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Gast
(Gelöschter Account)
In der Gesamtdebatte zur Todesstrafe ging es jetzt genau um Deinen Beitrag: "Kein Mensch hat das Recht, einem Anderen sein Leben auszulöschen." und meinem Ansatz dazu, daß das 100%ig fertiggedacht so nicht stimmen kann.
Das Beispiel "Notwehr" ist ja auch gerade gefallen.
Also geht es eben schon um Ausnahmen von deinem absoluten Ansatz.
Wo es anfangen und enden könnte, fragst Du?
Nu im Normalfall, wird das vom Gesetzgeber mit einem Gesetz definiert.
Auch Deine zweite Frage, nämlich wer das Recht dazu hätte, beantwortet sich so. Die unabhängige Justiz basierend auf der Gesetzgebung hätte das Recht diese Strafe zu verhängen, wie eben jede andere auch.
Wie eben in einem Rechtstaat üblich.
Ach so ist das: Per Gesetz legitim töten? ...und genau kein Mensch hat das Recht. Gesetze werden auch von Menschen gemacht und ausgeübt.
Nicht ein jedes Gesetz hat seine Berechtigung, nur weil es so beschlossen wurde. Meine Meinung.
Beispiel Notwehr: Ist aber keine Strafe!!!! Somit auch keine Ausnahme!