Todesstrafe

Ich bin...

  • ...für die Todesstrafe

    Stimmen: 136 32,6%
  • ...gegen die Todesstrafe

    Stimmen: 281 67,4%

  • Umfrageteilnehmer
    417
Warum weist man bei Wissen eines Doppelleben nicht die Behörden darauf hin.

Ich habe es nicht weiter ausgeführt, sorry, er sprach nach der Tat davon weil er davor den Mann nur als jemanden kannte der immer gegrüßt und sonst sozial unauffällig war. Natürlich, wennst erfährst dass dein Nachbar dieses und jenes verbrochen hat, ist es klar dass du dann sowas sagst.
 
Ich habe es nicht weiter ausgeführt, sorry, er sprach nach der Tat davon weil er davor den Mann nur als jemanden kannte der immer gegrüßt und sonst sozial unauffällig war. Natürlich, wennst erfährst dass dein Nachbar dieses und jenes verbrochen hat, ist es klar dass du dann sowas sagst.

Er kannte ihn als jemanden der immer gegrüßt hat und sonst unauffällig war?
Wowww!
Und der Nachbar weiß auf Grund dessen von einem Doppelleben?
 
Er kannte ihn als jemanden der immer gegrüßt hat und sonst unauffällig war?
Wowww!
Und der Nachbar weiß auf Grund dessen von einem Doppelleben?

Schau dir die Berichte im TV einfach an, dann weißt du was ich meine, sorry.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Logisch und absolut klar, ich wette du willst aber auch nicht die sein die erfährt dass ihre Peiniger, wenn du Indien schon geltend machen willst, ungeschoren davonkommen. Sofern du dann noch lebst..die eine Studentin starb nach der Aktion. Weißt ich versteh euch ja aber es gibt keinen Grund mir gegenüber herablassend zu sein, weils dann hässlich wird.
Ähem, natürlich bin ich nicht dafür, dass Straftäter ungeschoren davonkommen, das ist aber nicht der Fall, nur weil sie nicht zum Tode verurteilt werden.:fragezeichen:

Ich zitiere jetzt nicht deine gesammelten Werke, dazu ist mir meine Zeit zu schade. :roll:


Ok, sagen wir die 4 werden eingesperrt, kannst du oder irgendwer hier mir garantieren dass sie weder zu Lebzeiten rausgelassen werden noch es ihnen niemals gelingt zu fliehen?
Es kann auch keiner garantieren, dass ein zum Tode Verurteilter auch wirklich hingerichtet wird. Und weiter?

Für mich zählt eben ein Menschenleben, das ohne Grund ausgelöscht wird, mehr als ein Verbrecher der vll fliehen könnte.
 
Ich habe das auf die 24 h überleben bezogen, "Todeskanditaten" sitzen bekanntlich zzw. 20 und 30 Jahren, ehhh es zur Vollstreckung des Urteils kommt.
 
Ist das Urteil überhaupt schon rechtskräftig?

War da nicht was von wegen Berufung?
 
Ich frag nur, weil das meine letzte Information ist (etwa 5 Tage alt):
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidiger wollen Berufung einlegen. Dafür haben sie dreißig Tage Zeit. Der Fall könnte dann durch zwei weitere Instanzen gehen, das würde mehrere Jahre dauern. Zudem ist auch noch ein Gnadengesuch beim Präsidenten möglich.
 
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