Todesstrafe

Ich bin...

  • ...für die Todesstrafe

    Stimmen: 136 32,6%
  • ...gegen die Todesstrafe

    Stimmen: 281 67,4%

  • Umfrageteilnehmer
    417
Scho wieder so a Spezialist :cool:


Ob Du Tom kennst oder nicht, ist doch irrelevant in diesem Falle!

:nono: Stimmt nicht ganz, weil ich ihn besser einschätzen kann als z.B. Du!

Er hat mithilfe dieses Videos ein gutes Argument in die Waagschale geworfen,um zu untermauern, warum er in gewissen Fällen für die Todesstrafe eintritt!Und Du als Diskussionsgegner bist eben so stur und auf Deine Meinung bedacht,das Du andere Argumente überhaupt nicht beachtenswert findest! Umso schlimmer,das Du das nicht einmal bei einem guten Bekannten tun möchtest!

Also sorry, aber willst mich jetzt mit diesem "guten Argument" - "überreden" mich für die Todesstrafe zu begeistern? Es gibt für mich keinen einzigen Grund dafür.

Nochmals zur Erinnerung:
Außerdem brauch ich mir keine Videos anzusehen - da ich - genauso wie alle anderen, ja eh wissen, was so auf dieser Welt passiert. Also bitte, welch neue Info hätte ich da gesehen? Die ich nicht eh schon kenne.

....zeig mir all das Unheil hier auf Erden.....und ich werde meine Meinung darüber trotzdem nicht ändern! ;) Das war eigentlich die Kernaussage!

Und natürlich muss man ja auch richtigerweise sagen,die Diskussion "Todesstrafe JA oder NEIN,wird ja hauptsächlich dadurch angeheizt,weil eben Lebenslänglich nicht Lebenslänglich ist!........

...und warum wird dann nicht darüber diskutiert, dass lebenslänglich nicht lebenslänglich ist. Warum fordert man hier nicht eine Verschärfung, sondern weicht gleich auf die Todesstrafe aus?

Ist nicht logisch.
 
Ich bin für die Todesstrafe. Wer schreckliche Dinge getan hat, muss eine angemessene Strafe bekommen. So lernt er seine Lektion für das nächste Mal.
>das war die britney spears

man muss nicht immer tro.... als vorbild nehmen....

und bitte.. man beachte ....das kam NICHT vom ZT, sondern ausm text
 
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Noch einmal; es ist eine Ausnahme zu Deinem Ansatz, ich zitiere: "Kein Mensch hat das Recht, einem Anderen sein Leben auszulöschen."

Stimmt - Nur Notwehr "passiert" im Normalfall, bei einer Verteidigung eines Angriffs! oder?

Irgendwie hab ich das Gefühl, wir reden aneinander vorbei! ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Zwangsläufigkeit ergibt sich allein schon aus dem III. Reich :)

Das waren alles "nur" Gesetze, die dort angewendet wurden, oder nicht?

Das eine hat halt nur mit dem anderen nix zu tun.
Es ist nicht automatisch so, daß ein Staat der Mörder lebenslang einsperrt deshalb auch einmal Systemkritiker lebenslang einsperren wird und es würden auch nicht automatisch einmal Systemkritiker hingerichtet werden, weil ein Staat eine Todesstrafe über einen Mörder verhängen würde.
 
Ich sah gerade das es eine öffentliche Umfrage ist :shock:
Das ist ja fein ausgedacht, da werden sich einige hüten mit Ja zu stimmen.

Seid dem Mittelalter trägt der Henker Kapuze mit Augenschlitzen.
Warum wohl?
Richtig, auch virtuelle Henker haben das Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre! :mrgreen:
 
Noch einmal; es ist eine Ausnahme zu Deinem Ansatz, ich zitiere: "Kein Mensch hat das Recht, einem Anderen sein Leben auszulöschen."

Es ist aber schon klar, dass in diesem Fall der Selbsterhaltungstrieb eine Rolle spielt.

