kein Interesse daran, dass ein Täter noch redet.

Nina

Nachtrag:

du hast aber auch das recht und die PFLICHT, in deinen dir zur verfügung stehenden möglichkeiten, ein verbrechen zu verhindern
So wie in München, Berlin, .... und sich entweder töten oder zum Krüppel treten zu lassen?

Die Opfer waren keine Frauen, gestandene Männer, die auch nur helfen wollten.

Ich bin kein Pazifist.

Ich bin allerdings auch nicht so dämlich und würde für ein Land aus "humanitären Gründen" oder "Menschenrechte" in den Krieg ziehen, töten, dass so eine Einrichtung wie Guantanamo Bay Naval Base unterhält. Das ist für mich ein Unterschied...
 
'nen Kinderficker könnte man in der Hitze des Gefechts, natürlich nur rein aus Versehen, die Kniescheibe zertreten ... :winner:
 
a knieschuss is besser

Naja, andererseits könnt man, um ein guter Mensch zu sein, den Typen wegen seiner sicher schlimmen Kindheit dier er g'habt hat und what ever trösten, während man dem vergewaltigten Kind vorwirft warum sie sich ja auch so geil anziehen muss. Der Arme konnte ja dann quasi gar ned anders.
 
frag nen anwalt

hab ich schon mal erlebt....
Das sollte in beiden Ländern gleich/ähnlich sein:
§ 32
Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Es hakt lediglich bei der Frage, welche Art der Verteidigung notwendig gewesen wäre, das ist nämlich nicht definiert.

Nina
 
man könnt ihn auch jahrelang therapieren..damit er dann wieder kinder vergewaltigt.....
schnipp schnapp.pimmel ab..fertig..austherapiert:cool:
 
'nen Kinderficker könnte man in der Hitze des Gefechts, natürlich nur rein aus Versehen, die Kniescheibe zertreten ...
das und ähnliches würde ich tun :daumen: alles andere ist nicht vertretbar.

a knieschuss is besser....
warum magst es nicht verstehen? Oder wie erklären wir den Besitz einer Waffe?

Naja, andererseits könnt man, um ein guter Mensch zu sein, den Typen wegen seiner sicher schlimmen Kindheit dier er g'habt hat und what ever trösten, während man dem vergewaltigten Kind vorwirft warum sie sich ja auch so geil anziehen muss. Der Arme konnte ja dann quasi gar ned anders.
warum schreibst Du immer so einen Blödsinn Tom ?
 
Auch so ein Gesetz gibt es nicht, demzufolge einer verpflichtet wird, zu Waffe oder Stein zu greifen

Natürlich wird dir genau das kein Gesetz vorschreiben. Aber weil hier schon länger alle auf den Stein herumreiten, gibt es dazu eine interessante Entscheidung des OGH in einem ähnlich gelagerten Fall:

Nach Lage des Falles kann auch ein Stoß mit einem Weinglas in das Gesicht des (körperlich überlegenen) Angreifers (der seinen Kontrahenten mit dem Umbringen bedroht hatte) als durchaus zulässige - im Sinn des § 3 StGB gerechtfertigte - Reaktion zur verläßlichen Abwehr eines gegen Gesundheit und körperliche Unversehrtheit gerichteten Angriffes angesehen werden.

Und welche Verletzungen ein heftig ins Gesicht gestossenes Glas hervorrufen kann, kann sich ja jeder denken. Im ggst. Fall wärs halt dann eher Nothilfe ! ;)

Quelle: OGH 03.07.1990 13 Os 67/90
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wer Herz und Gefühl hat :)

Das sind ja die todesstrafenbefuerworter, stimmt.

weil es gibt ja noch eure abteilung der gutmenschen, die jedem auf gedeih und verderb dass recht auf leben einräumen, eigentlich für mich den grad des rechtes auf leben überschritten, nur als beispiel. oder wie siehst du das?? :hmm:

Sei froh, dass es diese gutmenschen gibt, sonst wuerden die zuege nach Sibirien voll sein. Aber ohne rueckfahrkarte und mit arbeitsplatz in einem uranbergwerk!

kann dass ein betrunkener autofahrer, der 3 menschen auf dem gewissen hat? lkw fahrer der hinterm steuer einpennt? wenn alle beweise und indizien 100% den täter überführen dann soll er eine gerechte strafe bekommen, wobei gerecht ja auch relativ ist. einerseitz werden in kriegen 1000ende menschen umgebracht, andrerseitz wird a aufstand gemacht, wenns um eine harte bestrafung für gewisse delikte geht :hmm:

Der eingeschlafene LKW-fahrer, eine gute idee. Dann auch gleich den unternehmer mit, der verlangt, dass er fahren muss. Nur weil ihn geil mach, ueberschreitet er naemlich keine fahrzeiten! :lehrer:

angenommen....du gehst spazieren..hörst ein lautes schreien eines kindes...läufst in die richtung..siehst wie ein mann eine sechsjährige

Na, wenn ich mir vorstelle, dass ein beliebiges weiberleit einem schreienden buben unbedingt das zumpferl waschen muss. Oder gar einem kleinem maederl ihr spielzeug! Huch! Wie oft sieht man, dass sie den kleinen buben ihr zipferl beim pinkeln halten! :shock:

Wie oft werden denn 6-jaehrige vergewaltigt? Meist duerfen sie wohl eher das alte, verschrumpelte zipferl eines opas anschauen, oder er greift ihnen mal unters rockerl. Und wenns "nur" ein geistig behinderter ist, wer tut sowas sonst schon. Der rest ist dann wieder mal fantasie. Uebrigens, normalerweise sind das dann die vaeter oder sonstige nahe verwandte! :mad:

Erzaehlt aber mal, warum ein besoffener autofahrer, der ein paar leute ueber den haufen faehrt, nicht hingerichtet werden sollte? Ein sonstiger moerder aber schon! Selbst ein depp, der einem kleinem maederl bloss an die fummel oder einem buben ans schwanzerl gegriffen hat.
 
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