Todesstrafe

Ich bin...

  • ...für die Todesstrafe

    Stimmen: 136 32,6%
  • ...gegen die Todesstrafe

    Stimmen: 281 67,4%

  • Umfrageteilnehmer
    417
Ich möchte schon noch einen weiteren Aspekt in die Diskussion bringe und meine, daß die Befürwortung der Todesstrafe teilweise nur ein Stellvetreter für fehlerhafte Vorgänge im Strafsystem sind.

Und ich meine damit nicht nach dem "Rachebedürfnis des gemeinen Pöbels" wie einer hier - meiner Ansicht nach unpassend - formulierte, sondern um das Gerechtigkeits- und Sicherheitsbedürfnis der Menschen in einer Gesellschaft.
Viele Menschen meinen heutzutage, daß unsere Rechtssysteme heutzutage nicht mehr ausgewogen agieren. Es steht viel mehr der Täter und nicht der oder die Opfer (oder deren Angehörige) eines Verbrechens im Mittelpunkt der Rechtsprechung.
Versuche den/die Täter im Gefängnis wieder zu resozialisieren stehen an oberster Priorität, Opfer fühlen sich alleine gelassen.
Ich möchte kein Mißverständnis aufkommen lassen und halte Resozialisierungsprojekte für unbedingt notwendig, andererseits daf man aber auch nicht auf die Opfer vergessen!

Viele meinen, daß in der Gesellschaft juristisch das Kapital beiweitem stärker geschützt wird als das Leben.

Oft bekommt man den Eindruck, daß manche Delikte als "Kavaliersdelikte" ungerecht abgeurteilt werden. Man nehme z.B. den Fall an, daß ein Kind von einem Autofahrer, "der halt nur ein bisserl zu schnell war" überfahren wurde und der Fahrer "bedingt" davonkommt, während die Familie für den Rest ihres Lebens gezeichnet oder zerstört ist.

Gerade bei Problemdelikten wie etwa den Sexualdelikten fühlt sich die Gesellschaft ungeschützt, gibt es doch viel zu viele Wiederholungstäter, die warum auch immer anscheinend zu früh wieder entlassen werden.

Da geht es nicht um "den einfachen Mörder", der sich halt einmal nicht unter Kontrolle gehabt hat und eigentlich auch keine so hohe kriminelle Energie hat, wie crusader grad richtig geschrieben hat.
Ich denke nicht, daß die Menschen da die Todesstrafe fordern, sondern viel eher meinen, daß der seine Schmalz von 15 Jahren in Stein ruhig absitzen soll.
 
Ich denke nicht, daß die Menschen da die Todesstrafe fordern
Doch, denn die sehen nicht den Täter, sondern die Tat. Sie haben das Gefühl, das Ausmaß der Bestrafung müsse in einem Verhältnis zum verursachten Leid stehen. Unser Strafrecht hingegen versucht das Maß der Bestrafung in ein Verhältnis zum Verschulden des Täters zu setzen.

Der Ruf nach strengeren Strafen entspringt weitgehend dem verzweifelten Bedürfnis, einen Ausgleich zu schaffen für ein durch ein Verbrechen verursachtes Leid. Das unterschwellige Gefühl dabei ist, wenn ein außerordentliches Übel geschehen ist, müsse das eine außerordentliche Gegenreaktion nach sich ziehen, um die Welt wieder in ein Gleichgewicht zu bringen. Man sieht in der Bestrafung des Täters die Umkehrung des Verbrechens (Dir wird getan, was du getan hast.), sodass, wenn Verbrechen und Strafe aufeinander treffen, sie sich gegenseitig aufheben (einander quasi neutralisieren wie Säure und Lauge) und damit wieder der Normalzustand hergestellt ist. Dieses Bedürfnis ist aber nie befriedigbar. Keine Strafe kann diese Aufhebung des Verbrechens und des damit verbundenen Leides bewirken.
 
Dass Strafen ein Delikt neutralisieren mag einem unterschwelligen Gerechtigkeitsempfinden entspringen, aber begründbar ist das nicht.

Der Sinn und Zweck der Strafen liegt auf mehreren Ebenen.

Wirkung auf den Täter: Dieser soll sein Fehlverhalten einsehen, er soll also bekehrt und vor einer Wiederholung abgeschreckt werden.
Das gilt eigentlich für alle Taten und Bestrafungen, egal ob der Richter den Dieb oder Eltern ihre Kinder bestrafen.
Im Fall der Todesstrafe fällt dieser Lern- und Bekehrungseffekt weg.

Wirkung auf die Gesellschaft: Diese soll aufmerksam werden, was der Gesetzgeber (Allgemeinheit) für richtig und falsch hält. Nachahmungstäter sollen abgeschreckt werden. Im Fall von Freiheitsstrafen ist der zusätzliche Effekt, dass die Gesellschaft geschützt wird vor dem Täter.

Wirkung auf das Opfer: last AND least. Eine gewisse Genugtuung sei den Betroffenen zugestanden und man liest immer wieder, dass Opfer oder deren Angehörige nach der Verurteilung des Täters erleichtert und ruhiger sind.

