Todesstrafe

Ich bin...

  • ...für die Todesstrafe

    Stimmen: 136 32,6%
  • ...gegen die Todesstrafe

    Stimmen: 281 67,4%

  • Umfrageteilnehmer
    417
es werden höchstens niedere Gefühle befriedigt.

Das traurige an der Sache ist, dass DAS fast gar ned zutrifft, weils die Tat, welche die Todesstrafe herbeigeführt hat ned ungeschehen macht....

Im ersten Moment "freuen" sich die Angehörigen der Opfer, aber wenn man eine Zeit verstreichen lasst, sagen die meisten, dass es eigentlich nix gebracht hat, den Täter umzubringen...
 
Andererseits, kein Problem damit Täter kirre machen.

Du wirst keinen normalen Menschen finden, der kein Problem damit hat einen Täter kirre zu machen!

Deshalb gibts ja auch bei den verschiedenen "Polizeien" dieser Welt fast überall eine Post-Shotting-Betreuung....

Es ist keine Frage der Moral, sondern der Frage des Schutzes von Menschen und wenn eine akute, extreme Situation (zB Geiselnahme) dann eben extreme Handlungsweisen verlangt ist und bleibt es der Schutz von Unschuldigen...
 
:nono: andere Ausgangslage ... :mrgreen:


Gefahr für Leib und Leben --> drastische Maßnahme. Wird ergriffen, wenn andere, sanftere Maßnahmen nicht lebenserhaltend sind.

Es geht um die Verhältnismäßigkeit dessen, was getan wird. Festgenommene Täter können sicher verwahrt werden, aktive Täter, die andere bedrohen, können mitunter nur noch durch Gewalt gestoppt werden.


Geh, stell dich nicht dumm, das weißt du eh. :lehrer:
 
Da ist es, finde ich, sehr gut aus verschiedenen Blickwinkeln erläutert...
Ja stimmt, auch der Abschnitt "Kritik" ist dabei sehr interessant.

Auf der anderen Seite, was soll dann die Geschichte mit der "unangemessenen Gewalt" :fragezeichen:

Setze Dich mal zur Wehr und prügele jemand dabei weich, Du wirst mehr Probleme bei Gericht haben, als ein Staatsorgan in gleicher Situation.

Von daher ist Notwehr nachvollziehbar, nicht aber per Gesetz.

Nina
 
:lalala::mrgreen: ned drumherumreden ... :mrgreen:


den Unterschied in der moralischen Wertung

Warum ist's Ok jemand zu töten, der selbst nur androht jemand anderen zu töten? Aber ned Ok jemand zu töten, der definitiv jemand anderen getötet hat, aber das halt schon a Zeitl her ist und er im Knast sitzt?

Geh, stell dich nicht dumm, das weißt du eh

Klar ist mir das alles klar. Und genau deswegen interessierts mich eben. Warum kann für jemanden für den töten absolut unmenschlich und inakzeptabel ist, selbiges plötzlich akzeptabel sein?
 
Zuletzt bearbeitet:
Von daher ist Notwehr nachvollziehbar, nicht aber per Gesetz.

Äh doch.. ;)

Grundsätzlich gilt nämlich die Genfer Konvention und da ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eines der höchsten Güter...

Dazu muss dann der jeweilige Gesetzgeber "per Gesetz" festlegen in welchen Fällen das eben nicht gilt, also für solche spezielle Fälle dann quasi die Menschenrechte außer Kraft setzen.
 
Warum ist's Ok jemand zu töten, der selbst nur androht jemand anderen zu töten?

Weil er die Drohung wahrmachen kann und es zu noch mehr unschuldigen Opfern kommen könnte.

Aber ned Ok jemand zu töten, der definitiv jemand anderen getötet hat, aber das halt schon a Zeitl her ist und er im Knast sitzt?

Weil hier das Kind schon mit dem Bade ausgeschüttet wurde genau niemand gefährdet wird und es genau nix mehr bringt den Täter umzubringen.
 
ich würde einfach gern den Unterschied in der moralischen Wertung verstehen. Einerseits menschliches Leben als höchstes, unantastbares Gut sogar für Täter sehen.

Weil es eben im Fall einer Geiselbefreiung um eine Werteabwägung geht. Der Geiselnehmer gefährdet das Leben seiner Geiseln. Und die Rettung der Geiseln ist vorrangig, wenn alle Mittel zu einer gewaltlosen Lösung der Situation ausgeschöpft sind.

Der ganz einfache Unterschied zur Todesstrafe ist, dass hier nicht um des Tötens willen getötet wird, sondern um die Geiseln zu befreien. Und wie schon geschrieben: Der Geiselnehmer kann die Situation jederzeit dadurch entschärfen, indem er aufgibt und die Geiseln frei lässt. Es liegt in seiner Hand.
 
Klar ist mir das alles klar. Und genau deswegen interessierts mich eben. Warum kann für jemanden für den töten absolut unmenschlich und inakzeptabel ist, selbiges plötzlich akzeptabel sein?



