Todesstrafe

Ich bin...

  • ...für die Todesstrafe

    Stimmen: 136 32,6%
  • ...gegen die Todesstrafe

    Stimmen: 281 67,4%

  • Umfrageteilnehmer
    417
ich weis was du meinst, aber das ist dann eine spntane Entscheidung bei der ich vermutlich auf niemanden Rücksicht nehmen könnte.

Das wäre schlecht, aber ich bin der festen Überzeugung, dass du in diesem Moment an das gar ned denken würdest, weil du dich um deine restliche Familie kümmern müsstest.. also eh völlig ausgelastet wärst.. ;)
 
ja fahrlässige Tötung oder totschlag + einer Vergewaltigung abzüglich guter Führung 12 Jahre, sag ich doch. Aber nein, ich muss ja Unrecht haben
 
HAHA ein bisschen verdreht die Tatsachen oder ? Die Kinder können froh sein wenn sie so ein Elternteil nie wieder sehen müssen. Reicht schon dass das Leben durch die Aktion vollkommen verpfuscht ist. Freunde wird das Kind glaube ich nie wieder finden..wenn du schon mit der Tour kommst.
Ach ja?

Wenn ein Elternteil oder beide keine Lust haben "Humankapital" zu sein und man etwas konstruiert um sie hinzurichten?
Ich weiß, das hat es in der Geschichte noch nie gegeben, waren immer alles Schwerstverbrecher...
Ach ja und sag den Eltern die das Kind verloren haben einen schönen Gruß und vergiß bitte nicht mit Vehemmenz zu erwähnen dass du absolut dagegen wärst und die Gerichtsbarkeit in dem Fall sogar mit dem VGH der Nazis vergleichst. lol..Den Mobb will ich dann sehen..ich hätt sicher was zum lachen.
Hab ich kein Problem damit, wirklich nicht.

Und erfahrungsgemäß tobt der Mob in Foren und nicht auf den Straßen.

Nina
 
kann auch nur eine watschen sein - mit vorsatz. das hinfallen - also die folge - braucht dann nur noch fahrlässig sein.

Naja.. der Vorsatz war die Watschn, also maximal in Kauf nehmen einer KV...

Dass sie durch die Watschn hingfalln is war eben die Fahrlässigkeit, wobei aber in seiner Geschichte ja der Tod ned durch die Watschn sondern durch das Aufschlagen mit dem Kopf passiert... ;)
 
ja fahrlässige Tötung oder totschlag + einer Vergewaltigung abzüglich guter Führung 12 Jahre, sag ich doch.

:fragezeichen: Du solltest echt ned so viel von dem Zeug nehmen, dass du dir grad reingschossen hast.. des tut dir echt ned gut.. :trost:
 
ja fahrlässige Tötung oder totschlag + einer Vergewaltigung abzüglich guter Führung 12 Jahre, sag ich doch. Aber nein, ich muss ja Unrecht haben

ich tippe eher auf eine einweisung in eine anstalt (wenn ma scho lotto spielen). und die probezeit ist sehr sehr sehr lang. einmal mist bauen und er wandert wieder dort hin.
 
:fragezeichen: Du solltest echt ned so viel von dem Zeug nehmen, dass du dir grad reingschossen hast.. des tut dir echt ned gut.. :trost:

Is recht chef. Beweise eben getätigte Aussage, wenn nicht, kehre wieder zu deinen Leisten, lese und verstehe das Stgb. Kennst Eigentor?
 
Und warum is des so? Was glaubst?

Weil in Ö nur Luschen umanandarennen die sich nix trauen?

Und mir sagst ich soll mir nix reinhauen?...Ich sags ja, ein Komiker, aber is cool, hat Unterhaltungswert..die Antwort darfst du dir selber geben.
 

Jap... du schießt dir grad Eins nach dem Anderen... :mrgreen:

Nur soviel... a fahrlässige Tötung kanns gemeinsam mit einer Vergewaltigung niemals geben.. ebensowenig einen Totschlag mit einer Vergewaltigung..

Es gibt entweder a fahrlässige Tötung, einen Totschlag oder eine Vergewaltigung mit Todesfolge...

Fürs Erste bis zu einem Jahr...
Fürs Zweite bis zu 10 Jahre...
Fürs Letzte bis zu lebenslänglich...
 
Eigentlich meinte ich hier Verbrecher mit Arschlöcher aber du hast dich eben als Anwärter qualifiziert. Na, happy baby?

forderst auch das handabhacken für diebstahl oder wie?


oder eine Vergewaltigung mit Todesfolge...

wobei hierfür - für die todesfolge fahrlässigkeit ausreicht. zb. polster auf den kopf drücken.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
forderst auch das handabhacken für diebstahl oder wie?




wobei hierfür - für die todesfolge fahrlässigkeit ausreicht. zb. polster auf den kopf drücken.


Handabhacken? Wollma jetzt übertreiben oder was? Wennst mich schon so fragst dann kannst da ja denken dass es etwas gleichwertiges sein muss. Eher also noch für Organraub. Aber halten wir hier abschließend fest, dass es uns hierzulande noch gut genug geht um keine pragmatischeren Strafen zu fordern.
 
Aber halten wir hier abschließend fest, dass es uns hierzulande noch gut genug geht um keine pragmatischeren Strafen zu fordern.

Also so wie in Indien, wo ganz pragmatisch Vergewaltiger aufghängt wurden und trotzdem weitervergewaltigt wird?

Oder so wie in Amerika, wo ganz pragmatisch mit Gift oder Gas oder Strom umbracht wird und trotzdem Kapitalverbrechen noch und nöcher geschehen?

Wie pragmatisch meinst denn?
 
uh jetzt hast mich aber bloßgestellt. und ich dachte schon du würdest von alleine draufkommen, na gut dann will ich dir mal Nachhilfe geben..oder nein. Hilf dir selber. Ich geb dir aber nen Hinweis. die Antwort ist hier irgendwo versteckt.
 
Also so wie in Indien, wo ganz pragmatisch Vergewaltiger aufghängt wurden und trotzdem weitervergewaltigt wird?

Schöne Antwort aber nicht schön genug. Seit wann wird denn so hart durchgegriffen dort? Seit die Weltpresse anfing das Ganze publik zu machen oder? Bis dahin galt die Frau, und das weiß ich noch aus der Schule, nichts dort. Vergewaltigungen lagen dort an der Tagesordnung. Erst als die Europäerin vergewaltigt wurde gabs richtigen Stress dort. also was schließt du daraus?
 
Jap... du schießt dir grad Eins nach dem Anderen... :mrgreen:

Nur soviel... a fahrlässige Tötung kanns gemeinsam mit einer Vergewaltigung niemals geben.. ebensowenig einen Totschlag mit einer Vergewaltigung..

Es gibt entweder a fahrlässige Tötung, einen Totschlag oder eine Vergewaltigung mit Todesfolge...

Fürs Erste bis zu einem Jahr...
Fürs Zweite bis zu 10 Jahre...
Fürs Letzte bis zu lebenslänglich...

Na dann blech mal schön deine Steuern für den Typen. Das hast nämlich bei meinen Statements außer Acht gelassen du Torschützenkönig.
 
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