Gegen die Todesstrafe bin ich weil ich allgemein gegen das Töten bin, ohne weitere Begründung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Unser Strafrecht hingegen versucht das Maß der Bestrafung in ein Verhältnis zum Verschulden des Täters zu setzen.
Zurecht, allerdings wird damit die Sache auch kompliziert, weil mildernde oder erschwerdende Umstände zu berücksichtigen sind.
Dass eine Tat passiert ist lässt sich objektivieren, das Ausmass des Verschulden des Täters mitunder schwer.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Sinn und Zweck der Strafen liegt auf mehreren Ebenen.
Oder kurz gesagt: General- und Spezialprävention. DAS ist der Zweck der Strafe.

Ich bin zwar grundsätzlich kein Fan der Todesstrafe (meiner Meinung nach zu leicht für die Täter), allerdings ist sie bei gewissen Fällen und Umständen durchaus einer Überlegung wert - speziell dann, wenn die Extreme der Tat eine deutliche Signalwirkung verlangt. Wo diese Extreme liegen ist durchaus diskutierbar - spontan würden mir Massenmord und ähnliches einfallen.
 
Nachweislich wirkt die Todesstrafe nicht abschreckend.
Wie sieht denn der Nachweis aus?

Ob die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung hat und wenn, in welchem Ausmaß, ist umstritten. Weder lässt sich eine abschreckende Wirkung eindeutig nachweisen noch das Gegenteil.
 
Habe ich ja auch nicht geschrieben.
Wenn es nicht um Abschreckung gehen soll, stellt sich die Frage, was für eine Art Signalwirkung Du erwartest.

Es gibt auch Gegner der Todesstrafe, die in der Vollstreckung von Todesurteilen eine negative Signalwirkung hinsichtlich der Disponierbarkeit über menschliches Leben sehen. Das Töten wird dadurch enttabuisiert, der Staat vermittelt die Botschaft, dass es Gründe gibt, die das Töten von Menschen rechtfertigen. Man könnte dadurch auch auf einen ethischen slippery sloap kommen: Wenn es zweckmäßig ist, Menschen die die Gesellschaft durch schwere Verbrechen schädigen, durch Tötung zu beseitigen, dann könnte es ja auch zweckmäßig sein, andere Menschen, die der Gesellschaft nicht nützlich sind, durch Tötung zu beseitigen.
 
Es gibt auch Gegner der Todesstrafe, die in der Vollstreckung von Todesurteilen eine negative Signalwirkung hinsichtlich der Disponierbarkeit über menschliches Leben sehen. Das Töten wird dadurch enttabuisiert, der Staat vermittelt die Botschaft, dass es Gründe gibt, die das Töten von Menschen rechtfertigen. Man könnte dadurch auch auf einen ethischen slippery sloap kommen: Wenn es zweckmäßig ist, Menschen die die Gesellschaft durch schwere Verbrechen schädigen, durch Tötung zu beseitigen, dann könnte es ja auch zweckmäßig sein, andere Menschen, die der Gesellschaft nicht nützlich sind, durch Tötung zu beseitigen.

wuhuuuuu, laaaangsam mein Freund. Du packst ja hier gleich den Vorschlaghammer aus... zuerst einmal ist die Todesstrafe bestandteil eines Strafmaßes, nicht ein Absolutum. Auch in den USA (um ein "westliches" Land zu nehmen). Wir haben etwa 10 Jahre bis lebenslänglich, im Endeffekt würde die Todesstrafe eine Erweiterung des Strafmaßes sein - unter besonderen Umständen. Was du ansprichst hat nichts mehr mit der Gerichtsbarkeit zu tun und hat hier bei diesem Thema auch nichts zu suchen.
 
Wie sieht denn der Nachweis aus?

Ob die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung hat und wenn, in welchem Ausmaß, ist umstritten. Weder lässt sich eine abschreckende Wirkung eindeutig nachweisen noch das Gegenteil.

Durch den Vergleich von zwei Regionen der westlichen Welt, USA und Europa. Hätte die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung, dann müssten die USA bei den Gewaltverbrechen, die dort mit der Todesstrafe bedroht sind, besser liegen.
 
Durch den Vergleich von zwei Regionen der westlichen Welt, USA und Europa.
So funktioniert das eben nicht. Es gibt viele Faktoren, die einen Einfluss auf die Kriminalität haben oder haben könnten und diese verschiedenen Faktoren lassen sich aus solchen Ländervergleichen kaum herausrechnen.

Selbst wenn man zugesteht, dass die abschreckende Wirkung, wenn es sie gibt, nicht augenfällig groß ist, würde ein Anhänger der Todesstrafe dagegenhalten: Wenn nur ein einziger Mord dadurch verhindert wird, ...

bestandteil eines Strafmaßes, nicht ein Absolutum.
Ich verstehe nicht, was Du damit sagen willst. Tatsächlich stellt die Todesstrafe nicht nur ein graduell höheres Strafmaß dar, sondern ist eine qualitativ andere Form der Bestrafung als etwa Haftstrafen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hätte die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung, dann müssten die USA bei den Gewaltverbrechen, die dort mit der Todesstrafe bedroht sind, besser liegen.