Und natürlich könnte man jetzt auch den Krieg, die Terrorismusabwehr etc. hinterfragen. Damit geht es uns dann wie dem geplanten Untersuchungsausschuss, wir sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

Daher sollten wir uns mit unseren Argumenten auf die Todesstrafe beschränken. Strafe bedeutet, dass von diesem Menschen keine akute Gefahr mehr ausgeht. Er ist gefangen und verurteilt. Und er ist der sogenannten "irdischen Gerechtigkeit" auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.
 
Stimmt - Nur Notwehr "passiert" im Normalfall, bei einer Verteidigung eines Angriffs! oder?

Irgendwie hab ich das Gefühl, wir reden aneinander vorbei! ;)

Vorbeireden glaub ich eigentlich nicht, ich wollte nur einmal die Basis legen.
Also schau; Du sagtest: "Kein Mensch hat das Recht, einem Anderen sein Leben auszulöschen.". Gut! Ich meinte, daß dem nicht so sei. Auch gut.

Ich geh jetzt einmal aus, daß wir d'accord sind, daß dieser Absolutanspruch konsequent zu Ende gedacht nonsens ist, weil er logischerweise auch Notwehr und Verteidigung einer Drittperson ausschließen würde.

Damit sind wir also soweit, daß Leben eben nicht immer und absolut sakrosankt ist.
Diese Einsicht ist für die laufende Debatte aber schon einmal sehr wichtig. Frage daher ist also, ob und wieviele Ausnahmesituationen mehr gefunden werden können.
Und da scheinen sich dann halt die verschiedenen Meinungen zu trennen.

Mir war aber wichtig von diesem Absolutanspruch wegzukommen.
 
Strafe bedeutet, dass von diesem Menschen keine akute Gefahr mehr ausgeht

na ja, Strafe ist eigentlich die Rechnung, die man für seine Tat bekommt, also eine Sanktion für sein Verhalten.

Und mir war eben schon wichtig - wie ich eben gerade in meinem Parallelbeitrag erklärt - habe, daß der Absolutanspruch" des Menschenlebenschutzes nicht richtig ist.
 
Der Staat hat die Aufgabe, Verbrechen in einer Weise zu sühnen, die allgemein als maßgerecht empfunden wird. Dazu muss er sein Gewaltmonopol durchsetzen, was unerlässlich ist für ein funktionierendes Rechtssystem. Wenn aber eine Vielzahl von Bürgern das Empfinden haben, dass der Staat seine Funktion Verbrechen zu sühnen ungenügend nachkommt, dann nährt dieses Staatsversäumnis nicht nur die Unzufriedenheit mit seiner Rechtssprechung, sondern auch die Bereitschaft diese selbst wahrzunehmen. Wenn ein Staat bestimmte Taten nicht hart bestraft, wird er am Ende den Täter gegen die Bürger verteidigen müssen. Ich denke, wenn ein Mensch ein äußerst grausames Verbrechen begeht, ist die Todesstrafe einfach dessen Berufsrisiko. Es ist nicht die Schuld der Vollstrecker, dass er stirbt, sondern seine eigene. Er hätte nicht töten müssen. Er hatte es in der Hand. Wenn das Gesetz die Todesstrafe vorsieht, ist es der Verbrecher, der sie mit seiner Tat über sich selbst verhängt. Nicht der Richter verurteilt ihn zum Tod, sondern er verurteilt sich selbst dazu mit seiner Tat.
 
Ein Staat der Todesstrafen verhängt suggeriert damit das töten ein Mittel zur Lösung von Problemen sei. Kein Staat mit Todesstrafe hat infolge dieser eine niedrige Mordrate -im Gegenteil wie im Fall dere USA - eine wesentlich höhere.

In den USA wird aber auch jedes 4 Kind mittels Nahrungsmittelmarken ernährt, es herrschen also relativ seltsame soziale Verhältnisse, um es milde auszudrücken und auch eher seltsame Bildungszustände - sehr gute Bildung für Reiche - bis gar keine für Arme - und davon gibt es Millionen.

Soziale Missstände zu ändern ist aber wesentlich schwieriger als Todesstrafen zu verhängen - vor allem in einem Land das es nicht einmal schafft eine allgemeine Sozialversicherung einzuführen - siehe Obamas gescheiterte Versuche in diese Richtung.

