Irgendwann kommt der Tag... Und dafür bereitete ich schon jetzt eine E-Mail vor.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 549 ABGB gehören die Kosten für ein Begräbnis zu den auf einer Verlassenschaft haftenden Lasten.
Über die Verlassenschaft werde ich jedoch nicht verfügen, da ich entweder nicht beerbt wurde oder im Falle einer Erbschaft diese von mir ausgeschlagen wird.
Die Bestattungskosten sind von einer erbenden Person zu begleichen. Daher ersuche ich um Stornierung der Rechnung und um Übermittlung einer Bestätigung über die Stornierung.
Bis zum heutigen Tag erhielt ich noch keine notarielle Verständigung über ein allfälliges Testament.
Für eine rasche Zahlungsabwicklung kann seitens der Stadtgemeinde *** eine Kontaktaufnahme mit dem Gerichtskommissär erfolgen, damit dieser eventuell die Bestattungskosten aus den Verlassenschaftsaktiva vor dem Einantwortungsbeschluss freigibt. Zuständig für das Verlassenschaftsverfahren ist in diesem Fall laut *** Mag. ***, Tel. ***.
Freundliche Grüße
Toreth
Auf dem Silbertablett serviert. Die Gemeindebedienstete brauch nur dort anrufen und er überweist ihr das Geld.
Sollte eigentlich passen.