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Gast
(Gelöschter Account)
Man kann Notwehr nicht 100% genau und sicher per Gesetz definieren. Das ist meiner Auffassung nach eine spontane, situationsbedingte Reaktion, die in jeder Situation vollkommen unterschiedlich ist.
Drum wirds ja auch jedenfalls durch die Justiz geprüft und diverse Fachleute (zB Schießsachverständiger, etc) geprüft....
Man kann aber mit solch einem Gesetz 100% und genau motiviert und mit Vorsatz töten.
Äh nein, weil ja zB im Fall des §3 StGB genau drinsteht unter welchen Vorraussetzungen das geschehen darf, also es schon expliziter Handlungsweisen eines Täters bedarf um den 3er auch anwenden zu können (dürfen)...
Ginge man nach dem Grundsatz, dass das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eines der höchsten Güter sei, gäbe es keine Waffenlieferungen mehr.
Dann gäbs auch keine Kriege und Morde mehr, blöd nur, dass es das immer gab und geben wird, solang Menschen auf diesem Erdball umanandakrauchen...