Todestrafe ist etwas um Arme zu beruhigen und sie betrifft vor allem Arme, verteidigt wird sie aber von den Reichen.

Bissi so wie die Kronenzeitung, von Reichen für Arme um diese zu beruhigen. Und das mein ich Ernst - wer ein bissi Hirn hat - für den ist die Krone eine Art Todesstrafe für den Geist - und nur solange Bildungsmangel die Norm ist - wird es sie geben.
 
@trina

Ok mal zurück zur Basis, denn dort haben wir ein kleines Verständigungsproblem. ;)

Wir sprechen hier von einer Gesetzesgebung für Verbrecher. In Ö gibt es eben die Freiheitsstrafe und wir diskutieren über die Todesstrafe.

Ich sagte: "Kein Mensch hat das Recht, einem Anderen sein Leben auszulöschen."

Du sagst: Ich geh jetzt einmal aus, daß wir d'accord sind, daß dieser Absolutanspruch konsequent zu Ende gedacht nonsens ist, weil er logischerweise auch Notwehr und Verteidigung einer Drittperson ausschließen würde.

Ich habe es aber in Bezug auf die zu verhängende STRAFE geschrieben. Ich meinte, keiner hat das Recht, einem Anderen das Leben zu nehmen, um ihn damit für eine Tat zu bestrafen. ;)

Du meinst es Allgemein! Allgemein ist es richtig!
 
Ich habe es aber in Bezug auf die zu verhängende STRAFE geschrieben. Ich meinte, keiner hat das Recht, einem Anderen das Leben zu nehmen, um ihn damit für eine Tat zu bestrafen.

Gut, wie auch immer - jetzt ist es ja geklärt und wir wissen gegenseitig was der andere meint.
Wichtig bleibt aber die Klärung - in der wir ja übereinstimmen daß "im Allgemeinen" menschliches Leben nicht sakrosankt ist.
Du schlußfolgerst daraus, daß die gesetzliche Lebensnehmung nicht zulässig ist, andere meinen, daß eine lebenslängliche Haftstrafe nicht zulässig ist und max. 15 - 20 Jahre Gefängnis für Kapitalverbrechen ausreichend sind.
Andere wiederum denken, daß es in Einzelfällen durchaus richtig ist die drakonischte Strafe überhaupt zu verhängen.
Wer nun wirklich recht hat ist so unendlich schwierig zu sagen und geht weit über das bislang gesagte hinaus.
Möglicherweise beginnt es ja schon in der Differenzierung zwischen Mensch und Tier?
 

Weil wir uns ja soooo gut auf den Einzelfall vorbereiten können!
Oder wenden wir die Todesstrafe halt bei Bedarf an......den Kinderverzahrer häng´ma auf.....könnt ma aba eigentlich den Alkolenker der die Familie samt Hund ausgelöscht hat, auch gleich hamdrh´n. A Riesenhetz.......Jeder hat einen Grund warum man wem in die ewigen Jagdgründe schicken (soll), der natürlich der einzig richtige Grund ist....und des ist ned wirklich des Leiwande, dass ma´uns an Grund suchen, wem umzubringen.
 
ch denke, wenn ein Mensch ein äußerst grausames Verbrechen begeht, ist die Todesstrafe einfach dessen Berufsrisiko

Laut Wirtschaftsakammer ist ein Berufsbild:" Besonders grausamer Mörder" unbekannt

Es ist nicht die Schuld der Vollstrecker, dass er stirbt, sondern seine eigene. Er hätte nicht töten müssen. Er hatte es in der Hand. Wenn das Gesetz die Todesstrafe vorsieht, ist es der Verbrecher, der sie mit seiner Tat über sich selbst verhängt.

Bemerkenswert interessanter Ansatz, wir delegieren halt die Verantwortung der Rechtssprechung an den Täter zurück! Klasse! Warum haben wir dann eigentlich überhaupt noch eine Gesetzgebung? Ich finde auch, Freies Recht für freie Bürger!

Machmal frage ich mich wie blöd es eigentlich noch geht! Dein junges Alter entschuldigt dich hier auch nur bedingt!
 
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