Gut, ohne Geplänkel aus meinem persönlichen Empfinden: mir hätte es keine Befriedigung gebracht, wenn meine Peiniger getötet worden wären. Ich hab mich im Verlauf meiner Therapien mit sehr vielen Opfern unterhalten, auch solchen, die noch Schlimmeres als ich erlebt haben. Von einigen waren die Peiniger (meist Väter) bereits tot. Fast alle haben im Lauf ihrer Behandlung sehr darunter gelitten, daß sie nie wieder Gelegenheit haben werden, die Täter zu konfrontieren. Tot = unerreichbar, die begonnene Geschichte hört ja mit der Tat nicht auf, für die Opfer geht sie weiter. Wenn der Täter tot ist, ist quasi ein möglicher Weg, damit abschließen zu können, abgeschnitten, du kannst diese Peiniger nicht mal mehr in deiner Fantasie noch erreichen.

Das war nu meine persönliche Haltung dazu, die etwas "allgemeinere" dazu: um Verbrecher zu töten, braucht's Menschen, die töten. Jenseits von moralischen Erwägungen: wir lernen, daß Töten schlecht ist, würden aber akzeptieren, daß zur Durchsetzung des Tötungs-Tabus Menschen in unserem Sozialverband leben, die selbst töten. --> Widerspruch, ne?

Es braucht einen sehr starken "Gegenimpuls", eine Rechtfertigung, um dieses Tötungstabu zu überwinden. Menschenleben retten wäre für mich so ein akzeptabler Grund, Befriedigung von Rache dagegen nicht.
 
Huhu, Leute, das ist mir ja alles klar! Aber worin liegt der moralische Unterschied?

Täter bevor er 'ne Maschine mit 87 Leut sprengt > moralisch Ok in zu töten!
Täter nachdem er 'ne Maschine mit 87 Leut gesprengt hat < moralisch nicht mehr Ok ihn zu töten?

Warum?

Menschenleben retten wäre für mich so ein akzeptabler Grund, Befriedigung von Rache dagegen nicht.

Thx, genau darauf will ich hinaus. Aber wie sehen die absoluten Gegner der tötung das?
 
Zuletzt bearbeitet:

Weil ich im ersten Fall 1 Menschenleben vernichte aber dafür 87 Menschenleben retten kann und im Zweiten 1 Menschenleben vernichte aber dadurch keine 87 wiederherstelle....
 
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nursomal in den raum geworfen: dennis nilsen, bekennender massenmörder, gestand 15morde und wurde zu lebenslang verurteilt. für mich unverständlich. eine kugel für hiesigen und der kas is gessn, aber stattdessen liegt er jez dem steuerzahler auf da tasche.
 
Aber wie sehen die absoluten Gegner der tötung das?

Gegenfrage:

Legitimiere ich den Mord von 87 Menschen nicht dadurch, in dem ich offen demonstriere, dass Töten ein gerechtes und vor allem legitimes (Macht)Mittel ist?

Aus der Sicht des "Terroristen" war/ist die Tat ja vielleicht auch "gerecht"...

Verurteile ich den Mord von 87 Menschen nicht wesentlich effizienter, in dem ich offen demonstriere, dass die Tat zwar bestraft aber nicht durch Töten gesühnt wird?

In Gesellschaften, Staaten, die das Töten grundsätzlich verneinen, dürfte es für Täter und Attentate dieser Art u.U. schwierig bis unmöglich werden, Verständnis, Rückhalt oder gar Unterstützung zu finden.

@luke40

Nur weil es gesetzlich festgelegt ist, muss ich es noch lange nicht für gut oder sinnvoll erachten.

Man kann Notwehr nicht 100% genau und sicher per Gesetz definieren. Das ist meiner Auffassung nach eine spontane, situationsbedingte Reaktion, die in jeder Situation vollkommen unterschiedlich ist.

Man kann aber mit solch einem Gesetz 100% und genau motiviert und mit Vorsatz töten.

Das ist ein ähnliches Gewäsch, wie die Waffenlieferung in Staaten, die ihre Waffen nicht gegen die Bevölkerung richten...

Ginge man nach dem Grundsatz, dass das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eines der höchsten Güter sei, gäbe es keine Waffenlieferungen mehr.

Nur das versaut das Geschäft und Politik und Gesellschaft sind nichts anderes, als ein Geschäft...

Nina
 
Das sehe ich anders. Hier greift für mich das Prinzip des "kleineren Übels": nicht eingreifen und damit zulassen, daß Geiseln getötet werden, wäre hier unterlassene Hilfeleistung, die Verantwortung für die Toten läge damit gleichermaßen beim Staat wie den Geiselnehmern.
 
@fritzie

Meine Gegenfrage bezieht sich nicht auf den Einsatz als solchem, sondern auf den Umgang mit Tätern vor Gericht.

Nina
 
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