Mag schon sein.....aber...man könnte dann auch fragen, ob Strafe im Allgemeinen eine abschreckende Wirkung hat. Einer, den nicht einmal der Tod abschreckt, schreckt dem überhaupt eine Freiheitsstrafe ab, die Tat zu begehen?
 
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Gegen solche Leute (z.B. Selbstmordattentäter) kann man wahrscheinlich gar nichts machen. Da kann man nur hoffen, sie rechtzeitig zu entdecken und dann genügend Beweise zu haben, um sie wegzusperren.
Absolute Sicherheit gibt es aber nicht.
 
Ich verstehe nicht, was Du damit sagen willst. Tatsächlich stellt die Todesstrafe nicht nur ein graduell höheres Strafmaß dar, sondern ist eine qualitativ andere Form der Bestrafung als etwa Haftstrafen.
Was die Todesstrafe darstellt oder nicht ist abhängig vom jeweiligen Gesetz. Die Verwendung in einem anderen Land bedingt noch lange nicht, dass überall so damit umgegangen werden muss - das ist ja das schöne daran, dass wir auf der ganzen Welt so viele Rechtssysteme haben.

Selbst wenn man zugesteht, dass die abschreckende Wirkung, wenn es sie gibt, nicht augenfällig groß ist, würde ein Anhänger der Todesstrafe dagegenhalten: Wenn nur ein einziger Mord dadurch verhindert wird, ...
problematisch ist ja, dass dann ab der Strafe, für die die Todesstrafe ausgesprochen wird, es nicht mehr "schlimmer" kommen kann. Die Spezialprävention wird dadurch ad absurdum geführt (von der Natur der Strafe mal abgesehen).
 
Gegen solche Leute (z.B. Selbstmordattentäter) kann man wahrscheinlich gar nichts machen. Da kann man nur hoffen, sie rechtzeitig zu entdecken und dann genügend Beweise zu haben, um sie wegzusperren.
Selbstmordattentäter mit der Todesstrafe zu bedrohent scheint mir wenig effektiv. Und etwas schwer umsetzbar.
 
man könnte dann auch fragen, ob Strafe im Allgemeinen eine abschreckende Wirkung hat
Wenn man für die Todesstrafe mit deren abschreckender Wirkung argumentiert, dann meint man wohl die über andere Strafen hinausgehende abschreckende Wirkung.

Gerade bei Mord ist fraglich, ob die abschreckende Wirkung von Strafen (gleich welcher) einen großen Einfluss auf die Häufigkeit von Morden hat. Verschiedene Faktoren stehen einer abschreckenden Wirkung entgegen:
- Die meisten Morde werden nicht aus kaltblütiger Berechnung begangen. Wenn sich ein Mörder die möglichen Konsequenzen seiner Handlung nicht vor Augen hält, können ihn diese Konsequenzen auch nicht abschrecken.
- Ein kaltblütiger Mörder wird damit rechnen, nicht erwischt zu werden. Wenn sich jemand recht sicher ist, sich einer Strafe entziehen zu können, wird ihn die Strafe auch nicht abschrecken. (Unabhängig davon, wie rational diese Einschätzung ist.)
- Wahrscheinlich geht die größte Abschreckung überhaupt von der sozialen Ächtung von Mord aus. Wen es nicht abschreckt, in der Gesellschaft mit dem Ruf ein Mörder zu sein zu leben, den schreckt wahrscheinlich auch sonst nicht viel ab.
 
Mag schon sein.....aber...man könnte dann auch fragen, ob Strafe im Allgemeinen eine abschreckende Wirkung hat. Einer, den nicht einmal der Tod abschreckt, schreckt dem überhaupt eine Freiheitsstrafe ab, die Tat zu begehen?
Es wird immer Leute geben, die nichts abschreckt und abhält eine Tat zu begehen, auch keine Strafe. Aber sollen aus Konsequenz daraus die Strafen abgeschafft werden? Das kann es auch nicht sein.
 
Doch, denn die sehen nicht den Täter, sondern die Tat.

Normalerweise sehen Menschen beides, denn Täter und die Tat. Manchmal verstehen sie eben aber das Urteil über die Tat nicht.

Du irrst aber meiner Ansicht nach in Deiner Reaktion auf meinen Beitrag, oder hast eben den letzten Absatz nicht aufmerksam gelesen, da ich glaube, daß in den europäischen Gesellschaften nirgendwo eine breite Mehrheit die Einführung einer generellen Todesstrafe fordert.
Darum erwähnte ich ja: "Ich denke nicht, daß die Menschen da die Todesstrafe fordern, sondern viel eher meinen, daß der seine Schmalz von 15 Jahren in Stein ruhig absitzen soll." über einen "simplen Mörder" wie ihn crusader beschrieb.

Ich denke aber, daß für viele Menschen - auch wenn sie im Normalfall gegen die Todesstrafe sind - in einzelnen sehr extremen Fällen sich doch auch die Todesstrafe vorstellen könnten.
 
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